Daxner
Germany GmbH
Lauda-Königshofen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
431.007,00 |
344.051,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.570,00 |
10.042,00 |
| 1.
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte |
2.570,00 |
10.040,00 |
| II.
Sachanlagen |
428.437,00 |
334.009,00 |
| 1.
technische Anlagen und Maschinen |
121.204,00 |
143.242,00 |
| 2.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
307.233,00 |
190.767,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
5.159.821,14 |
4.513.892,57 |
| I.
Rohstoffe |
6.722.936,20 |
4.517.922,00 |
| II.
Vorräte, vor Absetzung von erhaltenen
Anzahlungen |
1.158.432,01 |
569.411,00 |
| III.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
7.881.368,21 |
5.087.333,00 |
| IV.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.106.725,35 |
930.508,74 |
| V.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.053.095,79 |
3.583.383,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
54.502,69 |
55.108,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.645.330,83 |
4.913.051,98 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.521.363,93 |
2.001.689,42 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
500.000,00 |
500.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
406.606,92 |
406.606,92 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.095.082,50 |
683.188,41 |
| IV.
Jahresüberschuss |
519.674,51 |
411.894,09 |
| B.
Rückstellungen |
587.607,25 |
624.686,00 |
| 1.
sonstige Rückstellungen |
445.329,00 |
606.186,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.536.359,65 |
2.286.676,56 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.645.330,83 |
4.913.051,98 |
Anhang
zum 31. Dezember 2023
Daxner Germany GmbH
Lauda-Königshofen
1. Allgemeine Erläuterungen zum Unternehmen
Die Daxner Germany GmbH hat ihren Sitz in
Lauda-Königshofen. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Mannheim unter HRB 705337
eingetragen.
2. Allgemeine Erläuterungen zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 ist nach den
generellen Ansatz- und
Bewertungsvorschriften unter
Berücksichtigung der besonderen Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften des HGB
sowie nach den einschlägigen
Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt. Die Daxner Germany GmbH ist eine
mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne von
§ 267 Abs. 2 HGB.
Im Interesse größerer Klarheit und
Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie
die Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw.
Gewinn- und Verlustrechnung oder Anhang
anzubringen sind, im Anhang aufgeführt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Geschäftsjahr 2022
grundsätzlich beibehalten worden.
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer wird bei Software drei bis fünf Jahre
unterstellt. Der derivativ erworbene
Geschäfts- oder Firmenwert wurde innerhalb von
fünf Jahren abgeschrieben.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Bei den
Vermögensgegenständen des
Sachanlagevermögens, deren Nutzung
zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer
planmäßige Abschreibungen nach der linearen
Methode vorgenommen. Aus
Vereinfachungsgründen werden die
steuerlichen Vorschriften über geringwertige
Wirtschaftsgüter auch in der Handelsbilanz angewendet.
Ihr Abgang wird nach vollständiger Abschreibung
unterstellt.
Die
Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bewertet.
Weitere Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB
unterbleiben in Anwendung des § 286 Abs. 3 Nr. 1
HGB.
Soweit Gegenstände des Anlagevermögens am
Abschlussstichtag voraussichtlich auf Dauer in ihrem
Wert gemindert sind, wird diesem Umstand durch
außerplanmäßige Abschreibungen
auf den niedrigeren beizulegenden Wert Rechnung
getragen. In den Vorjahren vorgenommene
außerplanmäßigen
Abschreibungen werden rückgängig gemacht,
soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet.
Unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben den
Material- und Fertigungseinzelkosten und den
Abschreibungen auch angemessene Teile der Material-,
Verwaltungs- und Fertigungsgemeinkosten.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei. Von
dem Wahlrecht gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2
HGB,
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
offen von den Vorräten abzusetzen, wird Gebrauch
gemacht. Ihr Ansatz erfolgt zum Nennwert.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden
grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.
Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt. Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem
Nennwert ausgewiesen.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag
ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Die
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Dabei wird zur Ermittlung der jeweiligen
Erfüllungsbeträge die durchschnittliche
Kostensteigerungsrate für Material- und
Personalkosten auf Basis aktueller Inflationsraten
berechnet, um die Preis- und
Kostenverhältnisse zum voraussichtlichen
Erfüllungszeitpunkt
abzubilden. Erfolge aus der
Veränderung des Abzinungssatzes oder Zinseffekte
einer geänderten Schätzung der
Restlaufzeiten werden im operativen Ergebnis
ausgewiesen.
Die
Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht
veranlagten Steuern des Geschäftsjahres.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die im Jahresabschluss enthaltenen
Fremdwährungsposten, wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Vorschrift
des § 256a HGB wurde beachtet.
4. Erläuterungen zur Bilanz
a) Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in
Höhe von EUR 12.611,40 (Vj. TEUR 13) eine
Restlaufzeit von über einem Jahr.
b) Eigenkapital
Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe
von EUR 1.095.082,50 enthalten.
c) Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten solche
für Gewährleistung und für die Aufbewahrung
von Geschäftsunterlagen mit Laufzeiten von
über einem Jahr. Diese wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst. Gegenläufig wirkte sich die
Berücksichtigung von zukünftigen
Kostensteigerungstrends aus, die auf Basis der
langfristigen durchschnittlichen Inflationsrate ermittelt
worden sind. Beide Effekte werden im
Finanzergebnis abgebildet.
d) Verbindlichkeiten
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen handelsübliche
Eigentumsvorbehalte.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
sind wie im Vorjahr allesamt fällig in bis zu einem
Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über fünf Jahren liegen wie im Vorjahr nicht vor
e) Latente Steuern
Das Gebot zur Bildung passiver latenter Steuern nach
§ 274 Abs.1 Satz 1 HGB wird beachtet. Sofern zugleich
aktive latente Steuern entstehen, werden diese bis zur
maximalen Höhe der passiven latenten Steuern
verrechnet. Auf eine weitergehende Erläuterung
wird unter Hinweis auf
§ 288 Abs. 2 Satz 2 HGB
verzichtet.
sonstige Berichtsbestandteile
Lauda-Königshofen, den 25. November 2024
........................................................
........................................................Dipl.-Ing.
Thomas
Honigfort
Uwe Hofmeier
- Geschäftsführer
-
- Geschäftsführer -
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2024
festgestellt.
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