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Thormann & Goetsch GmbHBerlinJahresabschluss zum 31. Dezember 2008Bilanz zum 31. Dezember 2008Aktiva
Gewinn-
und Verlustrechnung
|
| € | € |
Vorjahr
T€ |
|
| 1. Sonstige betriebliche Erträge | 1.179,96 | 1 | |
| 2. Personalaufwand | 9.714,48 | 10 | |
| 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 3.523,94 | 87 | |
| 13.238,42 | 97 | ||
| -12.058,46 | -96 | ||
| 4. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 0,00 | 23 | |
| 5. Fehlbetrag aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -12.058,46 | -119 | |
| 6. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages übernommener Verlust | 12.058,46 | 119 | |
| 7. Jahresüberschuss | 0,00 | 0 |
I. Allgemeine Angaben
Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert anzubringenden Vermerke fast ausschließlich im Anhang aufgeführt. Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Ziffer 6 HGB wird beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend der bisherigen Handhabung nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Erleichterungen der Rechnungslegung für kleine Kapitalgesellschaften werden hinsichtlich des Anhangs in Anspruch genommen.
Auf die Erstellung eines Lageberichtes wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Das Stammkapital ist voll eingezahlt und ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert 528 T€. Der seit Wirksamwerden des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages unveränderte Verlustvortrag in Höhe von 3.287 T€ führt zu einem Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 2.509 T€. Eine Überschuldung ist nicht gegeben, da die Gesellschafterin einen aufschiebend bedingten Erlass eines Gesellschafterdarlehens in Höhe bis zu 2.045 T€ und zusätzlich für weitere 800 T€ aus Verbindlichkeiten ausgesprochen hat. Das Darlehen valutiert gegenüber dem Vorjahr unverändert in Höhe von 1.841 T€; die laufenden Verbindlichkeiten betragen 675 (i. V. 688) T€.
Gemäß des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages wurde der Jahresfehlbetrag (12 T€) von der Gesellschafterin übernommen.
Die Rückstellungen für sonstige Zwecke berücksichtigen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und entsprechen dem voraussichtlichen Bedarf.
Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenem Unternehmen entfallen auf die Gesellschafterin Jungfer Druckerei und Verlag GmbH, Herzberg.
III. Sonstige Angaben
Geschäftsführer:
|
Wolfgang Schreiner, Industriemeister Druck, Bad Lauterberg im Harz |
Der vorliegende Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der Jungfer Druckerei und Verlag GmbH, Herzberg, die den Konzernabschluss für den größten und den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss ist beim elektronischen Bundesanzeiger offen zu legen.
Herzberg den, 19. Januar 2009
Die Geschäftführung
Bei dem vorstehenden Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) handelt es sich um die nach § 327 HGB für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Jahresabschluss wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt:
An die Thormann & Goetsch GmbH, Berlin:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der Thormann & Goetsch GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Braunschweig, den 11. Februar 2009
PKF
FASSELT SCHLAGE LANG UND STOLZ
Partnerschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Vogt, Wirtschaftsprüfer
Villwock, Wirtschaftsprüfer
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