Pro Medica
GmbH
Köln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.841,00 |
7.374,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
882,00 |
1.202,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.959,00 |
6.172,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
44.901,83 |
45.972,24 |
| I.
Vorräte |
1.824,52 |
905,97 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
24.375,21 |
17.965,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.702,10 |
27.100,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
186,74 |
| D.
Aktive latente Steuern |
12,97 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
50.755,80 |
53.532,98 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
38.012,14 |
39.566,25 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
205,57 |
0,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
14.566,25 |
14.520,31 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.759,68 |
-45,94 |
| B.
Rückstellungen |
9.562,64 |
11.863,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.181,02 |
2.102,74 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.181,02 |
2.102,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
50.755,80 |
53.532,98 |
Anhang zum
31.12.2010
Pro Medica GmbH
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Ausweis in der
Bilanz beziehungsweise in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen
bezüglich der Form der Darstellung wurde Gebrauch
gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde
aufgrund des
§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB
verzichtet.
Bei der in diesem Jahr erstmaligen Aufstellung des
Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben zu Bilanzierung und Bewertung
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu ihren
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßige Abschreibung erfolgte
linear oder degressiv in der steuerlich zulässigen
Höhe unter Beachtung der branchenüblichen oder
betriebsbedingten Nutzungsdauer. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt.
Die Vorräte wurden zu ihren Anschaffungskosten
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Uneinbringliche Forderungen wurden in voller Höhe
abgeschrieben.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Die für Wirtschaftsgüter gem. §6
Abs.2a EStG gebildeten Sammelposten der Vorjahre wurden
aufgrund deren Unerheblichkeit beibehalten und
fortgeführt.
Die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden im Rahmen
des Verbrauchsfolgeverfahren LiFo (Last in/First out) mit
dem einfachen gewogenen Durchschnitt bewertet.
Der Gesamtbetrag der gemäß §268 Abs.8
HGB der Ausschüttungssperre unterliegt beläuft
sich auf 12,97. Dieser besteht in voller Höhe aufgrund
der Aktivierung latenter Steuern.
Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren bestehen nicht.
Sonstige Pflichtangaben
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben
entsprechend den gesetzlichen Vorschriften
grundsätzlich die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage des Unternehmens wieder.
Angaben über die Verwendung des
Jahresergebnisses werden aufgrund der Regelung in §
325 Abs. 1 S. 4 HGB nicht gemacht, da aufgrund dieser die
Gewinnanteile natürlicher Personen festzustellen
wären.
Im Wirtschaftsjahr 2010 waren durchschnittlich vier
Personen beschäftigt. Hiervon drei geringfügig
Beschäftigte sowie die Geschäftsführerin..
Die gewährten Vorschüsse, Ausleihungen oder
Kredite an Geschäftsführer stellen sich wie folgt
dar:
Kreditentwicklung
|
Betrag Euro
|
Stand bisheriger Kredite
|
1.136,94
|
Rückzahlungen im
Berichtsjahr
|
0,00
|
Neuvergaben im
Berichtsjahr
|
3.311,24
|
Neuer Kreditstand
|
4.448,18
|
Kreditkonditionen
|
|
Auszahlungsbetrag
|
3.000,00 / 311,24
|
Rückzahlungsbetrag
|
3.000,00 / 311,24
|
Zinssatz
|
4,0 % / 6,0 %
|
Laufzeit
|
1 Jahr / 1 Jahr
|
Die gewährten Vorschüsse, Ausleihungen oder
Kredite an Gesellschafter stellen sich wie folgt dar:
Kreditentwicklung
|
Betrag Euro
|
Stand bisheriger Kredite
|
5.319,84
|
Rückzahlungen im
Berichtsjahr
|
5.319,84
|
Neuvergaben im
Berichtsjahr
|
10.206,13
|
Neuer Kreditstand
|
10.206,13
|
Kreditkonditionen
|
|
Auszahlungsbetrag
|
10.206,13
|
Rückzahlungsbetrag
|
10.206,13
|
Zinssatz
|
4,0 %
|
Laufzeit
|
1 Jahr
|
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Gunda
Mervelskemper, Kauffrau geführt. Die
Geschäftsführerin ist zur alleinigen Vertretung
berechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot des §
181 BGB befreit.
Angaben zur Aufstellung Feststellung und Offenlegung
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der
gesetzlichen Aufstellungsfrist im Juni 2011 aufgestellt.Zur
Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen
Offenlegungsfrist erfolgt die Offenlegung des
Jahresabschlusses vor dessen Feststellung.
Köln, den
Gunda Mervelskemper (Geschäftsführerin)
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