TRILUX GmbH & Co. KG
Selbe AdresseHerstellung von Lampen und Leuchten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rochdi Koubaa seit 12.6.2023 | Prokura |
Olga Schneider seit 12.6.2023 | Prokura |
Holger Gräbke seit 6.9.2021 | Prokura |
Johannes Dipl.-Kfm. Huxol seit 20.3.2008 | Geschäftsführer |
Oliver Dipl.-Kfm. Thissen seit 20.3.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 99.79% | |
| 0.21% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TRILUX Group Management GmbHArnsbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020A. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell der Gesellschaft Die TRILUX Group Management GmbH (TGM) ist eine Tochtergesellschaft der TRILUX GmbH & Co. KG. In der TGM sind administrative Zentralfunktionen für die Bereiche Personalwesen, IT, Finanzen und Recht, Group Controlling und Einkauf organisiert. Diese Zentralbereiche erbringen bzw. übernehmen fachbereichsbezogene Dienstleistungen vorrangig für die weiteren Gesellschaften der TRILUX-Gruppe und fokussieren sich insbesondere auch auf die Konzeption und Weiterentwicklung administrativer Prozesse, Standards und Richtlinien mit gruppenweitem Geltungsbereich. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Arnsberg. Niederlassungen werden von der Gesellschaft nicht unterhalten. 2. Strategische Prioritäten Als zentrale administrative Servicegesellschaft orientiert sich die TGM an der Strategie und den Anforderungen der TRILUX-Gruppe. Maßgebliche Aufgabe der TGM ist in diesem Zusammenhang das Setzen innovativer Rahmenbedingungen in (bereichsübergreifenden) Arbeitsprozessen durch Fach- und Methodenkompetenz. Insbesondere die anhaltende Corona-Pandemie bzw. die daraus resultierende vermehrte Nutzung von Homeoffice durch die Mitarbeiter treiben die Digitalisierung der verbliebenen nicht digitalen Geschäftsprozesse voran. Um den rasanten Veränderungen im Markt für professionelle Beleuchtung gerecht werden zu können, hat TRILUX zu Beginn des Jahres 2019 mit Line Up And Move (LUAM) einen unternehmensweiten Change-Prozess angestoßen. Mitarbeiter aller Unternehmensbereiche, insbesondere auch der zentralen administrativen Fachbereiche, arbeiten daran, Potenziale zu erkennen und Verbesserungen in den Gesamtprozess einzubringen, um der Marktoffensive asiatischer Hersteller standhalten zu können. Dazu muss TRILUX schneller, flexibler und kostengünstiger produzieren und anbieten können und gleichzeitig den Kundenwunsch im Fokus haben. Im aktuellen Berichtszeitraum wurde die zweite Phase des Change-Prozesses unter dem Motto WEMove aufgesetzt. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Bereichen Fokus und Umsetzung. Die Ausrichtung der Produktentwicklung, des Produktmanagements sowie des Vertriebs nach Applikationsgesichtspunkten wurde konsequent weitergeführt. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die weltweite Produktion sollte im Berichtsjahr 2020 ursprünglich, d. h. gemäß der Gemeinschaftsdiagnose der führenden deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute aus dem Herbst 2019, moderat expandieren. Die das Berichtsjahr bestimmende Corona-Pandemie hat diese Prognosen ad absurdum geführt. Weltweit wird das BIP im Jahr 2020 zwischen 3,4 und rd. 4,0 % eingebrochen sein, während China, das durch konsequent durchgesetzte und sehr strikte Maßnahmen zu Jahresbeginn bereits in der zweite Jahreshälfte zu einem relativ normalen Wirtschaftsleben zurückkehren konnte, ein Wirtschaftswachstum von rund 2,0 % vorweisen kann. Für die Eurozone prognostizieren die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute einen Wirtschaftseinbruch von rund 7,8 % und für die EU-27 von rund 7,4 %. Die Corona-Pandemie hat damit zu einer der schwersten Rezessionen der Nachkriegszeit geführt. Mit dem Ende der akuten behördlichen Maßnahmen gegen die Pandemie im Frühjahr 2020 setzte zwar auch in Europa eine schnelle Erholung ein. Im Rückblick hat jedoch die konjunkturelle Erholung des zweiten Halbjahres 2020 im Schlussquartal 2020 deutlich an Schwung verloren. Die Wirtschaftsleistung in Deutschland ist im Jahresschlussquartal 2020 aufgrund der Einschränkungen im Zuge der zweiten Pandemiewelle nur leicht gestiegen. Das Bruttoinlandsprodukt erhöhte sich um 0,3 %. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) fiel die Entwicklung des BIP für das gesamte Jahr 2020 mit -4,9 % (kalenderbereinigt: -5,3 %) etwas positiver aus als noch kurz vor Ende des Berichtsjahres erwartet. Die deutsche Volkswirtschaft war bereits vor der Pandemie mit vielfältigen langfristigen Veränderungen konfrontiert. Der Strukturwandel, ausgelöst durch den technologischen Fortschritt, den demografischen Wandel und die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft, ist eine große Herausforderung, bietet aber zugleich Chancen. Die Wirtschaftspolitik ist gefordert, die durch die Corona-Pandemie ausgelöste Krise zu bewältigen, die ökonomische Resilienz in Deutschland und Europa zu erhöhen und das Wachstumspotenzial zu stärken. Im Unterschied zur ersten Coronawelle, in der alle Bereiche der deutschen Wirtschaft ihre Aktivität drosselten, zeichnet sich bislang für das Winterhalbjahr 2020/2021 eine gespaltene Entwicklung ab. Wachstumsimpulse kamen im vierten Quartal 2020 von den Bauinvestitionen, die preis-, saison- und kalenderbereinigt um 1,8 % gegenüber dem dritten Quartal 2020 stiegen. In Ausrüstungen - also vor allem in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge - wurde saisonbereinigt in etwa so viel investiert wie im Vorquartal (-0,1 %). Ganz anders stellt sich hingegen die Situation bei den eher konsumnahen Dienstleistern dar, in denen auch soziale Kontakte eine wichtige Rolle spielen. Im Spätsommer wurde dort die Erholung von der ersten Coronawelle unterbrochen und insbesondere im Gastgewerbe und bei den sonstigen Dienstleistern (die unter anderem die Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen sowie die Friseur- und Kosmetiksalons umfassen) trübte sich die Geschäftslage erneut ein. Aktuell schätzen die befragten Unternehmer in diesen Bereichen ihre Lage unterdurchschnittlich und mehrheitlich negativ ein. Die Bauunternehmen haben es 2020 geschafft, der Corona-Krise zu trotzen und ihre Umsätze zu erhöhen. Die Bauwirtschaft erweist sich damit einmal mehr als Stütze der Gesamtwirtschaft. Geholfen hat hierbei auch die MwSt.-Senkung im zweiten Halbjahr, deren Auslaufen führte zu einem starken Umsatzanstieg zum Jahresende. Die Vorzieheffekte werden allerdings dazu führen, dass diese Umsätze 2021 fehlen werden. Demnach haben die Betriebe des Bauhauptgewerbes 2020 einen baugewerblichen Umsatz von 143 Mrd. EUR erwirtschaftet, 5,9 % mehr als 2019. Aufgrund der niedrigeren Preissteigerung im Jahr 2020, zu der die MwSt.-Senkung sowie die gesunkenen Materialpreise beigetragen haben, ist real ein Zuwachs von 4,5 % zu verzeichnen. Am besten hat im Gesamtjahr 2020 der Wohnungsbau mit einem Umsatzplus von nominal 10,5 % abgeschnitten. Die Corona-Krise hat dabei keine signifikanten negativen Auswirkungen auf die nach wie vor hohe Nachfrage nach Wohnraum gehabt. Demgegenüber konnte sich der Wirtschaftsbau von der Unsicherheit der Investoren nicht freimachen, der Umsatz lag lediglich um nominal 1,2 % über dem Vorjahresniveau. Im Wirtschaftshochbau war sogar ein Rückgang um 2,9 % zu verzeichnen. Die Kompensation