secBase
GmbH
Grafing
(vormals:
Grünwald )
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
506,00 |
676,00 |
| I.
Sachanlagen |
506,00 |
676,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.357,12 |
9.443,12 |
| I.
Vorräte |
1.000,00 |
1.193,91 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.762,25 |
98,05 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.594,87 |
8.151,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
460,00 |
459,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.323,12 |
10.578,81 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.852,89 |
8.782,32 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
16.217,68 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
4.929,43 |
16.217,68 |
| B.
Rückstellungen |
200,00 |
1.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.270,23 |
496,49 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.270,23 |
496,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.323,12 |
10.578,81 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§265I2, 266 ff.
HGB).
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bi-lanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angepasst.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwerte werden gem. §246I4HGBi.V.m. § 253 I 1
HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem. §
253 III 1, 2 HGB auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig abgeschrieben.
Die Bilanzierung von immateriellen
Vermögensgegenständen und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear und degressiv abgeschrieben.
Die selbst geschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände werden gem. § 255 IIa
HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden
Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den
Vollkosten (§ 255 II HGB).
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend §6II EStG
im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Soweit vom Wahlrecht zur
Bildung eines Sammelpostens im Sinne des § 6 IIa EStG
für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 Gebrauch
gemacht wurde erfolgt die Abschreibungmit 20%.
Die Bewertung von
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§253I 1 HGB), soweit keine dauernden Wertminderungen
Teilwertabschreibungen erforderlich machten.
Die Bewertung von
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§253 IV HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse / Aufträge in
Arbeit werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese
umfassen die leistungs-/ produktionsbezogenen Vollkosten
(§255IIHGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, werden,
soweit vorhanden, zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag
gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§253I2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§253I2HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Außerplanmäßige Abschreibungen gem.
§ 253 III 3 HGB wegen einer voraussichtlich dauernden
Wertminderung werden, soweit diese notwendig waren, in der
GuV ausgewiesen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
IV. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Fabian Ewald, Kaufmann
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Das Ergebnis wird, bis auf weiteres, auf neue
Rechnung vorgetragen.
Grafing, _________________
_______________________
secBase GmbH
Fabian Ewald
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.08.2011 festgestellt.
|