Ventis IT
GmbH IT- Management, Consultance
Obertshausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.300,00 |
15.718,00 |
| I.
Sachanlagen |
33.300,00 |
15.718,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
137.104,67 |
97.265,65 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
87.557,36 |
83.857,66 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
49.547,31 |
13.407,99 |
| Summe
Aktiva |
170.404,67 |
112.983,65 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
80.073,71 |
67.225,44 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
42.225,44 |
32.673,35 |
| III.
Jahresüberschuss |
12.848,27 |
9.552,09 |
| B.
Rückstellungen |
9.618,00 |
7.523,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
80.712,96 |
38.235,21 |
| Summe
Passiva |
170.404,67 |
112.983,65 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2018
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Ventis IT GmbH hat ihren Sitz in Obertshausen und
ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht
Offenbach am Main (Reg.Nr. HRB 12421).
Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den
Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG).
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im
Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde gemäß § 275 Abs. 2
HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angaben Erleichterungen der
§§ 267, 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung (§ 326 ABs.
1 S. 2 HGB) entfallen.
Die Gesellschaft verzichtet nach § 264
Abs. 1 Satz 4 HGB auf die Aufstellung eines
Lageberichts.
Grundsätze zur Gliederung, Bilanzierung und
Bewertung
Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung
wurde aus dem Vorjahr unverän-dert
übernommen.
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten
Ansatz- und Bewertungsme-thoden werden stetig
angewendet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind grundsätzlich nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu
dienen.
Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens
und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie
für immaterielle Vermögensgegenstände, die
nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB
und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften
des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S.
von § 251 HGB sind gegebenenfalls nachfolgend
gesondert angegeben.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter der
Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden
einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des
handelsrechtlichen Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis
zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig
vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Soweit nicht anders dargestellt, werden alle Beträge
in Euro (EUR) ausgewiesen. Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu den
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen bilanziert. Soweit notwendig erfolgen
außerplanmäßige Abschreibungen.
Zuschreibungen erfolgen gemäß § 253 Abs. 5
HGB, sofern der Grund für eine
außerplanmäßige Abschreibung entfallen
ist. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes. Die Abschreibungen wurden beim
beweglichen Anlagevermögen gemäß § 253
Abs. 3 HGB linear bzw. degressiv und pro rata temporis
vorgenommen. Die zu Anschaffungskosten aktivierten
immateriellen Vermögensgegenstände werden linear
pro rata temporis über die voraussichtliche
Nutzungsdauer planmäßig linear
abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Nach der Abgangsfiktion
wird ihr sofortiger Abgang unterstellt. Sogenannte
Sammelposten (nach § 6 Abs. 2a EStG) wurden nicht
gebildet.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Die Bewertung der fertigen und
unfertigen Erzeugnisse und unfertigen Leistungen erfolgte
zu den je nach Fertigungsgrad angefallenen
Herstellungskosten.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, sonstige
Vermögensgegenstände sowie die Ausleihungen oder
Anteile an verbundene Unternehmen wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit notwendig wurden
erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen und
das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen durch Pauschalwertberichtigungen
und Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten
bilanziert.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben
vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten.
Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Bei Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige
Kosten- und Preissteigerungen einbezogen. Ferner werden
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr mit einem der Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre,
welcher von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht
wird, abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Forderungsspiegel
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie
folgt dar (VJ in Klammern):
| (Angaben in TEuro) |
|
Restlaufzeit |
|
| Forderungen |
bis 1 Jahr |
1 bis 5 Jahre |
größer 5
Jahre |
| aus geleitsteten
Anzahlungen |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
| aus Lieferungen und
Leistungen |
86 (77) |
0 (0) |
0 (0) |
| gegen verbundenen
Unternehmen |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
| gegen Unternehmen mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
| aus sonstigen
Vermögensgegenständen |
2 (7) |
0 (0) |
0 (0) |
| gegen
Gesellschaftern |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
|
88 (84) |
0 (0) |
0 (0) |
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Rückstellungen für
Gewährleistungsverpflichtungen,
Urlaubsverpflichtungen, Tantiemen und Verluste aus
Lieferkontrakten.
Verbindlichkeitenspiegel
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar (VJ
in Klammern):
| (Angaben in TEuro) |
|
Restlaufzeit |
|
durch Pfandrecht |
Art, Form der |
| Verbindlichkeiten
gegenüber |
bis 1 Jahr |
1 bis 5 Jahre |
größer 5
Jahre |
o.ä.
gesichert |
Sicherheit |
| Kreditinstituten |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
|
| erhaltene
Anzahlungen |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
|
| aus Lieferungen und
Leistungen |
39 (16) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
|
| verbundenen
Unternehmen |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
|
| Unternehmen mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
|
| sonstige
Verbindlichkeiten |
18 (9) |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
|
| Gesellschaftern |
3 (0) |
20 (0) |
0 (13) |
0 (0) |
|
|
60 (25) |
20 (0) |
0 (13) |
0 (0) |
|
Außer den üblichen Eigentumsvorbehalten
bei Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestanden sonst keine Sicherungsrechte, über die gem.
§ 285 Nr. 1b HGB zu berichten ist.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Ausgewiesen werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag,
soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag darstellen.
Sonstige Angaben
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen, die
für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind:
| (Angaben in TEuro) |
|
Restlaufzeit |
|
| sonstige finanzielle
Verpflichtungen |
bis 1 Jahr |
1 bis 5 Jahre |
größer 5
Jahre |
| aus Miet- und
Leasingverträgen |
4 (4) |
0 (0) |
0 (0) |
| aus begonnen
Investitionsvorhaben |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
| aus
Altersversorgung |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
| davon gegenüber
verbundenen Unternehmen |
0 (0) |
0 (0) |
0 (0) |
|
4 (4) |
0 (0) |
0 (0) |
Durchschnittliche Zahl während des
Geschäftsjahres beschäftigter Mitarbeiter: 10
Angaben über die Ergebnisverwendung entfallen nach
§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige,
nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige
Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte von Herrn
Markus Keller geführt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 25.6.2019.
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