Windpark Bermaringen GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Sauvigny seit 19.12.2022 | Geschäftsführer |
Andreas Ring seit 19.12.2022 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
INEI IV Holdings s.á.r.l. | 38.80% |
iterra energy Holding GbR | 11.20% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Windpark Altdorfer Wald GmbHUlmJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. ANGABEN ZUR FORM UND DARSTELLUNG VON BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGDie Windpark Altdorfer Wald GmbH mit Sitz in Ulm ist im Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichts Ulm unter der Nummer HRB 745442 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss der Windpark Altdorfer Wald GmbH, Ulm (Donau) wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Aufgrund des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschaft die für eine große Kapitalgesellschaft i. S. § 267 Abs. 3 HGB geltenden Vorschriften zur Bilanzierung und Berichterstattung zu beachten. Des Weiteren sind die kommunalrechtlichen Anforderungen und Bestimmungen nach dem Eigenbetriebsgesetz Baden-Württemberg zu berücksichtigen. Gegenstand des Unternehmens ist im Rahmen seiner kommunalen Aufgabenstellung die Planung, Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Infrastruktur und die Beteiligung an Gesellschaften, die Windenergieanlagen betreiben oder zu betreiben beabsichtigen, sowie weitere damit zusammenhängende Tätigkeiten. Im Rahmen ihres Geschäftsbetriebes ist die Gesellschaft zu allen gesetzlich, insbesondere kommunalrechtlich zulässigen Tätigkeiten und Maßnahmen berechtigt, die zur unmittelbaren Förderung Ihres Gesellschaftszweckes geeignet sind. Sie kann sich hierzu insbesondere - soweit kommunalrechtlich zulässig - an anderen Unternehmen beteiligen oder solche Unternehmen errichten und erwerben und ist auch berechtigt, Projekte zur Erzeugung von Strom aus Windenergieanlagen insgesamt oder in Teilen weiter zu veräußern. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. B. ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESABSCHLUSSI. Erläuterungen zur Bilanz(1) AnlagevermögenErworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauer liegt bei 5 Jahren. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in Anlage A zu diesem Anhang dargestellt. (2) UmlaufvermögenDie Vorräte in Höhe von € 1.257.357,30 (Vorjahr € 0,00) enthalten die bisher angefallenen Planungskosten für die zukünftige Errichtung von Windkraftanlagen im Altdorfer Wald und werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt. Daneben enthalten sind auch die anteiligen Bauzeitzinsen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Diese betreffen das Umsatzsteuer-Guthaben in Höhe von € 171.076,70 (Vorjahr € 124,05). Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind vor Ablauf eines Jahres, d. h. vor dem 31. Dezember 2024 fällig. Das Guthaben bei Kreditinstituten ist zum Nennwert bewertet. (3) Nicht durch Eigenkapital gedeckter FehlbetragEs liegt eine bilanzielle Überschuldung in Höhe von € 55.044,63 vor. Auf Grund der positiven Prognose wird von einer Unternehmensfortführung ausgegangen. Es besteht ein Darlehen des Gesellschafters iTerra Altdorfer Wald GmbH in Höhe von € 4.800.000,00 und ein Darlehen des mittelbaren Gesellschafters SWU Energie GmbH in Höhe von € 4.800.000,00. Zum Bilanzstich tag wurden jeweils ein Darlehensbetrag in Höhe von € 1.010.000,00 abgerufen und ausbezahlt. Diese beiden Darlehensgeber treten mit ihren Darlehen im Rang hinter sämtliche Forderungen im Sinne des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO zurück. (4) EigenkapitalDie Stammeinlage beträgt € 25.000. Es entspricht dem im Gesellschaftsvertrag stehenden Betrag und ist in voller Höhe eingezahlt. (5) RückstellungenDie Rückstellungen wurden auf der Grundlage einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung des notwendigen Erfüllungsbetrages gem. § 253 Abs. 1 HGB gebildet. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken angemessen und aus reichend Rechnung getragen. