DESUKA
TRADE GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.386,00 |
4.365,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.386,00 |
4.365,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
181.325,35 |
129.377,27 |
| I.
Vorräte |
107.632,97 |
9.048,28 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.023,47 |
21.337,59 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
59.668,91 |
98.991,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.109,31 |
692,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
184.820,66 |
134.434,96 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
55.326,67 |
46.382,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
21.382,05 |
-1.666,77 |
| III.
Jahresüberschuss |
8.944,62 |
23.048,82 |
| B.
Rückstellungen |
17.739,06 |
45.211,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
111.754,93 |
42.841,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
184.820,66 |
134.434,96 |
Anhang
1.
Rechtliche Verhältnisse
Firma: DESUKA TRADE GmbH
Sitz der Gesellschaft: Hamburg
Gegenstand des Unternehmens: Import, Export und
Handel mit Büro- und Zeichenartikeln aller Art,
ausgenommen erlaubnispflichtige Geschäfte.
Stammkapital: Gemäß Beschluss der
Gesellschafterversammlung beträgt das Stammkapital
€ 25.000,00. Das Stammkapital ist
vollständig erbracht.
Vertretung und Geschäftsführung: Die
Geschäftsführung wurde im Berichtsjahr von Frau
Karin Gerda Sulewski ausgeübt. Sie ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Geschäftsjahr: Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr.
2.
Gesellschafterdarlehen
Zum Bilanzstichtag betrugen die
Gesellschafterdarlehen einschließlich
Verrechnungskonten (Vorjahr):
| • |
Der Gesellschaft gewährte
Darlehen € 4.912,82 (€
4.423,56)
|
| • |
Gesellschaftern gewährte
Darlehen € 0,00 (€ 0,00)
|
3.
Größenklasse gemäß § 267
HGB
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
4.
Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und
Bewertung
4.1
Angaben zur Buchführung
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Die Finanzbuchhaltung wurde auf dem
Datenverarbeitungssystem DATEV e. G. erstellt,
wobei der Kontenrahmen SKR 04 verwandt wurde.
Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle und
die dem Abschluss zu Grunde liegende Buchführung
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den
Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung (GoB).
4.2
Angaben zur Bilanzierung
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Dabei waren folgende Grundsätze maßgebend:
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände und Schulden,
Rechnungsabgrenzungs-Posten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nicht anderes bestimmt ist.
2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden.
3. Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt.
| • |
Die planmäßigen
Abschreibungen wurden im Wesentlichen linear,
entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer,
vorgenommen.
|
| • |
Sonderabschreibungen wurden
nicht in Anspruch genommen.
|
4. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten oder
mit dem niedrigeren Teilwert bewertet.
5. Die Forderungen und die sonstigen
Vermögensgegenstände der Gesellschaft wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken
bewertet.
6. Forderungen und Verbindlichkeiten in
ausländischer Währung wurden unter
Berücksichtigung des Kurses am Bilanzstixhtag nach dem
Imparitätsprinzip bewertet.
7. Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle am Bilanzstichtag erkennbaren
Risiken und wurden mit dem Betrag ausgewiesen, der unter
Beachtung des Vorsichtsprinzips bei vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist.
8. Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
9. Gliederung und Bewertung der Bilanz- und
GuV-Posten entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die
Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach § 275 Abs. 2
HGB (Gesamtkostenverfahren) aufgestellt. Einzelheiten sind
dem beigefügten Erläuterungsbericht zu den
einzelnen Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen.
5.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde von der
Gesellscahfterversammlung durch Beschluss vom 3. Febraur
2011 festgestellt.
gez. Karin Sulewski
- Geschäftsführerin -
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