Frames
GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
17.363,00 |
1.959,00 |
| I.
Sachanlagen |
17.363,00 |
1.959,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
92.274,41 |
90.480,63 |
| I.
Vorräte |
25.633,90 |
21.341,84 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
64.835,77 |
67.939,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.100,00 |
1.100,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.804,74 |
1.199,79 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.307,78 |
4.034,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
113.945,19 |
96.474,56 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.085,27 |
35.437,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.500,00 |
25.500,00 |
| II.
Bilanzverlust |
4.414,73 |
-9.937,44 |
| davon
Gewinnvortrag |
9.937,44 |
17.630,88 |
| B.
Rückstellungen |
245,00 |
230,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
92.614,92 |
60.807,12 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
67.568,71 |
45.721,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
113.945,19 |
96.474,56 |
Anhang
Frames GmbH
Bezug nehmend auf die beigefügte Bilanz zum
31. Dezember 2015 und die Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 1. Januar bis zum
31. Dezember 2015 der Gesellschaft machen wir
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften folgende
Angaben:
1. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist aufgrund ihrer
Größenmerkmale eine "kleine" Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB und somit
gesetzlich nicht prüfungspflichtig. Auf die Erstellung
eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs.
1 Satz 4 HGB verzichtet.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes in der Fassung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)
aufgestellt worden.
2. Gliederung des Jahresabschlusses
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter
Berücksichtigung der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes. Die Gliederung
der Bilanz erfolgte nach dem differenzierten Schema des
§ 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgt nach dem Grundsatz der
Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die in der Bilanz ausgewiesenen
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).
Das Realisationsprinzip und das
Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht
wurden beachtet (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Das
Sachanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten abzüglich angemessener,
planmäßig linearer Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungsdauer richtet sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bis einschließlich 2011 wurden die abnutzbaren
beweglichen Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
EUR 150,00 bis zu je EUR 1.000,00 in einen
Sammelposten eingestellt, der unter Berücksichtigung
einer Nutzungsdauer von 5 Jahren linear abgeschrieben wird.
Ab dem Geschäftsjahr 2012 erfolgte bei
Zugängen abnutzbarer beweglicher
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis
zu je EUR 410,00 eine sofortige aufwandswirksame
Erfassung.
Die
Waren sind zu Anschaffungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten und abzüglich
Anschaffungspreisminderungen entsprechend § 255 Abs. 1
HGB unter Berücksichtigung des strengen
Niederstwertprinzips bewertet. Die Ermittlung der
Anschaffungskosten erfolgte auf Basis der
tatsächlichen Einkaufspreise.
Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind zum
Nennbetrag angesetzt.
Der
Kassenbestand sowie die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennbetrag
angesetzt.
Als
Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite sind
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
4. Sonstige Angaben
Geschäftsführung und Vertretung
Von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreite und einzelvertretungsberechtigte
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr
- Herr Stefan Berndt
- Herr Markus Leibold
Essen, den 11.05.2017
Die Geschäftsführer
gez. Stefan Berndt und Markus Leibold
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2015 -
31.12.2015
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 467,06 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 3.066,28
EUR.
1.1.2014 -
31.12.2014
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 1.320,00
EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.05.2017 festgestellt.
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