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Rückstellung für Prüfungs- und Beratungskosten € 6.500,00 (Vorjahr € 3.700,00) und die Rückstellung für ausstehende Fremdrechnungen € 4.199,36 (Vorjahr € 2.450,00). (6) VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i. H. von € 334.479,84 (Vorjahr € 773,27) sind ausschließlich vor Ablauf eines Jahres, d. h vor dem 31. Dezember 2024 fällig. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von € 1.045.770,49 (Vorjahr € 0,00) betreffen in voller Höhe ein Darlehen von der iTerra Altdorfer Wald GmbH. Dieser Betrag setzt sich aus dem Darlehen in Höhe von € 1.010.000,00 und den in 2023 entstandenen Zinsen in Höhe von € 35.770,49 zusammen. Die Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von € 1.055.158,43 (Vorjahr € 0,00) betreffen ein Darlehen der SWU Energie GmbH. Dieser Betrag setzt sich aus dem Darlehen in Höhe von € 1.010.000,00 und den in 2023 entstandenen Zinsen in Höhe von € 45.158,43 zusammen. Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten der Windpark Altdorfer Wald GmbH, Ulm (Donau), wird in Anlage B zum Anhang dargestellt. II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von € 300,00 (Vorjahr € 0,00) betreffen periodenfremde Erträge in Höhe von € 300,00 (Vorjahr € 0,00) für die Auflösung von Rückstellungen. (2) Sonstige betriebliche AufwendungenIn den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Abgaben und Gebühren € 45.305,68 (Vorjahr € 651,56), Aufwendungen für Marketing/Kommunikation € 550,00 (Vorjahr € 550,00), Dienst- und Fremdleistungen € 119.788,82 (Vorjahr € 1.900,00), Prüfungs- und Beratungskosten € 275.760,29 (Vorjahr € 3.700,00), Vereins- und Verbandbeiträge €120,00 (Vorjahr € 0,00) und sonstige betriebliche Aufwendungen € 135,65 (Vorjahr € 12,39) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 126 (Vorjahr T€ 0) enthalten. Davon werden Aufwendungen in Höhe von T€ 73 (Vorjahr T€ 0) über die Bestandsveränderungen neutralisiert. C. ERGÄNZENDE ANGABEN(1) HaftungsverhältnisseAm Bilanzstichtag bestehen keine wesentlichen Haftungsverhältnisse. (2) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und PersonenIm Berichtsjahr gab es keine wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen, die für die Beurteilung der Finanzlage notwendig sind und zu nicht marktüblichen Bedingungen zustande gekommen sind. (3) ErgebnisverwendungDer ausgewiesene Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von € 73.230,78 (Vorjahr € 6.813,85) wird auf neue Rechnung vorgetragen. (4) Gesellschafter
(5) GeschäftsführungAndreas Ring, Wirtschaftsingenieur, Dietenheim Frank Sauvigny, Syndikus- u. Rechtsanwalt, Frankfurt am Main (6) BelegschaftIm Jahre 2023 hatte die Windpark Altdorfer Wald GmbH, Ulm (Donau) keine Arbeitnehmer beschäftigt. (7) Honorar des AbschlussprüfersDas Abschlussprüferhonorar für die Abschlussprüferleistungen nach § 285 Nr. 17 HGB beträgt € 3.500,00. (8) NachtragsberichtEs sind nach dem Bilanzstichtag keine Ereignisse aufgetreten, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung des Unternehmens führen könnten.
Ulm, 24. April 2024 Windpark Altdorfer Wald GmbH, Ulm (Donau) Die Geschäftsführung Andreas Ring Frank Sauvigny Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2023
Verbindlichkeitenspiegel für das Geschäftsjahr 2023
Als Sicherheiten bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte aus Lieferungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS1. Geschäftsmodell des UnternehmensDie Windpark Altdorfer Wald GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 16.11.2022 mit Änderung vom 9.12.2022 gegründet. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 19.12.2022 beim Amtsgericht Ulm unter der Nr. HRB 745442. Gegenstand des Unternehmens ist im Rahmen seiner kommunalen Aufgabenstellung die Planung, Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Infrastruktur und die Beteiligung an Gesellschaften, die Windenergieanlagen betreiben oder zu betreiben beabsichtigen, sowie weitere damit zusammenhängende Tätigkeiten. 2. Ziele und StrategienDie Windpark Altdorfer Wald GmbH hat als primäres Ziel, den Standort Altdorfer Wald für die Errichtung eines Windparks mit bis zu 39 Windenergieanlagen zu entwickeln. Unsere Strategie fokussiert sich auf die sorgfältige Planung und Vorbereitung des Projekts, um eine hocheffiziente und umweltverträgliche Energiegewinnung zu gewährleisten. Dabei legen wir Wert auf:
