iuria
GmbH
Hagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
62.860,02 |
68.899,02 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
3.543,00 |
9.582,00 |
| III.
Finanzanlagen |
59.312,02 |
59.312,02 |
| B.
Umlaufvermögen |
722.031,43 |
632.244,76 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
294.785,96 |
400.156,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
653,36 |
36.396,98 |
| davon
gegen Gesellschafter |
653,36 |
36.396,98 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
427.245,47 |
232.088,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.232,14 |
11.678,02 |
| Aktiva |
790.123,59 |
712.821,80 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
603.038,27 |
501.234,18 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
36.191,87 |
36.191,87 |
| III.
Gewinnvortrag |
439.042,31 |
246.657,12 |
| IV.
Jahresüberschuss |
101.804,09 |
192.385,19 |
| B.
Rückstellungen |
10.608,96 |
13.554,73 |
| C.
Verbindlichkeiten |
172.396,36 |
194.132,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
172.396,36 |
194.132,89 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.080,00 |
3.900,00 |
| Passiva |
790.123,59 |
712.821,80 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der iuria GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sowie zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
I. Aktiva
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten
abzüglich der nach amtlichen Tabellen
berücksichtigten Abschreibung bilanziert.
Die Abschreibungen erfolgen linear über die
geschätzte Nutzungsdauer.
Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert
von 100,- € bis 1.000,- € netto und dem
Anschaffungszeitraum 2008 und 2009 wurden entsprechend der
steuerlichen Regelung in einem Sammelposten eingestellt und
über einem Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben.
Für 2010 wurde von dem Wahlrecht Gebrauch
gemacht und Vermögensgegenstände mit den
Anschaffungswert bis 410,- € sofort abgeschrieben. Ab
2018 beträgt die Grenze 800,- €.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet. Wertberichtigungen wurden im notwendigen
Ausmaß gebildet.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben
sämtlich eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden separat ausgewiesen.
Sonstige Aktivposten
Sonstige Vermögensgegenstände,
Rechnungsabgrenzungsposten, Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Steuerüberzahlungen betreffen die noch nicht
veranlagte Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer des
laufenden Geschäftsjahres.
II. Passiva
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und mit
dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken sowie künftige Preis- und
Kostenverhältnisse berücksichtigt. Bei einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde eine
entsprechende Abzinsung vorgenommen. Für die Abzinsung
des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen
Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze
verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die noch
nicht veranlagte Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
des vorherigen Geschäftsjahres.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über dem
Erfüllungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten
mit dem höheren Tageswert angesetzt.
Latente Steuer
Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuer wurde in Anspruch
genommen.
C. Inanspruchnahme aus
Haftungsverhältnissen
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB sind
nicht vorhanden
D. Sonstige Angaben
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ( §
42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Ausleihungen 0,00 €
Forderungen 653,36 €
Verbindlichkeiten 120.000,00 €
Geschäftsführung
Als Geschäftsführer ist bestellt: Christian
Stiefel.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
In der Gesellschafterversammlung wurde der Vorschlag
der Geschäftsführung zur Ergebnisverwendung
angenommen.
Unterschrift der Geschäftsleitung
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Hagen, 11.12.2024
Christian Stiefel als Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2024
festgestellt.
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