Service Planet GmbH
Selbe AdresseErbringung von Logistikdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Knut Gellhaar seit 29.6.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Business Power GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023ANLAGEN Jahresabschluss für zum 31. Dezember 2023 Bilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2017 I. ERSTELLUNGSAUFTRAG Die Geschäftsführung der Business Power GmbH, Düsseldorf, (im Folgenden auch "Gesellschaft" genannt) hat uns beauftragt, den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang der Business Power GmbH, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aus den uns vorgelegten Unterlagen zu erstellen. Nicht zur Erstellung gehören die erforderlichen Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten. Der uns erteilte Erstellungsauftrag umfasst weder Plausibilitätsbeurteilungen noch umfassendere Beurteilungen, sodass wir die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise nicht beurteilt haben. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne der handelsrechtlichen Vorschriften. Wir haben diesen Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses nach dem IDW Standard: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7 (03.2021)) und in entsprechender Anwendung der Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450 n.F.) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. erstellt. Unser Bericht ist ausschließlich für die Business Power GmbH, Düsseldorf, bestimmt. Der von uns erstellte Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang zum 31. Dezember 2023 ist als Anlage I, Seite 1 bis 7 diesem Bericht beigefügt. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind - auch im Verhältnis zu Dritten - die als Anlage beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2017 (AAB) maßgebend, die diesem Bericht als Anlage II beigefügt sind. Sofern Dritte, die mit unserer Zustimmung von der Berichterstattung Kenntnis erlangen, ausnahmsweise nach Maßgabe des geltenden Rechts auf die Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Aussagen vertrauen dürfen, steht dieses Vertrauen und die hiermit verbundene Schutzwürdigkeit unter der ausdrücklichen Bedingung, dass die Dritten zustimmend zur Kenntnis genommen haben, dass die Haftungshöchstsumme allen Dritten als Gesamtgläubigern (§ 428 BGB) insgesamt nur einmal gemeinsam zusteht. Auf die Rechte aus § 334 BGB, wonach Einwendungen aus einem Vertrag auch Dritten entgegengehalten werden können, verzichten wir nicht. Die Zustimmung zur Kenntnisnahme unserer Berichterstattung durch Dritte, stellt keine auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung dar und begründet deshalb weder ausdrücklich noch konkludent ein Vertragsverhältnis mit Dritten. II. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER ERSTELLUNGSTÄTIGKEIT 1. Gegenstand der Erstellungstätigkeit Gegenstand unseres Auftrags ist die Erstellung des Jahresabschlusses (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) auf der Grundlage der von der Gesellschaft erstellten Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise haben wir auftragsgemäß nicht geprüft. Der Jahresabschluss wurde nach den deutschen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Verantwortung für den Jahresabschluss und die uns gemachten Angaben trägt die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfordert eine Vielzahl von Ansatz-, Bewertungs-, und Ausweiswahlrechten sowie Ermessensentscheidungen. Die Ausübung der Gestaltungsmöglichkeiten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften ist von der Geschäftsführung der Gesellschaft in eigener Verantwortung zu entscheiden. Darüber hinaus liegt die sachgerechte und angemessene Ermittlung von geschätzten Werten ebenfalls in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise und der uns erteilten Auskünfte sowie der eingeholten Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter Vornahme der Abschlussbuchungen die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang zu erstellen. Nicht zur Erstellung gehören die erforderlichen Entscheidungen über die Ausübung materieller und formeller Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen). 2. Art und Umfang der Erstellungstätigkeit Art und Umfang unserer Tätigkeit richten sich nach dem IDW Standard: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7 (03.2021)). Hierbei sind die für den Jahresabschluss geltenden gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie die einschlägigen fachlichen Verlautbarungen zu beachten. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Berufspflichten eines Wirtschaftsprüfers sowie die sinngemäß anzuwendenden vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Auftragsgemäß wurde der Jahresabschluss auf der Basis der uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise und der erteilten Auskünfte ohne deren Beurteilung erstellt. Der Auftrag erstreckt sich somit weder auf die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion interner Kontrollen noch auf die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung; auch gehören Beurteilungen der Inventuren, der Periodenabgrenzung und von Ansatz und Bewertung nicht zum Auftragsumfang. Sofern Abschlussbuchungen vorgenommen wurden, z. B. die Berechnung von Abschreibungen, Wertberichtigungen oder Rückstellungen, so beziehen sich diese auf die vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünfte ohne eine Beurteilung ihrer Richtigkeit. Unsere Arbeiten erstreckten sich nicht auf die Einhaltung sonstiger Vorschriften oder auf die Aufdeckung etwaiger Unregelmäßigkeiten. Die Beurteilung von Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes war nicht Gegenstand unseres Auftrages. Wir haben die Erstellung in dem Monat Januar 2024 bis zum 31. Januar 2024 durchgeführt. Die Geschäftsführung der Gesellschaft erteilte alle von uns erbetenen Aufklärungen und bestätigte uns am 31. Januar 2024 die Vollständigkeit und Richtigkeit der uns überlassenen Belege, Bücher und Bestandsnachweise, der erteilten Auskünfte sowie die Einrichtung, die Funktionsfähigkeit und die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems in einer schriftlichen Erklärung. Ergänzend hierzu hat die Geschäftsführung in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass in der Buchführung alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, Verpflichtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten und alle erforderlichen Angaben gemacht