openairkinos.net gmbh
Heidenheim
an der Brenz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 20.05.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
58.122,00 |
| I.
Sachanlagen |
58.122,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
25.135,96 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
24.962,51 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
173,45 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
83.257,96 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
8.007,27 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
16.992,73 |
| B.
Rückstellungen |
2.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
72.450,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
83.257,96 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
II. Bewertungsmethoden
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (§ 268 Abs. 1
HGB)
IV. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
E. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane
(§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)
II. Gewinnverwendung
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegen die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung für alle Kaufleute, die
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgeschaften
i.S.v. § 264a HGB sowie die Regelungen des
Gesellschaftsvertrages/der Satzung zugrunde. Ergänzend
zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des
GmbH-/Aktiengesetzes beachtet.
2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach
dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3. In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende
Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.
4. Mit Ausnahme der Sonderregelungen bei
Pensionsverpflichtungen (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB)
und latenten Steuern (§ 274 HGB) sind die Posten
der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite,
Aufwendungen nicht mit Erträgen und
Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
5. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
6. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen geeignet und bestimmt sind.
7. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz
nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der
Bilanz unter der Position "sonstige
Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige
Verbindlichkeiten".
8. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
9. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
10. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
kleine Personenhandelsgesellschaft i.S.v. § 264a
HGB/Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB,
da zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2010
mindestens zwei Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1
HGB nicht überschreiten.
Größenabhängige Erleichterungen
(§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden
grundsätzlich in Anspruch genommen.
11. Die Anwendung der geänderten Vorschriften
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
erfolgt ab dem 1. Januar 2010. Eine Anpassung der
Vorjahreszahlen wird nicht durchgeführt, da
gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB die Grundsätze
der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie
der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu
beachten sind.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts
Anderes bestimmt ist.
2. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund
für die Rückstellungen entfallen ist. Eine
Auflösung von Rückstellungen aufgrund der
Änderungen des BilMoG war nicht vorzunehmen.
3. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß
§ 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
4. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert angewandt.
II.
Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den
handelsrechtlichen Bestimmungen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein.
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem
stehen weder tatsächliche noch rechtliche
Gründe entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im
Jahresabschluss erfasst.
6. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
7. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:
a. Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bewertet. Der
Abschreibungszeitraum bei abnutzbaren
Vermögensgegenständen entspricht der
voraussichtlichen Nutzungsdauer gemäß § 253
Abs. 3 HGB. Abschreibungen werden grundsätzlich
linear/degressiv vorgenommen. Der
Übergang zur linearen Methode erfolgt in
dem Jahr, für welches die lineare Methode
erstmals zu höheren
Jahresabschreibungsbeträgen führt. Die
Abschreibungen auf Zugänge
des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR 410,00 werden im Jahr
des Zugangs voll abgeschrieben. Soweit der
aufgrund dauerhafter Wertminderung beizulegende Wert
von Vermögensgegenständen unter den
fortgeführten Anschaffungs-
und Herstellungskosten liegt, werden
außerplanmäßige Abschreibungen auf diesen
Wert durchgeführt. Die in Vorjahren
vorgenommenen außerplanmäßigen
Abschreibungen werden rückgängig gemacht,
soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.
b. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen auf
ausfallgefährdete Forderungen wird dem
allgemeinen Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen i. H. v. 1% ausreichend Rechnung
getragen.
c. Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind
grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
d. Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert in
Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw.
des Kassenbuchs zum Stichtag
angesetzt.
e. Das gezeichnete Kapital ist in
Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftvertrag
und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen.
Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.
f. Die Rückstellungen (Rückstellungen
für Pensionen, Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen) sind mit dem nach
kaufmännischer Beurteilung vorsichtig geschätzten
Erfüllungsbetrag angesetzt;
Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme
sind berücksichtigt. Alle bis zum
Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der
Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer
Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten sowie
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind
berücksichtigt. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.
g. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
h. Die Währungsforderungen und
Währungsverbindlichkeiten sind grundsätzlich zum
Euro- Referenzkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Eine Bewertung mit dem Euro-Referenzkurs
zum Zeitpunkt der Entstehung der einzelnen
Forderung oder Verbindlichkeit erfolgt, sofern die
Restlaufzeit mehr als ein Jahr beträgt und die
Umrechnung mit dem Euro-Referenzkurs
zum Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung
bei den einzelnen Forderungen einen geringeren
Wertansatz bzw. bei den einzelnen Verbindlichkeiten einen
höheren Wertansatz ergibt.
C.
Angaben zu Bilanzposten
I.
Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres in der Bilanz dargestellt.
Eine Offenlegung des Anlagespiegels erfolgt nicht.
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(§ 268 Abs. 4 HGB)
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
Gesamtbetrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Gesamt
|
24.962,51
|
24.962,51
|
0,00
|
Vorjahr
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
III.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB,
§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Die Gesellschaft hat gegenüber den
Gesellschaftern Forderungen in Höhe von EUR 0,00
(Vorjahr TEUR 0,0) und Verbindlichkeiten aus erhaltenen
Darlehen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr
TEUR 0,0).
IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)
Der in den Bilanzgewinn/Bilanzverlust einbezogene
Gewinnvortrag/Verlustvortrag entwickelte sich wie folgt:
|
|
EUR
|
1. Januar 2009
|
|
0,00
|
Jahresüberschuss
|
2009
|
0,00
|
1. Januar 2010
|
|
0,00
|
V.
Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren
Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem
nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert
dargestellt.
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit von
|
davon gesichert
|
|
Gesamtbetrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 - 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
Art und Form der
Sicherheit
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Gesamt
|
72.450,69
|
72.450,69
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
(Vorjahr)
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
D.
Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Personalaufwendungen enthalten Aufwendungen
für Altersversorgung in Höhe von EUR 0,00
(Vorjahr TEUR 0,0).
E.
Sonstige Angaben
I.
Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§
285 Nr. 9 und 10 HGB)
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Herrn Ralf-Christian Schweizer geführt. Der
Geschäftsführer ist uneingeschränkt
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge
während des Geschäftsjahres erfolgt gem. §
288 Abs. 1 HGB nicht.
II.
Gewinnverwendung
Die Geschäftsführung hat der
Gesellschafterversammlung am 23.04.2012 vorgeschlagen, den
zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Jahresübschuss in
voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Heidenheim, den 27.04.2012
gez. Ralf-Christian Schweizer
(Geschäftsführer)
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.04.2012 festgestellt.
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