Mertin
Forsttechnik Verwaltungs-GmbH
Werl
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
1,00 |
| I.
Finanzanlagen |
0,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
29.618,92 |
28.637,88 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.292,61 |
3.530,20 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
25.326,31 |
25.107,68 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
29.618,92 |
28.638,88 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
28.118,92 |
28.038,88 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
3.038,88 |
1.900,11 |
| III.
Jahresüberschuss |
80,04 |
1.138,77 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
600,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
29.618,92 |
28.638,88 |
Anhang
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in
Verbindung mit § 267 Abs. 4 HGB. Die Gesellschaft
nimmt einerseits die größenabhängigen
Erleichterungsvorschriften zur Jahresabschlusserstellung
gemäß der §§ 274a und 288 HGB, sowie
andererseits für die Offenlegung nach § 326 HGB
in Anspruch.
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die bisherige Form der Darstellung und die bisher
angewandten Bewertungsmethoden im Jahresabschluss wurden an
die Regelungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit
nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). In Ausübung
des Wahlrechts des Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurde
eine Anpassung der Vorjahreszahlen nicht vorgenommen.
Bei Bilanzierung und Bewertung wurden die
gesetzlichen Vorschriften sowie die Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung beachtet.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Das
Gezeichnete Kapital die ist mit dem Nennbetrag
ausgewiesen.
Bei Bildung der
Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen.
Sie sind in der Höhe bemessen, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
2. Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Jahresabschlusserstellungskosten.
Haftungsverhältnisse
Nicht aus der Bilanz ersichtliche
Haftungsverhältnisse bestehen zum Bilanzstichtag
nicht.
3. Sonstige Angaben
Geschäftsführung und Vertretung
Die Geschäftsführung und Vertretung der
Gesellschaft erfolgte durch Herrn
Burkhard Scherer.
Beteiligungen
Die Gesellschaft war bis zum 31. Dezember 2010
unbeschränkt haftende Gesellschafterin bei der Gebr.
Mertin GmbH & Co. KG Forsttechnik, Werl
(unbeschränkt haftende Gesellschafterin ohne Einlage).
Mit Wirkung zum 31. Dezember 2010 wurde diese Beteiligung
aufgelöst.
Werl, 21. November 2011
Mertin Forsttechnik Verwaltungs-GmbH
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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