und uns alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt gegeben worden sind. III. FESTSTELLUNGEN Belege, Bücher und Bestandsnachweise Als Abschlussersteller der Gesellschaft weisen wir darauf hin, dass die zugrunde liegenden Bücher von der Gesellschaft Sales Holding GmbH, Düsseldorf, geführt worden sind. Die Wahrnehmung von Wahl- und Gestaltungsmöglichkeiten sowie möglichen Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen erfolgte entsprechend den Anweisungen der Geschäftsführung der Gesellschaft im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten. Die Endbestände des Vorjahresabschlusses sind ordnungsgemäß vorgetragen worden. Soweit sich im Rahmen unserer Jahresabschlusserstellung Abschluss-/Berichtigungsbuchungen ergaben, haben wir diese mit der Geschäftsführung abgestimmt. Die Gliederung des Jahresabschlusses entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Die Entwicklung Anlagevermögen ist in einem Verzeichnis gem. § 268 Abs. 2 HGB dargestellt. Vgl. Anlage I, Seite 7. IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG Jahresabschluss Bei der Erstellung des Jahresabschlusses haben wir die geltenden Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften beachtet. Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat teilweise größenabhängige Erleichterungen in Übereinstimmung mit der Größenklasse nach § 267 HGB in Anspruch genommen. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Beträge in Höhe von TEUR 10.030, die aus treuhänderischem Vermögen, das von Kunden gehalten wird, resultieren. Die Gesellschaft führt keine treuhänderischen Bankkonten: der Stand des Bankkontos der Gesellschaft beträgt ebenfalls TEUR 10.030. V. ERGEBNIS DER ARBEITEN UND BESCHEINIGUNG Bescheinigung des Wirtschaftsprüfers über die Erstellung An die Business Power GmbH, Düsseldorf, Wir haben auftragsgemäß den in der Anlage I beigefügten Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der Business Power GmbH, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die uns vorgelegten Belege, Bücher und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft.
Reichshof, den 31. Januar 2024 WTL Weber Thönes Linden GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Michael Linden, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2023A K T I V A
P A S S I V A
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 20231. Allgemeine Angaben Die Business Power GmbH, Düsseldorf, ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf unter der HRB Nummer 54487 eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren verwendet. Der Anhang ist unter teilweiser Inanspruchnahme der Erleichterungen bzw. Befreiungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt worden. Aufwendungen und Erträge werden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, im Anhang aufgeführt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, soweit abnutzbar, abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Auf die Zugänge des Sachanlagevermögens werden die Abschreibungen pro rata temporis verrechnet. Die Sachanlagen werden nach der linearen Methode entsprechend der steuerlichen Abschreibungstabelle abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 250 werden im Jahr des Zugangs abgeschrieben. Für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten über EUR 250 und bis zu EUR 1.000 wird ein Sammelposten gebildet, der über fünf Jahre linear abgeschrieben wird. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nennwerten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Dem Ausfall-, Kredit- und Zinsrisiko wird, sofern vorliegend, in Form von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert zum Bilanzstichtag bilanziert. Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert und beläuft sich auf TDM 50 (bzw. TEUR 26). Es ist vollständig eingezahlt. Die Rückstellungen werden für alle ungewissen Verpflichtungen und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden soweit erforderlich bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags (in Höhe der allgemeinen Inflationsrate) berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. 3. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sowie die Entwicklung der Abschreibungen im Geschäftsjahr können aus dem beigefügten Anlagenspiegel entnommen werden. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit TEUR 1.142 (Vorjahr 799 TEUR) sonstige Verrechnungen (durchlaufende Posten) mit der Ranger Marketing & Vertriebs GmbH sowie mit TEUR 130 (Vorjahr TEUR 156) den Lieferungs- und Leistungsverkehr mit verschiedenen Gesellschaften der verbundenen Unternehmen. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Rückstellungen für Personal TEUR 109 (Vorjahr TEUR 46) sowie für Abschlusskosten TEUR 14 (Vorjahr TEUR 5). Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 361 (Vorjahr TEUR 14) den Cash-Pool mit der Gesellschafterin Sales Holding GmbH und mit 1 TEUR (Vorjahr TEUR 9) dessen Verzinsung. Darüber hinaus sind Verbindlichkeiten aus Lieferungs- und Leistungsverkehr gegenüber Ranger Marketing & Vertriebs GmbH mit TEUR 14 (Vorjahr TEUR 0) enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Steuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 53 (Vorjahr TEUR 55) und haben ebenfalls eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren mit TEUR 10.030 (Vorjahr TEUR 10.025) aus treuhänderischem Vermögen, das von Kunden gehalten wird. sonstige betriebliche Erträge Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge von TEUR 12 (Vorjahr TEUR 11) ausgewiesen. Die periodenfremden Erträge resultieren - wie im Vorjahr - ausschließlich aus der Auflösung von Rückstellungen. Personalaufwand Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung beinhalten Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr TEUR 1). 4. Sonstige Pflichtangaben Geschäftsführung Der Geschäftsführer der Gesellschaft ist die folgende Person: - Knut Gellhaar, Meerbusch, Kaufmann Mitarbeiter Die Gesamtzahl der durchschnittlich beschäftigten Angestellten beträgt im Geschäftsjahr 28 (Vorjahr: 25). Konzernabschluss Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Ströer SE & Co. KGaA einbezogen, die einen Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Teil von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von TEUR 127 auf neue Rechnung vorzutragen.
Düsseldorf, den 31. Januar 2024 Business Power GmbH Knut Gellhaar Entwicklung des Anlagevermögens
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