Mit diesen Strategien strebt die Windpark Altdorfer Wald GmbH an, einen signifikanten Beitrag zur Energiewende und zum regionalen Umweltschutz zu leisten, während gleichzeitig wirtschaftliche und soziale Vorteile für die Region geschaffen werden. II. WIRTSCHAFTSBERICHT1. Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische RahmenbedingungenDie deutsche Wirtschaft war im gesamten Jahresverlauf 2023 von einer wirtschaftlichen Stagnation bei gleichzeitig hohen, wenn auch rückläufigen Inflationsraten geprägt. Ursächlich für diese schwächer als zu Jahresbeginn allgemein erwartete Entwicklung waren vor allem die Nachwirkungen der massiven Kaufkraftverluste im Zuge der Energiepreiskrise, die den privaten Konsum geschwächt haben. Hinzu kommen die deutlich geringere Wachstumsdynamik der Weltwirtschaft sowie die dämpfenden Effekte der geopolitischen Spannungen und Krisen. Jüngste Stimmungsindikatoren wie das ifo Geschäftsklima, die ZEW-Konjunkturerwartungen oder der Einkaufsmanagerindex (EMI) der Industrie in Deutschland deuten darauf hin, dass Unternehmerinnen und Unternehmer zum Jahresende etwas optimistischer in die Zukunft blicken. Auch private Haushalte scheinen im Zuge der rückläufigen Inflationsraten und wieder steigender Realeinkommen etwas optimistischer, was sich im GfK-Konsumklima in einer gestiegenen Anschaffungsneigung und rückläufigen Sparabsichten - wenn auch ausgehend von einem sehr niedrigen Niveau - niederschlägt. Dennoch bleiben die Risiken bezüglich der erwarteten wirtschaftlichen Erholung angesichts der weltwirtschaftlichen Schwächephase, der anhaltenden geopolitischen Krisen und damit möglicherweise einhergehenden Rohstoffpreisausschlägen hoch. Auch die sich aus dem Urteil des BVerfG vom 15.11.2023 zum zweiten Nachtragshaushalt 2021 ergebenden fiskalischen Implikationen und die Unsicherheiten über die Ausgestaltung der öffentlichen Haushalte stellen eine Belastung für die wirtschaftlichen Perspektiven dar. (Quelle: BMWK - Wirtschaftliche Entwicklung, Pressemitteilung v. 13.12.2023) Das Jahr 2023 brachte eine Reihe von zentralen klimapolitischen Fortschritten, insbesondere in den Sektoren Gebäude und Strom, aber auch zusätzliche Herausforderungen. Die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz hinterließ Spuren in der Bevölkerung, was das Vertrauen in die praktische Umsetzung und soziale Ausgewogenheit klimapolitischer Maßnahmen angeht. Spätestens mit dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts wird die Frage nach der Finanzierung von Klimaschutzinvestitionen zum zentralen Thema für 2024. Dies gilt umso mehr, als weiterhin eine erhebliche Lücke zwischen aktuellen Maßnahmen und dem Klimaziel für 2030 klafft. Auf den ersten Blick hält das Jahr 2023 positive Botschaften bereit: die Emissionen fallen überraschend deutlich und Erneuerbare Energien erzeugen mehr Strom als je zuvor. Hauptgrund für die Emissionsminderungen ist die geringere Industrieproduktion in Folge der fossilen Energiekrise kombiniert mit einer verbesserten Lage am europäischen Strommarkt. Die Problemsektoren Gebäude und Verkehr liefern weiterhin keine signifikanten Emissionsminderungen. Mit dem im Jahr 2023 gestärkten europäischen Emissionshandelssystem ist klar: nur eine klimaneutrale Industrie kann in Europa langfristig bestehen; auch in Gebäuden und im Verkehr verteuern sich fossile Technologien ab 2027. Zur Sicherung des Industriestandorts und bezahlbarer Energie ist eine wirksame Energie- und Klimapolitik damit wichtiger denn je. Nach dem Karlsruher Haushaltsurteil steht die Bundesregierung 2024 nun vor der Aufgabe, die Klima- und Energiepolitik neu aufzustellen und finanziell nachhaltig abzusichern. Nur dann wird Deutschland seine Emissionen dauerhaft und wohlstandsfördernd senken können. Nach dem mit Abstand heißesten Jahr seit Beginn der Aufzeichnungen