der Gewerbesteuerausfälle bei den Gemeinden durch Bund und Länder hat dagegen stützend gewirkt: Der Umsatz im Öffentlichen Bau legte um nominal 6,2 % zu. 2. Geschäftsverlauf In der Nacht vom 13. auf 14. Februar 2020 wurde TRILUX Opfer eines Cyber-Angriffs. Durch sehr schnelles Hochziehen aller vorhandenen Firewalls und das sofortige Abschalten aller Systeme konnte eine weitreichende Verschlüsselung und das Übergreifen des Cyber-Virus auf die operativen Kernsysteme SAP und Sales Force verhindert werden. Die Arbeit des eigenen IT-Teams zur Wiederherstellung der vollständigen Hard- und Softwarelandschaft hat bis in den Spätherbst zahlreiche Kapazitäten blockiert und dauert zum Teil bis heute an. Durch den enormen Einsatz aller Beteiligten Mitarbeiter/innen konnte jedoch ein längerer operativer Stillstand vermieden werden. Die Corona-Pandemie, die in Deutschland im März 2020 zu einem ersten Lockdown mit weitreichenden Konsequenzen für die Wirtschaft und die gesamte Bevölkerung geführt hat, beherrscht auch ein Jahr später noch unser Miteinander. Die soziale Isolation (social distancing) wird in unterschiedlichem Ausmaß angewendet. Dem Primat der Gesundheitspolitik muss sich auch aktuell alles unterordnen, um eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems durch einen erneuten exponentiellen Anstieg der Fallzahlen abwenden zu können. Die langfristigen wirtschaftlichen Folgen sind schwierig abzuschätzen und hängen auch davon ab, wie lange die extremen Maßnahmen noch andauern. Aus der Unternehmensfunktion als zentrale Servicegesellschaft resultierend steht das Ergebnis der TGM in enger Abhängigkeit zur Abfrage von Services durch die anderen Unternehmen der TRILUX-Gruppe. Durch angemessene Gewinnzuschläge auf die erbrachten Dienstleistungen fiel das operative Ergebnis erneut plangemäß positiv aus. Die Gesellschaft musste Mitarbeiter teilweise in Kurzarbeit schicken. Investitionen: Die Investitionen im aktuellen Berichtsjahr beliefen sich auf insgesamt 7.064 TEUR. Davon entfallen 2.453 TEUR auf immaterielle Vermögensgegenstände, 741 TEUR auf Betriebs- und Geschäftsausstattung und 455 TEUR auf geringwertige Wirtschaftsgüter. Der hohe Anstieg der Investitionen im Vergleich zum Vorjahr resultiert maßgeblich aus der Notwendigkeit, sich in der IT-seitigen Systemlandschaft nach erlittener Cyber-Attacke und aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie neu aufzustellen. Außerdem hat die TGM Anfang 2020 den Mehrheitsanteil an der Firma crosscan GmbH mit Sitz in Witten akquiriert, womit der erste verbindliche Schritt in Richtung der Entwicklung von Lösungen "Beyond Lighting" unternommen wurde - insbesondere für den Bereich Retail Analytics. Organisation, Organe, Mitarbeiter: Am 26. November 2020 starb plötzlich und völlig unerwartet der langjährige Vorsitzende des TRILUX-Aufsichtsrats, Herr Rechtsanwalt und Notar a. D. Ernst Kayser. Zu seinem Nachfolger wurde der bisher stellvertretende Vorsitzende Herr Michael Huber ernannt, als weiteres Mitglied des Aufsichtsrats wurde am 25. März 2021 Rechtsanwalt und Notar Christian Unkhoff gewählt. Dem Aufsichtsrat gehört daneben unverändert Dr. Volker Kuhl an. Im Durchschnitt des Jahres beschäftige die TGM 110 Mitarbeiter (Vj. 116 Mitarbeiter). 3. Ertragslage Die wesentliche Einnahmequelle im Geschäftsjahr 2020 bildete unverändert die Erbringung administrativer Dienstleistungen an weitere Gesellschaften der TRILUX-Gruppe. Eine Ausnahme stellen hierbei erbrachte Dienstleistungen in den Bereichen IT, Personalwesen und Finanzbuchhaltung für eine ortsansässige ehemalige Gruppengesellschaft dar. Die im Berichtsjahr erzielten Umsatzerlöse stiegen auf 25,5 Mio. EUR (Vj. 21,8 Mio. EUR). Dieser Anstieg resultiert insbesondere aus einem erhöhten Bedarf der Gesellschaften der TRILUX-Gruppe aus administrativen Zentralfunktionen aufgrund des Cyber-Angriffs. Der Personalaufwand stieg leicht auf 11,3 Mio. EUR (Vj. 11,2 Mio. EUR). