Henkel Komtec GmbHLiquidiert

63636 Brachttal, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 12178
Eingetragen
30.6.1993
Branche
Herstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikReparatur und Instandhaltung von TelekommunikationsgerätenEinzelhandel mit Telekommunikationsgeräten
Gegenstand
Der Vertrieb von und Service für Telekommunikationsanlagen.

Historie

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Management

NameRolle
Bernd Henkel
seit 10.2.2014
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Mittelstraße 21, 63636 Brachttal-Neuenschmidten
50000
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Henkel Komtec GmbH

Gelnhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

1294,00

2274,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

2530,00

2145,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

34157,47

32209,76

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

2336,81

1461,50

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

38904,85

18696,32

Summe Aktiva

79223,13

56786,58



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25564,59

25564,59

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-44.260,91

-28736,62

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

-20.208,53

38904,85

-15524,29

18696,32

B. Rückstellungen

1260,00

1260,00

C. Verbindlichkeiten

77963,13

55526,58

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

79223,13

56786,58

ANHANG

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Duch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Auf die Anwendung der Erleichterungsregelung des § 247a HGB wird verzichtet.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemaht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rat temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter - Zugang ab 01.001.2010 - mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Anschaffungskosten der Zugänge - bis 31.12.2009 - an beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den folgenden vier Jahren linear aufgelöst.

Die fertigen Erzeugnisse werden zu Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr sind nicht vorhanden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwertes angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Henkel.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Ausschüttungssperre

Ein zur Ausschüttung gesperrter Betrag nach § 268 Abs. 8 HGB besteht nicht.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff. HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Gelnhausen, 08.12.2011

Bernd Henkel

Geschäftsführer

 

Bernd Henkel - Geschäftsführer Beruf: Kaufmann

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08.12.2011

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