HaJo Dovern GmbHLiquidiert

52080 Aachen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aachen HRB 5033
Eingetragen
14.2.1992
Branche
BeteiligungsgesellschaftenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Ausführung von Tiefbau- und Abbrucharbeiten, der An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen aller Art sowie der Transport von Gütern aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt Zweigniederlassungen zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin -, sowie andere Unternehmen zu gründen.

Historie

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Management

NameRolle
Hans-Joachim Dovern
seit 15.9.2022
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

HaJo Dovern GmbH.

Aachen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

135.899,00

175.619,00

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

11.546,05

1.955,16

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

23.927,01

4.511,77

C. Rechnungsabgrenzungsposten

305,43

2.260,41

Summe Aktiva

171.677,49

184.346,34



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Bilanzgewinn

4.749,45

1.110,09

B. Rückstellungen

4.450,61

12.195,00

C. Verbindlichkeiten

136.912,84

145.476,66

Summe Passiva

171.677,49

184.346,34

ANHANG

A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Die Gesellschaft gehört zu den kleinen Kapitalgesellschaften im Sinne des §267 HBG. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden soweit nötig angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.
II. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
III. Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein; Anpassungsbuchungen auf den 01.01.2010 aufgrund der geänderten Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG wurden nicht vorgenommen. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresab-schlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
- Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.
- Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben.
- Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 1.000,00 Euro wurden als Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2a EstG auf 5 Jahre abgeschrieben.
- Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.

- Rückstellungen wurden jeweils in Höhe des Betrages angesetzt, der sich aufgrund der Kennzahlen und Risikoschätzung ergibt und der die wahrscheinliche Inanspruchnahme hinreichend abbildet.
- Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
- Pensionszusagen wurden nicht erteilt.
- Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

B. Angaben zur Bilanz
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

C. Sonstige Pflichtangaben
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist bestellt:
Herr Rene Dovern
Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Rene Dovern

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14.02.2012

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