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich auf einen Gesamtbetrag von nunmehr 13 Mio. EUR (Vj. 9,5 Mio. EUR). Der Anstieg in diesem Posten lässt sich insbesondere durch die darin berücksichtigten Aufwendungen zur Eindämmung der erlittenen Cyber-Attacke erklären. Das Finanzergebnis verbesserte sich um 264 TEUR auf 5,4 Mio. EUR resultierend aus vereinnahmten Ausschüttungen bzw. Erträgen aus Beteiligungen. Das Ergebnis vor Steuern stieg auf 5.810 TEUR (Vj. 5.368 TEUR), maßgeblich wie im Vorjahr beeinflusst durch die im Geschäftsjahr 2020 vereinnahmte Ausschüttung der TRILUX Int. Holding B.V. in Höhe von 5,0 Mio. EUR. Geplant war urprünglich ein um Einmaleffekte bereinigtes Ergebnis vor Steuern von rd. 0,4 Mio. EUR. 4. Finanz- und Vermögenslage Die Finanzlage der Gesellschaft ist unverändert sehr stabil. Das Eigenkapital in Höhe von 57,5 Mio. EUR (Vj. 57,0 Mio. EUR) finanziert vollständig das Anlagevermögen, das zum überwiegenden Teil aus Beteiligungen an Unternehmen der TRILUX-Gruppe besteht. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände bestehen fast ausschließlich gegenüber Gruppengesellschaften. Die Werthaltigkeit dieser Posten ist in vollem Umfang gegeben. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten in Höhe von 1,9 Mio. EUR (Vj. 1,5 Mio. EUR) bestehen hauptsächlich gegenüber externen Dienstleistern, Beratungs- und Telekommunikationsunternehmen. Die Finanzierung der Gesellschaft wird innerhalb der TRILUX-Gruppe sichergestellt. Investitionen sind in die Erweiterung der Betriebsgerätesoftware, der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie in den Beteiligungserwerb der crosscan GmbH geflossen. 5. Finanzielle Leistungsindikatoren Die für unsere Unternehmenssteuerung wichtigsten finanziellen Leistungsindikatoren stellen die EBIT-Marge (operatives Ergebnis/Umsatz) und das Ergebnis vor Steuern dar. Die EBIT-Marge verringerte sich auf 1,7 % (Vj. 2,4 %). Geplant war ursprünglich eine EBIT-Marge von 2,1 %. Das Ergebnis vor Steuern beträgt im Geschäftsjahr 5,8 Mio. EUR (Vj. 5,4 Mio. EUR). Bereinigt um die Einmaleffekte der vereinnahmten Ausschüttungen in Höhe von gesamt 5,6 Mio. EUR und eines gruppeninternen Forderungsverzichtes in Höhe von 0,1 Mio. EUR ergeben sich in 2020 somit 0,3 Mio. EUR. Im Vergleich zum ursprünglich geplanten Ergebnis vor Steuern in Höhe von 0,4 Mio. EUR erwirtschaftete die TGM somit vor Sondereffekten 0,1 Mio. EUR weniger als im Vorjahr erwartet. Damit haben sich die beiden finanziellen Leistungsindikatoren aus der Prognose des Vorjahres nicht erfüllt. Die TGM wird auch in den kommenden Jahren die Beteiligung an zukunftsträchtigen Unternehmen in Erwägung ziehen und damit nicht nur dem betriebsinternen technologischen Fortschritt folgen. 6. Gesamtaussage Insgesamt zeigt sich ein günstiger Verlauf des Geschäftsjahres. Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 ist als stabil zu bewerten. Trotz der allgemein schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen schätzt die Geschäftsführung die Entwicklung des Unternehmens als günstig ein. III. Chancenbericht Die Chancen der TGM sind sehr stark von der Performance der TRILUX GmbH & Co. KG abhängig. Neben "Human Centric Lighting" werden insbesondere die Themen "Smart Lighting", Nachhaltigkeit und "Circular Economy" ein wichtiger Einflussfaktor. TRILUX hat als Hersteller große Chancen, diese Entwicklungen erfolgreich für sich zu