Expert
Communication Systems GmbH
Haar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
84.723,00 |
102.555,00 |
| I.
Sachanlagen |
72.473,00 |
90.305,00 |
| II.
Finanzanlagen |
12.250,00 |
12.250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
938.794,29 |
1.037.505,18 |
| I.
Vorräte |
83.998,70 |
22.107,60 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
665.564,27 |
640.617,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
189.231,32 |
374.780,13 |
| Aktiva |
1.023.517,29 |
1.140.060,18 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
858.571,94 |
860.521,45 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
835.521,45 |
549.127,13 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.949,51 |
-286.394,32 |
| B.
Rückstellungen |
29.321,48 |
45.056,57 |
| C.
Verbindlichkeiten |
135.623,87 |
234.482,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
135.623,87 |
234.482,16 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
21.978,80 |
21.235,56 |
| Passiva |
1.023.517,29 |
1.140.060,18 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Umsatzerlöse wurden entsprechend des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) nach
§ 277 Abs. 1 HGB ab 01.01.2016 neu
gegliedert.
- Firma: Expert Communication Systems GmbH
- Sitz: Richard-Reitzner-Allee 1, 85540 Haar
- Registergericht: Handelsregister B des
Amtsgerichts München, HRB 146976
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem.
§ 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Insbesondere wurden
nach § 274a Nr. 4 HGB in
Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB
keine latenten Steuern bilanziert. Aufgrund des bestehenden
Saldierungswahlrechts für aktive und passive latente
Steuern wäre bei der Gesellschaft aufgrund des
bestehenden steuerlichen Verlustvortrags ohnehin von einem
positiven Saldo aktiver latenter Steuern auszugehen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
bewertet.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren
Sachanlagevermögens vermindert um
planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten - ggf.
gemindert um außerplanmäßige
Abschreibungen - angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgt
grundsätzlich zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein
niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt. Bei der Bewertung der
Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach
§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB.
Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden
die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Ansonsten konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden beibehalten werden.
D. Angaben zur Bilanz
Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit
bis zu einem Jahr.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das
Geschäftsjahr betreffende Steuern.
Die Sonstigen Rückstellungen betreffen
insbesondere die externen Kosten für die Erstellung
des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen des
Geschäftsjahres, die zu erwartenden Aufwendungen
für die Aufbewahrungsverpflichtung und die Kosten
für Tantiemezahlungen. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
TEUR 51 (Vj. TEUR 59) enthalten.
Im Geschäftsjahr bestanden keine
angabepflichtigen Haftungsverhältnisse.
Es bestehen jährliche Zahlungsverpflichtungen
aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von
TEUR 60. Die übrigen sonstigen finanziellen
Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen
Geschäftsverkehrs.
E. Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 22.
F. Ergebnisverwendung
Die Geschäftsleitung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag mit dem bestehenden Gewinnvortrag zu
verrechnen.
Haar, 28. August 2024
gez.
Claudius Jacoby, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.09.2024
festgestellt.
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