und dem Beschluss der COP 28 zum "Übergang weg von fossilen Energien" sind Investitionen in Klimaneutralität dringender denn je. Um das 2030-Klimaziel zu erreichen, sind 2024 weitere Instrumente zur Absicherung dieser Investitionen und der Finanzierung sozialer Ausgleichsmaßnahmen notwendig. (Quelle: Agora Energiewende (2024): Die Energiewende in Deutschland: Stand der Dinge 2023. Rückblick auf die wesentlichen Entwicklungen sowie Ausblick auf 2024) 2. GeschäftsverlaufIm Jahr 2023 wurde mit der Projektentwicklung des Standorts Altdorfer Wald begonnen. Insbesondere wurde im Februar mit der artenschutzrechtlichen Kartierung begonnen. Erste Zwischenergebnisse zeichnen ein positives Bild. Die Untersuchung dauert 12 Monate. Zudem wurde 2023 für drei Monate eine orientierende Windmessung durchgeführt. Die Messergebnisse bestätigen die Zahlen des Windenergie Atlas Baden-Württemberg und übertreffen diese leicht. III. LAGE DER GESELLSCHAFTA. Darstellung der VermögenslageIn der folgenden Übersicht sind die Bilanzpositionen zum 31.12.2023 den Vorjahreswerten gegenübergestellt. Die wesentlichen Veränderungen der einzelnen Bilanzpositionen sind nachfolgend erläutert. AKTIVA
Das Gesamtvermögen erhöhte sich um T€ 2.421. Dies beruht vor allem durch die Erhöhung der Vorräte, in denen wiederum die Planungsleistungen für den Windpark enthalten sind. Da nicht alle Aufwendungen aktiviert werden können, da sie nicht in einem direkten Zusammenhang mit den Planungsleistungen des Windparks stehen, kommt es durch den Jahresfehlbetrag zu einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von T€ 55. Die Aufwendungen werden durch ein Nachrangdarlehen des Gesellschafters iTerra Altdorfer Wald GmbH in Höhe von € 4.800.000,00 und ein Nachrangdarlehen des mittelbaren Gesellschafters SWU Energie GmbH in Höhe von € 4.800.000,00 finanziert. Zum Bilanzstichtag wurde jeweils ein Darlehensbetrag in Höhe von € 1.010.000,00 abgerufen und ausbezahlt. Die Geschäftsführung geht von einer positiven Fortführungsprognose aus. Die Gesellschaft ist auf Grund des nicht gedeckten Fehlbetrags zum Bilanzstichtag und der Verlustsituation auf die vertraglich vereinbarten Eigenkapitalzuführungen der Gesellschafter angewiesen. B. Darstellung der Finanzlage
Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023 in der Lage, ihre finanziellen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. C. Darstellung der Ertragslage und des GeschäftsergebnissesIn der folgenden Übersicht sind die Erträge und Aufwendungen des Berichtsjahres aufbereitet. Die wesentlichen Veränderungen der einzelnen GuV-Posten sind nachfolgend erläutert.
Das Ergebnis hat sich im Jahr 2023 leicht verschlechtert. IV. Im Wesentlichen sind Planungs- und Projektierungsleistungen für die artenschutzrechtliche Kartierung und Windmessungen angefallen, welche größtenteils auf unfertige Leistungen im Vorratsvermögen aktiviert wurden. V. PROGNOSEBERICHTProjektentwicklungFür das Jahr 2024 ist geplant, die Projektentwicklung des Windenergieprojekts "Altdorfer Wald" weiter voranzutreiben. Ein wesentlicher Meilenstein wird der Abschluss der artenschutzrechtlichen Kartierung sein, welche eine grundlegende Voraussetzung für die Umsetzung des Projekts darstellt. Des Weiteren werden umfangreiche Gutachten erstellt, die als Basis für die anstehenden Genehmigungsverfahren dienen. Die Vorbereitung und Einreichung der notwendigen Genehmigungsanträge sind für das kommende Jahr geplant. Die Finanzierung dieser Entwicklungsphase wird durch Darlehensverträge mit den Gesellschaftern bzw. mittelbaren Gesellschaftern (SWU Energie GmbH) der Gesellschaft gewährleistet, womit die finanzielle Stabilität und Weiterführung des Projekts sichergestellt ist. Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 196 erwartet. Die Phase der Entwicklung und Genehmigung wird voraussichtlich bis ins Jahr 2026 andauern. Ab 2027 ist die Vorbereitung des Baubeginns vorgesehen, wobei detaillierte Planungen und vorbereitende Maßnahmen im Vordergrund stehen. Die Errichtung der Windenergieanlagen selbst ist für die Jahre 2028 und 2029 geplant, was den Übergang von der Planungs- zur Umsetzungsphase markiert. Stakeholder-EinbindungDie Windpark Altdorfer Wald GmbH legt großen Wert auf eine transparente und offene Kommunikation mit allen Stakeholdern. Ein zentraler Bestandteil unserer Strategie zur Stakeholder-Einbindung ist das regelmäßige Bürgermeister-Jour-Fixe, das den Bürgermeistern der betroffenen Kommunen eine Plattform für Austausch und Feedback bietet. Darüber hinaus wird auf der Projekthomepage kontinuierlich über Fortschritte und relevante Entwicklungen informiert, um eine breite Öffentlichkeit zu erreichen und aktuell zu halten. Im Jahr 2023 wurden bereits mehrere Informationsveranstaltungen durchgeführt, um die Bürger direkt zu informieren und einzubinden. Für das Jahr 2024 sind, vor der Einreichung der Genehmigungsunterlagen, weitere Veranstaltungen geplant, die darauf abzielen, Transparenz zu schaffen und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu fördern. Das Land Baden-Württemberg hat zur Förderung des Dialogs eine spezielle Dialoggruppe ins Leben gerufen, die sich regelmäßig zum Austausch über das Projekt trifft. Unser Projektteam wird zu diesen Treffen anlassbezogen eingeladen, um direkt auf Fragen und Anregungen eingehen zu können. Zusätzlich wird ein intensiver Austausch mit Umwelt- und Naturschutzverbänden wie dem BUND und NABU sowie mit Wasserschutzverbänden gepflegt. Diese Kooperationen sind essenziell, um die ökologische Verträglichkeit des Projekts sicherzustellen und mögliche Bedenken frühzeitig zu adressieren. Ein weiteres wichtiges Element der Stakeholder-Kommunikation ist das regelmäßige Jour-Fixe mit dem Landratsamt als Genehmigungsbehörde und dem Regionalverband. Diese Treffen dienen dem direkten Austausch und der Abstimmung wichtiger Schritte im Genehmigungsprozess und bei der Schaffung des Planungsrechts, was eine zügige und reibungslose Projektumsetzung unterstützt. Finanzierung der BauphaseEin zentrales Element der Projektumsetzung ist die Sicherstellung der Finanzierung für die Bauphase des Windenergieprojekts "Altdorfer Wald". Nach der Einreichung der Genehmigungsunterlagen wird die Windpark Altdorfer Wald GmbH die Vorbereitungen für die Finanzierung intensivieren. Es ist geplant, eine branchenübliche Projektfinanzierung über renommierte Banken zu realisieren. Diese Finanzierungsform wurde gewählt, da sie sich durch eine hohe Flexibilität und Anpassungsfähigkeit an projektbezogene Anforderungen auszeichnet und somit eine solide Basis für die Realisierung des Projekts bietet. Die Investitionshöhe, welche es zu finanzieren gilt, liegt bei rund 350 Mio. €. Die Projektfinanzierung wird dabei anhand der spezifischen Risiken und Chancen des Windenergieprojekts strukturiert. Die Auswahl der finanzierenden Institute sowie die Verhandlung der Konditionen werden auf Grundlage einer detaillierten Finanz- und Risikoanalyse durchgeführt. Dies gewährleistet, dass die Finanzierungsstruktur optimal an die Projektbedürfnisse angepasst ist und die langfristige Wirtschaftlichkeit des Projekts unterstützt. Die erfolgreiche Sicherstellung der Finanzierung ist ein entscheidender Schritt für den Start der Bauphase und damit für die Realisierung des Windenergieprojekts. Die Windpark Altdorfer Wald GmbH arbeitet eng mit potenziellen Finanzierungspartnern zusammen, um die bestmöglichen Bedingungen zu erreichen und somit einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Energieversorgung in der Region zu leisten. VI. CHANCEN- UND RISIKOBERICHTEine der wesentlichen Herausforderungen des Projekts stellt der Netzanschluss dar. Angesichts der erforderlichen Anbindung an das 110kV- oder 380kV-Netz ist eine termingerechte Realisierung bis zur geplanten Inbetriebnahme des Parks derzeit nicht gesichert. Die Komplexität des Netzanschlusses erfordert detaillierte technische und regulatorische Abstimmungen, um eine effiziente Integration der Windenergieanlagen in das bestehende Stromnetz zu gewährleisten. Im Jahr 2024 sind daher gezielte Abstimmungen mit den Netzbetreibern Netze BW und TransnetBW vorgesehen. Diese Gespräche zielen darauf ab, die Anschlusssituation zu