nutzen, da die gesamte Wertschöpfungskette umfasst und abgebildet werden kann. Zur Unterstützung der TRILUX-Gruppe hat sich die TGM für das Geschäftsjahr 2021 u. a. die konsequente Digitalisierung operativer Geschäftsprozesse (insb. Einführung digitales Geschäftsreisemanagement), die Zusammenarbeit mit und Beteiligung an zukunftsorientierten Unternehmen sowie die Einstellung und Entwicklung kompetenter Mitarbeiter vorgenommen. IV. Risikobericht Die TGM ist eine Servicegesellschaft und widmet sich in ihrem Aufgabenbereich fast ausschließlich den Gesellschaften innerhalb der TRILUX-Gruppe. Durch diese Korrelation lassen sich folgende Risiken ableiten: Devisen, Zinsen sowie die an den Finanzmärkten handelbaren Rohstoffe wurden auch im aktuellen Berichtsjahr laufend überwacht und im Wesentlichen zentral für die TRILUX-Gruppe durch das Finanzmanagement der TRILUX GmbH & Co. KG abgesichert. Die wesentlichen Unsicherheitsfaktoren und Risiken gehen aktuell vor allem von politisch und gesundheitlich geprägten Destabilisatoren aus. Im Fokus stehen zunehmende Handelshemmnisse, die digitale Transformation im operativen Geschäft (durch die LED-Technologie bedingte Verkürzung von Entwicklungszeiten, zunehmende Relevanz von vernetzten Systemlösungen und somit von innovativen Geschäftsmodellen/Services sowie dadurch bedingte Änderungen der Wettbewerbssituation), der Preisverfall in konventionellen und LED-Segmenten. Erhebliche Risiken für TRILUX stellen vor allem auch ein pandemiebedingt weiterer Rückgang des Projektvolumens sowie ein anhaltender Trend in Richtung Commoditisierung dar. Zum Stichtag 31. Dezember 2020 wurden auf Basis des vorläufigen Konzernabschlusses alle kreditvertraglich vereinbarten Finanzkennzahlen eingehalten. Die Aufrechterhaltung des bestehenden Finanzierungsrahmens ist somit gesichert und bleibt notwendige Voraussetzung für eine weiterhin erfolgreiche Entwicklung der TRILUX-Gruppe. V. Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2021 ist nach unserer Einschätzung für die TGM mit einer stabilen Geschäftsentwicklung zu rechnen. Das Unternehmen plant eine EBIT-Marge in Höhe von 2,2 % und ein um Einmaleffekte bereinigtes Ergebnis vor Steuern von 385 TEUR. Sollte die geplante Performance der TRILUX-Gruppe in 2021 eintreten, erscheint eine EBIT-Marge sowie ein Ergebnis vor Steuern gemäß Budgetansatz realistisch. Das unternehmensinterne Risikomanagement sichert die Gesellschaft gegen Risiken ab. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Die kurzfristige Finanzierung der Gesellschaft wird weiterhin über die TRILUX-Gruppe vorgenommen. Im Rahmen eines teilstandardisierten Prozesses werden alle Chancen und Risiken im Management regelmäßig beobachtet. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Eintrittswahrscheinlichkeiten, der potenziellen finanziellen Auswirkungen und angesichts der gegenwärtigen Geschäftsaussichten erwartet das Management keine substantiellen Gefährdungen der Unternehmensfortführung. Die Verhandlungen zu einem neuen Sondertarifvertrag konnten im Jahr 2020 erfolgreich abgeschlossen werden. Der Vertrag ist coronabedingt mit leichter Verzögerung am 1. Januar 2021 in Kraft getreten und ermöglicht dem Unternehmen - u. a. durch die um jeweils ein Jahr verschobenen vereinbarten Entgelterhöhungen - eine jährliche Kostenersparnis. Dem steht eine weitergehende Sicherung der Arbeitsplätze am Standort Arnsberg gegenüber.
