Ossenbrink
GmbH Gastronomie & GV-Partner
Beelen
(vormals: Ahlen)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
HANDELSBILANZ
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
48.780,00 |
18.474,00 |
| I.
Sachanlagen |
41.930,00 |
11.624,00 |
| II.
Finanzanlagen |
6.850,00 |
6.850,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
930.558,95 |
1.151.417,43 |
| I.
Vorräte |
429.830,63 |
374.692,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
222.875,55 |
775.125,53 |
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
582.630,03 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
277.852,77 |
1.599,60 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
43.292,16 |
707.354,93 |
| Aktiva |
1.022.631,11 |
1.877.246,36 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
52.000,00 |
52.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
95.292,16 |
759.354,93 |
| davon
Verlustvortrag |
641.984,93 |
934.850,09 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
43.292,16 |
707.354,93 |
| B.
Rückstellungen |
31.300,00 |
47.500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
991.331,11 |
1.829.746,36 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
538.206,11 |
1.252.705,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
453.125,00 |
577.040,65 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
626.534,06 |
| Summe
Passiva |
1.022.631,11 |
1.877.246,36 |
Anhang
Ossenbrink GmbH Gastronomie & GV-Partner, Ahlen
Amtsgericht Münster, HRB 8499
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben
Die Ossenbrink GmbH Gastronomie & GV-Partner ist zum
Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Die Gesellschaft macht von der Möglichkeit des
§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch und
stellt nur eine verkürzte Bilanz auf.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweismethoden
1.
Bilanzierung und Bewertung der
AktivpostenEntgeltlich von Dritten erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert
und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend
linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei
werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren
abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens ihren Buchwert unterschreiten, werden
zusätzlich außerplanmäßige
Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
vorgenommen.
Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Soweit die beizulegenden
Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren
Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich
außerplanmäßige Abschreibungen bei
voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.
Bei den
Finanzanlagen sind die Beteiligungen zu
Anschaffungskosten bewertet.
Die
Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer und/oder geminderter
Verwertbarkeit ergeben, sind durch angemessene
Wertabschläge berücksichtigt. Abgesehen von
handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die
Vorräte frei von Rechten Dritter.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
2. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die
sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass
die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in
Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zu Posten der
Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig. Sie enthalten Forderungen gegen Gesellschafter
von € 582.630,03.
Eigenkapital
Im Geschäftsjahr 2022 wurden Einzahlungen in die
Kapitalrücklage der Gesellschaft gem. § 272
Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von € 117.370,00
geleistet. Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses
wurde die Kapitalrücklage aufgelöst und mit dem
Verlustvortrag verrechnet.
In den Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag von
€ 641.984,93 einbezogen.
Rückstellungen
Die Rückstellungen enthalten Verpflichtungen aus
dem Personalbereich sowie Rückstellungen für
Jahresabschluss- und Offenlegungskosten.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben in Höhe von
€ 250.000,00 eine Restlaufzeit von
größer einem Jahr und kleiner fünf Jahren
und in Höhe von € 140.625,00 eine
Restlaufzeit von größer fünf Jahren. Alle
übrigen Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres
fällig.
IV. Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 19.
Geschäftsführung
Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023
waren Herr Andreas Ossenbrink, Sendenhorst, und Frau
Angelika Ossenbrink, Ahlen. Mit Wirkung zum
16. März 2023 wurden Herr Andreas Ossenbrink
und Frau Angelika Ossenbrink als Geschäftsführer
abberufen und Herr Carsten Brinkmann, Beelen, als
Geschäftsführer bestellt.
Da im Berichtsjahr nur zwei Geschäftsführer
Bezüge von der Gesellschaft erhalten haben, wird
gemäß § 286 Abs. 4 HGB auf die
Angabe der Organbezüge verzichtet.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten besteht eine sonstige finanzielle
Verpflichtung aus einem Mietvertrag für das
Geschäftsgebäude mit einer Restlaufzeit von unter
einem Jahr in Höhe von € 81.600,00.
Ossenbrink GmbH Gastronomie & GV-Partner, Ahlen
Ahlen, den 16. September
2024
gez.
Carsten Brinkmann (Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde
am 27. September 2024 festgestellt.
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