Stammdaten

Register
Amtsgericht Arnsberg HRB 5657
Eingetragen
4.3.1991
Branche
Großhandel mit landwirtschaftlichen Maschinen und GerätenGroßhandel mit Mehl und GetreideproduktenGroßhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit landwirtschaftlichen Produkten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jan Mersch
seit 13.3.2025
Geschäftsführer
Claudia Mersch
seit 15.11.2017
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mersch GmbH

Soest

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 205.790,00 223.938,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 373,00
II. Sachanlagen 205.036,00 222.815,00
III. Finanzanlagen 750,00 750,00
B. Umlaufvermögen 2.021.891,15 1.761.625,74
I. Vorräte 108.238,42 77.088,49
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 418.235,68 416.441,51
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.495.417,05 1.268.095,74
Summe Aktiva 2.227.681,15 1.985.563,74

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.463.337,16 1.367.869,13
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Bilanzgewinn 1.433.337,16 1.337.869,13
B. Rückstellungen 462.017,05 466.850,74
C. Verbindlichkeiten 302.326,94 150.843,87
Summe Passiva 2.227.681,15 1.985.563,74

Anhang

A. Allgemeine Angaben

I. Allgemeines

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Mersch GmbH, 59494 Soest (Arnsberg HRB 5657) wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften ( §§ 264 ff. HGB ) in der Fassung des BilRUG sowie der Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 HGB. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§ 288, 326 HGB) wurden in Anspruch genommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

II. Gliederungsgrundsätze

Das Gliederungsschema der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert:

III. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Die Rückdeckungsansprüche aus Lebensversicherungen wurden, sofern sie dem Zugriffsrecht aller übrigen Gläubiger entzogen waren, gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den entsprechenden Altersvorsorgeverpflichtungen verrechnet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §249HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des §250HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

IV. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR800,00) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

3. Finanzanlagen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

4. Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

5. Ford. aus Lieferungen u. Leistungen u. sonst. Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

7. Pensionsrückstellungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der " Projected-Unit-Credit-Methode" der "PUK - Methode" errechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018" von Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird ein von der Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,82 % bei der Bewertung zugrunde gelegt.

Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB sind Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, mit diesen Schulden zu verrechnen. Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung betrug zum 31. Dezember 2023 T€ 497,4, der Zeitwert der verpfändeten Wertpapiere T€ 443,8. Der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung betrug zum 31. Dezember 2023 T€ 1.161,6. Nach Saldierung beträgt die Pensionsrückstellung zum 31. Dezember 2023 T€ 220,4. Die verrechneten Ertäge betragen zum 31. Dezember 2023 T€ 13,6 und die verrechneten Zinsaufwendungen betragen T€ 21,8.

Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB aus der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Jahren beträgt T€ 11,9.

8. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

B. Sonstige Angaben

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betrugen zum Bilanzstichtag TEUR 18,1.

C. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichnung Vertretungsbefugnis
Mersch Heinrich Robert Kaufmann Alleinvertretungs- berechtigt
Mersch Claudia Kfm. Angestellte Alleinvertretungs- berechtigt

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß §286Abs.4HGB verzichtet.

II. Arbeitnehmer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich 27 Arbeitnehmer beschäftigt (ohne Organmitglieder)

D. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

I. Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine nicht in der Bilanz ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne des §251HGB.

II. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i.S. von §285 Nr. 3aHGB sind, die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag keine.

E. Unterzeichnung des Jahresabschlusses

Soest, im 19. Dezember 2024

__________________ _________________

Mersch GmbH Mersch GmbH

Heinz Robert Mersch Claudia Mersch

Geschäftsführer Geschäftsführerin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.12.2024.

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