Arnsberg, den 27. April 2021 TRILUX Group Management GmbH Geschäftsführung gez. Johannes Huxol gez. Oliver Thissen Bilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 der TRILUX Group Management GmbH ist nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem sog. Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB). Die TRILUX Group Management GmbH hat ihren Sitz in der Heidestraße 4 in 59759 Arnsberg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Arnsberg (HRB 848). Die Gesellschaft unterliegt den Rechtsfolgen einer mittelgroßen Gesellschaft. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Den Abschreibungen liegt eine Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren zugrunde. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bilanziert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachgruppen zugrunde gelegt worden:
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert von EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 werden in Anlehnung an § 6 Abs. 2a EStG in einem Sammelposten erfasst und über fünf Jahre abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten unter EUR 250,00 werden im Zugangsjahr als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Das Finanzanlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten bilanziert. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung erfolgt die Bilanzierung mit den niedrigeren beizulegenden Werten. Wurden in den Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die Gründe für diese Wertminderung in der Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten. Zur Bemessung eines beizulegenden niedrigeren Wertes wird der Buchwert mit dem Teilkonzernwert der TRILUX C.V. verglichen. Der Teilkonzernwert wird nach dem Ertragswertverfahren unter Berücksichtigung der mittelfristigen Unternehmensplanungen ermittelt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Berechnung latenter Steuern erfolgt gemäß dem bilanzorientierten Konzept nach § 274 HGB. Temporäre und quasi-permanente Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz werden berücksichtigt, permanente Differenzen hingegen bleiben unberücksichtigt. Von dem Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird Gebrauch gemacht. Sich ergebende Steuerbe- und Steuerentlastungen werden miteinander verrechnet und nur der Überhang wird angesetzt. Steuerentlastungen resultieren im Wesentlichen aus der unterschiedlichen Bewertung der Pensions- und der sonstigen Rückstellungen. Die Ermittlung der sich insgesamt ergebenden latenten Steuern erfolgt auf Basis eines Körperschaftsteuersatzes inklusive Solidaritätszuschlag und eines Gewerbesteuersatzes von insgesamt 31,89 %. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden am Abschlussstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsgeschäften in lokale Währung werden erfolgswirksam erfasst und in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Das Eigenkapital wird zum Nennwert ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden versicherungsmathematisch unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 20018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projekt-Unit-Credit-Methode) ermittelt. Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtungen berücksichtigt. Dabei gehen wir von jährlichen Anpassungen von 2,00 % (Vj. 2,00 %) bei den Renten aus. Eine jährliche Anpassung bei den Entgelten entfällt aufgrund der Ausgestaltung der Pensionszusagen. Der zugrunde gelegte Rechnungszins für die Abzinsung der Pensionsverpflichtung beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf 2,30 % (Vj. 2,71 %). Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 232. Der abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n. F. für die Ausschüttung gesperrt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind gem. § 253 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ergibt. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). III. Erläuterung einzelner Posten der Bilanz Beteiligungsverhältnisse Die Gesellschaft ist Anteilseignerin verschiedener in- und ausländischer Gesellschaften. Die Anteilsliste stellt sich wie folgt dar:
1) Die indirekten Anteile sind verbunden über die TRILUX International Holding B.V., Amersfoort, Niederlande. 2) Da noch keine finalen Zahlen vorliegen, wurden die Vorjahreswerte angegeben. Im Februar 2020 erwarb die TGM den Mehrheitsanteil von 74,9 % an der Firma crosscan GmbH Zudem wurde im April 2020 die PACELUM GmbH mit Sitz in Köln gegründet. Das Stammkapital ist vollständig eingezahlt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen stammen aus Lieferungen und Leistungen, Finanztransfers und Verrechnungsverkehr und Ergebnisansprüchen. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Fordrungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 1.908 enthalten. Es bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 7.656,4 (Vorjahr: TEUR 10.197,3). Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stammen in Höhe von TEUR 306 (Vj. TEUR 954) aus Lieferungen und Leistungen. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 7.548 (Vj. TEUR 7.945) enthalten. IV. Erläuterung einzelner Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 7 (Vj. TEUR 0) sowie periodenfremde Erträge aus der Herabsetzung der Wertberichtigung zu Forderungen TEUR 318 (Vj. TEUR 0) und Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen TEUR 4 (Vj. TEUR 0) enthalten. Zinsen und ähnliche Erträge Zinserträge in Höhe von TEUR 5 (Vj. TEUR 0) stammen aus Darlehensforderungen gegenüber einem Unternehmen, mit dem ein Beteiligungsverhältnis besteht. Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsaufwendungen sind Beträge aus der Veränderung der Abzinsung der Pensionsrückstellungen TEUR 146 (Vj. TEUR 153) sowie der sonstigen langfristigen Rückstellungen TEUR 2 (Vj. TEUR 2) enthalten. sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 2 (Vj. TEUR 2) sowie periodenfremde Aufwendungen aus Aufwendungen aus Forderungsverzichten TEUR 380 (Vj. TEUR 0) enthalten. V. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse: Im Geschäftsjahr 2015 sind Segmente der TRILUX Group Management GmbH auf die TRILUX Vertrieb GmbH nach § 613a BGB übergegangen. Die TRILUX Group Management GmbH haftet für die von dem Betriebsteilübergang betroffenen Arbeitnehmer/innen gesamtschuldnerisch neben der TRILUX Vertrieb GmbH für arbeitgeberseitige Verpflichtungen aus den übergegangenen Arbeitsverhältnissen, soweit sie vor dem Zeitpunkt des Übergangs, also vor dem 1. Januar 2015, entstanden sind und vor Ablauf eines Jahres nach diesem Zeitpunkt fällig werden. Werden solche Verpflichtungen nach dem Zeitpunkt des Übergangs fällig, so haftet die TRILUX Group Management GmbH für sie jedoch nur in dem Umfang, der dem im Zeitpunkt des Übergangs aufgelaufenen Teil ihres Bemessungszeitraums entspricht. Für Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen, die bereits vor dem Betriebsteilübergang beendet waren, haftet die TRILUX Group Management GmbH allein. Ebenso haftet die TRILUX Group Management GmbH für die vor dem Übergang fällig werdenden Verbindlichkeiten aus den Arbeitsverhältnissen alleine. Im Geschäftsjahr 2017 ist ein weiteres Segment der TRILUX Group Management GmbH auf die ITZ Innovations- und Technologiezentrum GmbH (ITZ) nach § 613a BGB übergegangen. Die TRILUX Group Management GmbH haftet für die von dem Übergang betroffenen Arbeitnehmer/innen gesamtschuldnerisch neben der ITZ für arbeitgeberseitige Verpflichtungen aus den übergegangenen Arbeitsverhältnissen, soweit sie vor dem Zeitpunkt des Übergangs, also vor dem 