SWISSHYP
GmbH
Passau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.525,00 |
12.525,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
10.590,39 |
11.172,29 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
73,79 |
5,27 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.516,60 |
11.167,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
23.115,39 |
23.697,29 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
22.567,79 |
23.197,29 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.050,00 |
25.050,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.852,71 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
629,50 |
1.852,71 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
47,60 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
23.115,39 |
23.697,29 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung gem. § 284
Abs. 2 HGB
Gemäß § 264 HGB haben die
gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den
Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einheit
bildet. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft zu vermitteln. Führen
besondere Umstände dazu, dass der Jahresabschluss
dieses Bild nicht vermittelt, so sind im Anhang
zusätzliche Angaben zu machen.
Der Jahresabschluss der Firma SwissHYP GmbH wurde auf
der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Dabei wurden die
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
und die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des §
252 HGB beachtet.
Im Speziellen wurden folgende Grundsätze und
Methoden bei der Bewertung der im Jahresabschluss
ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden
angewendet:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbarer Risiken angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Sonstige Pflichtangaben gem. § 285 HGB
Beim Ausweis der sonstigen Pflichtangaben nach §
285 HGB wurde von der Erleichterung für kleine
Kapitalgesellschaften i.S. § 288 HGB Gebrauch gemacht.
Die folgenden Angaben beziehen sich auf den
handelsrechtlichen Jahresabschluss der Firma SwissHYP GmbH.
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als fünf Jahren betragen€ 0. Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, sind nicht vorhanden. Auf die Erstellung eines
Verbindlichkeitenspiegel wurde verzichtet, da die Art und
Zusammensetzung der Verbindlichkeiten aus der Bilanz
ersichtlich ist.
Sonstige Verbindlichkeiten, die weder in der Bilanz
erscheinen noch nach § 251 HGB anzugeben sind, sind
nicht vorhanden.
Angaben über das Mitglied des
Unternehmensorgans
Geschäftsführer: Jan-Ulrich Schulze
Passau, den ................................
..............................................................................
Jan-Ulrich Schulze
Geschäftsführer
|