Putsch CST
GmbH
Hagen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
512.441,86 |
506.637,67 |
| I.
Sachanlagen |
512.441,86 |
506.637,67 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.495.466,97 |
1.445.327,43 |
| I.
Vorräte |
1.352.556,60 |
1.339.961,61 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
134.002,96 |
72.691,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.907,41 |
32.674,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.642,13 |
941,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.010.550,96 |
1.952.906,73 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
412.709,36 |
211.603,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
386.709,36 |
185.603,48 |
| B.
Rückstellungen |
114.511,00 |
84.370,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.483.330,60 |
1.656.933,25 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
1.409.229,60 |
1.642.734,70 |
| 2.
sonstige Verbindlichkeiten |
8.932,44 |
7.793,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.010.550,96 |
1.952.906,73 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben
Wir haben nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG
einen Anhang aufgestellt. Dabei
haben wir die folgenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde
gelegt.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden sind wir gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB von
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung haben wir das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
beibehalten.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind mit
Ausnahme der sich durch die Einführung des BilRUG
ergebenden Änderungen gegenüber dem Vorjahr im
Wesentlichen unverändert. Sich ergebende,
wesentliche Änderungen werden an der
betreffenden Stelle dieses Anhangs erläutert.
Unsere Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Sie nimmt die
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 274a und 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Gesellschaft hat in der Vergangenheit von dem ihr
nach Art. 67 Abs. 4 EGHGB zustehenden Wahlrecht der
Beibehaltung und Fortführung der
niedrigeren Wertansätze bei den
Vermögensgegenständen, auf welche in den
Vorjahren Abschreibungen aus rein steuerlichen
Gründen gemäß § 254 HGB vorgenommen
worden sind, Gebrauch gemacht.
Die angegebenen Zahlen betreffen den Bilanzstichtag
31.12.2023.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
immateriellen Vermögensgegenstände und das
Sachanlagevermögen sind mit den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Abgeschrieben
wurde grundsätzlich nach der linearen Methode.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten
nicht mehr als 800,00 Euro betrugen, wurden im Jahr der
Anschaffung im vollen Umfang abgeschrieben. Die
übrigen beweglichen Anlagegüter werden
vom Beginn des Anschaffungsmonats an pro rata
temporis abgeschrieben.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Handelswaren
wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
bewertet. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die Bewertung der
unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt zu
Herstellungskosten. In die
Herstellungskosten wurden
angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten
einbezogen. Das Niederstwertprinzip wurde beachtet.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Dem
allgemeinen Kredit- und
Währungsrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen ausreichend
Rechnung getragen. Einzelwertberichtigungen sind im
notwendigen Umfang vorgenommen und von den
Forderungen abgesetzt worden.
Die
Forderungen gegenüber Gesellschaftern und die
sonstigen Vermögensgegenstände sind
ebenso wie der
Kassenbestand und die
Bankguthaben zum Nennwert
bilanziert.
Für
Steuern und für die übrigen
ungewissen Verbindlichkeiten wurden in ausreichendem
Umfang Rückstellungen in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sich
ergebenden Erfüllungsbetrages gebildet.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit dem jeweiligen
Rückzahlungsbetrag bilanziert.
III.
Angaben zur Bilanz
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr. Forderungen gegenüber Gesellschaftern
bestehen gegenüber der Putsch GmbH & Co. KG und
betreffen Forderungen aus der Anpassung der zu Lasten der
Gesellschaft bei der Putsch GmbH & Co. KG gebildeten
Rückstellungen für Garantieverpflichtungen.
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr, wobei die Verbindlichkeit gegenüber
Gesellschaftern aus vorhandenen
Liquiditätsüberschüssen vorzunehmen ist.
IV.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen
mit 77.189,98 Euro (im Vj. 39.913,71 Euro) Zinsen an
Gesellschafter.
V.
Sonstige Angaben
In 2023 wurden durchschnittlich 18 (Vj. 20)
Arbeitnehmer beschäftigt, davon entfielen auf:
a) Arbeiter 9 (Vj. 10)
| b) Angestellte 9 (Vj. |
6) |
| c) Auszubildende 0
(Vj. |
4) |
Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer
der Putsch CST GmbH, 58095 Hagen, ist seit 30. November
2006 Herr Carl Christian Radinger,
Dipl.-Ingenieur, Düsseldorf.
Die Bestellung von Herrn Radinger ist am 15.01.2007 in
das Handelsregister eingetragen worden.
Durch Eintragung am 25.10.2007 wurde der Sitz der
Putsch CST GmbH von 27404 Zeven nach 58095 Hagen
verlegt. Die Produktion erfolgt weiterhin in Zeven.
VI.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, das
Jahresergebnis des Jahres 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hagen im
Handelsregister eingetragen (HRB 7738).
Hagen, 31. Mai 2024
Carl-Christian Radinger
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.05.2024
festgestellt. |