optimieren und mögliche Engpässe frühzeitig zu identifizieren. Die Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern wird als kritischer Faktor für die zeitnahe und erfolgreiche Umsetzung des Projekts angesehen. Es werden gemeinsame Lösungsansätze erarbeitet, um die technischen und regulatorischen Anforderungen zu erfüllen und einen reibungslosen Anschlussprozess zu gewährleisten. Neben der Herausforderung des Netzanschlusses stehen wir weiteren bedeutenden Risiken gegenüber: 1. Genehmigungsrisiken: Verzögerte oder eingeschränkte Genehmigungen und Auflagen können den Projektfortschritt erheblich beeinflussen. Diese Risiken entstehen durch umweltrechtliche Bedenken, Einsprüche von lokalen Stakeholdern oder unvorhergesehene bürokratische Hürden. 2. Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen: Gesetzliche Änderungen, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene, können erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und Durchführbarkeit des Projekts haben. Diese Änderungen könnten neue Vorschriften für die Energieerzeugung, den Emissionshandel oder Subventionen umfassen. 3. Fertigstellungsrisiko: Das Risiko, dass der Bau und die Inbetriebnahme des Windparks nicht wie geplant verlaufen, ist signifikant. Verzögerungen können durch technische Herausforderungen, Lieferengpässe oder schlechte Wetterbedingungen entstehen. Diese Herausforderung unterstreicht die Bedeutung einer proaktiven Planung und Koordination mit allen beteiligten Stakeholdern. Die Windpark Altdorfer Wald GmbH ist sich der Komplexität dieser Aufgabe bewusst und setzt sich aktiv für eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Netzbetreibern ein. Ziel ist es, eine zuverlässige und nachhaltige Energieversorgung zu sichern, die sowohl den technischen Standards als auch den ökologischen Anforderungen gerecht wird.
Ulm, den 24. April 2024 Windpark Altdorfer Wald GmbH, Ulm (Donau) Die Geschäftsführung Andreas Ring Frank Sauvigny BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Windpark Altdorfer Wald GmbH PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Windpark Altdorfer Wald GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Windpark Altdorfer Wald GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Unterföhring, 24. April 2024 IWSB
- Innovative Wirtschafts- und Steuerberatung GmbH
Wolfgang Görg, Wirtschaftsprüfer Walter Bechny, Wirtschaftsprüfer Gesellschafterversammlung der Windpark Altdorfer Wald GmbH vom 08.05.2024 (Handelsregister beim AG Ulm, HRB 745442)I. VorbemerkungDie SWU Erneuerbare Energien GmbH, eingetragen im Handelsregister des AG Ulm unter HRB 4711 und die iTerra Altdorfer Wald GmbH, eingetragen im Handelsregister des AG Gießen unter HRB 11117 sind die einzigen Gesellschafter der im Handelsregister des AG Ulm unter HRB 745442 eingetragenen Windpark Altdorfer Wald GmbH. II. GesellschafterversammlungUnter Verzicht auf alle gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben für die Einberufung und Durchführung einer Gesellschaftsversammlung halten die SWU Erneuerbare Energien GmbH und die iTerra Altdorfer Wald GmbH eine Gesellschafterversammlung der Windpark Altdorfer Wald GmbH ab und beschließen einstimmig Folgendes: 1. Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss der Windpark Altdorfer Wald GmbH für das Geschäftsjahr 2023 in der als Anlage beigefügten Fassung fest. 2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 73.230,78 € wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Geschäftsführung der Windpark Altdorfer Wald GmbH wird Entlastung erteilt.
SWU Erneuerbare Energien GmbH ppa. Manfred Staib SWU Erneuerbare Energien GmbH ppa. Ingo Geißelhart iTerra Altdorfer Wald GmbH Frank Sauvigny |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
24 nahegelegene Organisationen
Beteiligungsgesellschaften
Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Leitungsgebundene Telekommunikation
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Verlegen von Zeitschriften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Vermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen