Dresdner Modellbau GmbHLiquidiert

01239 Dresden, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 2023
Eingetragen
26.3.1991
Branche
Herstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenHerstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Türen und Fenstern aus Kunststoffen
Gegenstand
Entwicklung, Konstruktion, Herstellung und Verkauf von: Holz-, Kunststoff- und Metallmodelleinrichtungen; Formen und Werkzeugen sowie Teile davon / dafür in Holz, Kunststoff, Graphit und Metall; Kunststoffprodukten bzw. -teilen; Lohnfertigung.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Dresdner Modellbau GmbH

Dresden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2008 bis zum 31.08.2009

Bilanz

Aktiva

31.8.2009
EUR
31.8.2008
EUR
A. Anlagevermögen 678.286,92 715.113,92
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 207,00 481,00
II. Sachanlagen 678.079,92 714.632,92
B. Umlaufvermögen 647.940,93 735.530,89
I. Vorräte 29.988,17 65.366,78
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 505.669,23 652.225,66
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 112.283,53 17.938,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.250,00 14.764,43
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.338.477,85 1.465.409,24

Passiva

31.8.2009
EUR
31.8.2008
EUR
A. Eigenkapital 1.072.537,18 1.067.201,09
I. gezeichnetes Kapital 108.598,40 108.598,40
II. Gewinnrücklagen 1.039.066,39 1.039.066,39
III. Verlustvortrag 80.463,70 104.999,20
IV. Jahresüberschuss 5.336,09 24.535,50
B. Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen 47.676,59 52.301,60
C. Rückstellungen 46.100,00 54.300,00
D. Verbindlichkeiten 172.164,08 291.606,55
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.338.477,85 1.465.409,24

Ergebnisverwendung

Ergebnisverwendungsvorschlag des Vorstands / der Geschäftsleitung

Den Gesellschaftern wird vorgeschlagen, den Jahresüberschuss des Berichtsjahres in Höhe von Euro 5.336,09 auf neue Rechnung vorzutragen.

Anhang

I. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
 
Bei dem vorliegenden Jahresabschluss wurden die handelsrechtlichen Vorschriften über Ansatz und Bewertung unter besonderer Berücksichtigung der für Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen über Ausweis und Gliederung sowie Bewertungseinschränkungen beachtet.

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Von der Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wird gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen. Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sind mit dem Vorjahr vergleichbar.

Die Gliederung der Bilanz ist gemäß § 265 Abs. 5 HGB um folgende Posten erweitert worden:

 -  Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
 -  Forderungen gegen nahestehende Unternehmen
 -  Forderungen gegen Gesellschafter
 -  Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen

Auf § 42 Abs. 3 GmbHG wird ergänzend verwiesen.

Die Gesellschaft erfüllt die Voraussetzungen für die Einordnung in die Größenklasse der kleinenKapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB .
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden jedoch die für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungsvorschriften (§§ 266 bzw. 275 HGB) weitgehend unverändert angewandt.

Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde auf die Erstellung eines Lageberichts verzichtet.

II. Angaben und Erläuterungen zu Posten der Bilanz sowie der Gewinn-und Verlustrechnung

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
 
Die im Vorjahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind 2008/2009 beibehalten worden.

Das abnutzbare Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten vermindert um die Abschreibungen nach § 7 Abs. 1 - 4 EStG ausgewiesen, das nichtabnutzbare Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten bilanziert. Die Abschreibung der im Berichtsjahr angeschafften Wirtschaftsgüter erfolgt zeitanteilig ab dem Anschaffungsmonat.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die im Sammelposten geringwertige Wirtschaftsgüter erfassten abnutzbaren beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden gemäß § 6 Abs. 2a EStG im Wirtschaftsjahr der Anschaffung und den folgenden vier Jahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben.

Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet. Eine Bewertung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert nach § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB war nicht geboten.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken für Forderungen wurden durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet.

Posten der aktiven Rechnungsabgrenzung wurden in der Höhe angesetzt, wie sie vor dem Abschlussstichtag geleistet wurden und Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Rückstellungen wurden mit dem Betrag angesetzt, der nach entsprechender kaufmännischer Vorsicht erforderlich ist um die Verpflichtungen zu erfüllen.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

2. Angaben zu Posten der Bilanz

AKTIVSEITE

Die horizontale Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus der Anlage zur Bilanz.

Forderungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr bestanden nicht.

PASSIVSEITE

Die Gesellschafter haben beschlossen, den Jahresüberschuss des Vorjahres in Höhe von Euro 24.535,50 auf neue Rechnung vorzutragen.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen Euro 750,00.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von Euro 2.583,84 und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von Euro 2.749,24.

III. Sonstige Pflichtangaben
 
Die Geschäftsführung wurde in 2008/2009 von Frau Dipl.-Ing.-Ök. Ingrid Ortlepp, Dresden wahrgenommen.

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
 
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 HGB
 
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in betriebsgewöhnlichem Umfang.

Dresden,

 Dipl.-Ing.-Ök. Ingrid Ortlepp

Feststellung des Jahresabschlusses:

Der Jahresabschluss wurde durch Beschluss der Gesellschafterversammlung festgestellt.

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