Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 12201
Eingetragen
10.12.2009
Branche
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für DritteVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Beratung und Organisation für die Nutzung, Planung und Verwertung von Immobilien, deren Verwaltung sowie deren An- und Vermietung, und die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens.

Historie

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Management

NameRolle
Christian Kruse
seit 10.12.2009
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

FGS 3. Verwaltungs GmbH

Coesfeld

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010

A K T I V A

31.12.2010 
EUR
31.12.2009 
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN 413.095,00 453.215,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 395.833,00 445.833,00
II. Sachanlagen 17.262,00 7.382,00
B. UMLAUFVERMÖGEN 71.748,32 56.465,18
I. Vorräte 1.594,01 1.524,10
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 70.154,31 54.941,08
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 5.146,45 4.588,12
D. AKTIVE LATENTE STEUERN 248,00 0,00
490.237,77 514.268,30

P A S S I V A

31.12.2010 
EUR
31.12.2009 
EUR
A. EIGENKAPITAL 264.815,28 33.608,34
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 239.815,28 8.608,34
B. RÜCKSTELLUNGEN 126.609,02 5.763,00
C. VERBINDLICHKEITEN 98.813,47 474.896,96
- davon gegenüber Gesellschaftern EUR 41.678,25 (Vorjahr: EUR 0,00)
- davon aus Steuern: EUR 14.818,39 (Vorjahr: EUR 2.729,64)
490.237,77 514.268,30

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010

I. ALLGEMEINE ANGABEN UND GESETZLICHE GRUNDLAGEN

Die FGS 3. Verwaltungs GmbH, Coesfeld ("FGS 3") hat den Jahresabschluss gemäß §§ 264 ff. HGB und die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen.

Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz oder im Anhang aufgeführt werden können, sind soweit es der Klarheit der Darstellung dienlich ist, im Anhang angeben.

Die Vergnügungssteuer wird in der Gewinn- und Verlustrechnung in einer gesonderten Position nach den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen, da es sich um eine branchenspezifische Kostensteuer handelt.

Die Gesellschaft hat im Vorjahr mit Wirkung zum 21. Dezember 2009 ein Entertainmentcenter in Koblenz erworben. Insoweit ist die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2010 erstmalig 12 Monate operativ tätig, so dass der Vergleich mit den Vorjahreszahlen eingeschränkt ist.

II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Bei einer dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Aus Vereinfachungsgründen und unter Wesentlichkeitsaspekten werden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 150,00 im Jahr des Zugangs in voller Höhe als abgeschrieben. Für Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 wird jährlich ein Sammelposten gebildet, der linear über 5 Jahren abgeschrieben wird.

Vorräte

Unter den Vorräten werden Waren zum Einkaufspreis angesetzt. Soweit erforderlich erfolgte eine Abwertung auf den niedrigeren Wert am Bilanzstichtag.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben gebildet, die Aufwand späterer Periode darstellen. Sie werden planmäßig über die zugrunde liegende Laufzeit aufgelöst.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen umfassen u.a. eine langfristige Rückstellung für Wiederherstellungsverpflichtungen resultierend aus der mietvertraglichen Verpflichtung nach Kündigung des Mietvertrags die Einbauten und baulichen Veränderungen zurückzubauen. Entsprechend der mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz eingeführten Änderungen, wurde diese Rückstellung zum 1. Januar 2010 erstmalig mit dem laufzeitadäquaten Marktzinssatz entsprechend der Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank abgezinst und zugleich zukünftige Kostensteigerungen auf Basis des Baupreisindex antizipiert. Durch diese Neubewertung ergibt sich im Übergangsjahr ein geringfügiger Wertminderungsbetrag. Entsprechend dem Beibehaltungswahlrecht nach Artikel 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB hat die Gesellschaft den alten Rückstellungsbetrag beibehalten, da der aufzulösende Betrag bereits im Geschäftsjahr 2010 hätte wieder zugeführt werden müssen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Auf die unterschiedlichen Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz hat die Gesellschaft aktive latente Steuern in Höhe von EUR 248,00 gebildet. In entsprechender Höhe liegt eine Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB vor.

III. ERLÄUTERUNG ZU DEN POSTEN DER BILANZ

Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen im Wesentlichen Mietvorauszahlungen und im Voraus gezahlte Gebühren.

Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern basieren auf einem unterschiedlichen Wertansatz der Rückstellung für Wiederherstellungsverpflichtungen in der Handels- und Steuerbilanz.

Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellung umfasst die Rückstellung für Vergnügungssteuer, für Körperschaft- und Gewerbesteuer des Vorjahres sowie für laufende Körperschaft- und Gewerbesteuer.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für Wiederherstellungsverpflichtungen sowie für ausstehende Rechnungen.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter

Die Verbindlichkeiten resultieren aus kurzfristigen Kontokorrentvereinbarungen mit der Gesellschafterin A & S Entertainment GmbH, Zossen.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer und kurzfristige Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber einem verbundenen Unternehmen.

IV. SONSTIGE PFLICHTANGABEN

Geschäftsführer im Geschäftsjahr war Herr Christian Kruse, Kaufmann, Raesfeld-Erle.

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter.

Hinsichtlich der Angabe der Gesamthonorare des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB wird auf den Anhang des Konzernabschluss der SCHMIDT Holding GmbH, Coesfeld, zum 31. Dezember 2010 verwiesen.

Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der SCHMIDT Gruppe Holding GmbH, Coesfeld, zum 31. Dezember 2010 einbezogen. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaft in Coesfeld, erhältlich und wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Coesfeld, 31. März 2011

Christian Kruse

Vorliegender Jahresabschluss wurde in der Gesellschafterversammlung vom 9. Mai 2011 festgestellt. Der Bilanzgewinn wurde auf neue Rechnung vorgetragen.

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