manendi UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseGroßhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hans Wiedemann seit 13.12.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Fa. Lindner Building Envelope GmbH | 30.00% |
Fa. Specialized Holding Corporation | 30.00% |
Fa. PONTE Projekt- und Management Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) | 25.00% |
| 15.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
3 von 4 Anteilseignern sichtbar
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Metal Envelope GmbHHessigheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Metal Envelope GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft nimmt für Zwecke der Offenlegung des Jahresabschlusses die Erleichterungen des § 326 HGB in Anspruch. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft
Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzenBilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Ansatzstetigkeit i.S.d. § 246 Abs. 3 HGB wurde beachtet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: 1. Anlagevermögen Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als Nutzungsdauer wird bei Software ein Jahr unterstellt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibung Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen. 2. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden. Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt. 3. Rückstellungen Rückstellungen wurden in Höhe des Betrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich sein wird (Erfüllungsbetrag). Sofern Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr haben, entspricht der durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre den künftigen Preis- und Kostensteigerungen, so dass eine Abzinsung nicht vorgenommen wurde. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über dem Erfüllungsbetrag lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Angaben zur Bilanz5. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens wird nach der GuV dargestellt. Hieraus ergeben sich die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 Abs. 2 HGB). 6. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
7. Aktive latente Steuern Auf das Ansatzwahlrecht i.S.d. § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB hinsichtlich einer aktiven latenten Steuer wurde verzichtet. 8. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
9. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige Pflichtangaben10. Anzahl der Arbeitnehmer § 285 Nr. 7 HGB Im Unternehmen sind keine Arbeitnehmer beschäftigt. 11. Namen der Mitglieder der Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres gehörten die folgenden Personen der Geschäftsführung an:
Die Angabe der Gesamtbezüge nach § 285 Nr. 9 HGB unterbleibt gem. § 288 Abs. 1 HGB. 12. Angaben über Beteiligungen an anderen Unternehmen Aufstellung des Anteilsbesitzes gem. § 285 Nr. 11 HGB: An den nachfolgend aufgeführten Unternehmen besteht ein Anteilsbesitz von mindestens 20 %:
Angaben i.S.d. § 264 II Satz 2 HGB sind nicht zu machen, da keine besonderen Umstände vorliegen, die von dem entsprechenden Bild des Jahresabschlusses abweichen. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
Hessigheim, den 13.07.2024 Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 13.7.2024. |
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