1. Januar 2017, entstanden sind und vor Ablauf eines Jahres nach diesem Zeitpunkt fällig werden. Werden solche Verpflichtungen nach dem Zeitpunkt des Übergangs fällig, so haftet die TRILUX Group Management GmbH für sie jedoch nur in dem Umfang, der dem im Zeitpunkt des Übergangs aufgelaufenen Teil ihres Bemessungszeitraums entspricht. Für Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen, die bereits vor dem Betriebsteilübergang beendet waren, haftet die TRILUX Group Management GmbH allein. Ebenso haftet die TRILUX Group Management GmbH für die vor dem Übergang fällig werdenden Verbindlichkeiten aus den Arbeitsverhältnissen alleine. Eine Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen am Bilanzstichtag wird als nicht wahrscheinlich eingestuft. Die ITZ GmbH ist am 10. Januar 2020 (Eintragung im Handelsregister) auf die TRILUX GmbH & Co. KG verschmolzen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen Verpflichtungen aus Mietverhältnissen, Leasingverträgen und Wartungsverträgen und haben folgende Jahresbeträge:
Die Mietverträge wurden auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Leasingverträge haben eine durchschnittliche Laufzeit von 36 Monaten. Geschäftsführung der Gesellschaft: Geschäftsführer der Gesellschaft waren in 2020:
Wegen der Bezüge wird auf § 286 Abs. 4 HGB verwiesen. Der freiwillig gebildete Aufsichtsrat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Personalaufwendungen Im Jahresdurchschnitt (als Quartalsdurchschnitt) i. S. von § 267 Abs. 5 HGB wurden beschäftigt:
Es handelt sich ausschließlich um Angestellte. Name und Sitz des Mutterunternehmens Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der TRILUX GmbH & Co. KG, Arnsberg, einbezogen, die den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss wird beim elektronischen Bundesanzeiger zur Offenlegung eingereicht und bekannt gemacht. VI. Ergebnisverwendung In dem Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 593 (Vj. TEUR 0) ist eine Vorabgewinnausschüttung von TEUR 5.000 enthalten. Im Berichtsjahr wurde der TGM eine Ausschüttung in Höhe von TEUR 5.000 durch die TRILUX Int. Holding B.V. zugeführt. Die TGM reichte diesen Betrag direkt an die Muttergesellschaft TRILUX GmbH & Co. KG im Rahmen der Ergebnisverwendung weiter. Es wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 593 auf neue Rechnung vorzutragen.
Arnsberg, den 27. April 2021 TRILUX Group Management GmbH Geschäftsführung gez. Johannes Huxol gez. Oliver Thissen
In dem beigefügten, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss wurden die größenabhängigen Erleichterungen nach § 327 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die TRILUX Group Management GmbH, Arnsberg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der TRILUX Group Management GmbH, Arnsberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der TRILUX Group Management GmbH, Arnsberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt Unter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift des § 285 Nr. 17 Hs. 1 HGB wurde das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar nicht angegeben. Im Zeitpunkt der Beendigung unserer Abschlussprüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiungsvorschrift des § 285 Nr. 17 Hs. 2 HGB zur Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzung ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden kann. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hagen, 27. April 2021 NAUST
HUNECKE und Partner GmbH
gez, Michael Orban, Wirtschaftsprüfer gez. ppa. Deniz Sevilmis, Wirtschaftsprüfer Datum der Feststellung: 24. August 2021 |
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