IGH GmbH
97mIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Haselwander seit 13.1.2011 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Haselwander GmbHHemmingenJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben und Erläuterungen zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des Bilanzrichtliniengesetzes vom 19.12.1985 erstellt (§§ 266 / 275 HGB). Ergänzend dazu waren die Vorschriften des GmbHG zu beachten.
Per 01.01.2010 wurde auf die geänderten Vorschriften des BilMoG umgestellt. Da keine gravierenden Umstellungseffekte entstanden, wurde auf die Erstellung einer BilMoG-Eröffnungsbilanz verzichtet. In der Gliederung der Bilanz ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderungen.
Zur Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erforderliche Angaben sind soweit möglich in den Anhang übernommen. Die größenabhängigen Erleichterungen gem. den §§ 288, 326 HGB, soweit sie sich nicht aus diesem Anhang ergeben, werden in Anspruch genommen. Posten, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist gesondert dargestellt. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Ebenso sind, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, die Posten der Aktivseite nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Angaben zu Positionen der Bilanz
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software eine maximale Laufzeit von drei Jahren unterstellt.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.
Umlaufvermögen Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder mit den niedrigeren gesetzlich anzusetzenden Werten zum 31.12.2010 angesetzt. Beim Ansatz der Herstellungskosten sind anteilige Verwaltungskosten nicht einbezogen worden. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderte Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
Die Forderungen werden grundsätzlich mit den Nominalwerten ausgewiesen. Soweit erkennbare Risiken zu berücksichtigen waren, wurden Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen gebildet. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Forderungen:
Die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit Nennbeträgen angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt am 31. Dezember 2010 unverändert EUR 25.600,00.
Rückstellungen Die Rückstellungen im Gesamtbetrag von EUR 2.532,54 wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips im Wege der Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.
Alle bis zum Bilanzstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind berücksichtigt.
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen bilanziert. Unterschiede zwischen Rückzahlungs- und Ausgabebetrag sind - soweit vorhanden - abgegrenzt. Angaben über Restlaufzeiten zeigt folgender Verbindlichkeitenspiegel für das Geschäftsjahr 2010.
Es bestehen keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Verbindlichkeiten:
Sonstige Angaben zu den Organen der Gesellschaft Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum einen Geschäftsführer. Geschäftsführer zum 31.12.2010 war
Markus Haselwander
71282 Hemmingen, 18.04.2012 (gez. Markus Haselwander)
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