Engels Elektrotechnik GmbH

Maysweg 10, 47918 Tönisvorst, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Krefeld HRB 7628
Eingetragen
10.12.2002
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von elektrischem InstallationsmaterialIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
sind die Installation und Wartung von elektrischen Anlagen, die Automatisierung und Programmierung von Industrieschaltanlagen, die Vernetzung von Kommunikationseinrichtungen sowie Planung und Installation von elektrischer Gebäudetechnik. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen zu gründen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Engels Elektrotechnik GmbH

Tönisvorst

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.11.2022 bis zum 31.10.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen 147.020,00 149.330,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 4,00
II. Sachanlagen 147.016,00 149.326,00
B. Umlaufvermögen 429.191,75 404.130,95
I. Vorräte 35.525,87 37.094,21
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 267.433,11 196.205,19
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 126.232,77 170.831,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 19.195,98 13.433,09
Summe Aktiva 595.407,73 566.894,04

PASSIVA

Einzelposten Geschäftsjahr
EUR
Gesamt Geschäftsjahr
EUR
Einzelposten Vorjahr
EUR
Gesamt Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital 173.463,24 121.993,31
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 148.463,24 96.993,31
B. Rückstellungen 264.938,85 223.864,98
C. Verbindlichkeiten 157.005,64 221.035,75
Summe Passiva 595.407,73 566.894,04

ANHANG

Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die Engels Elektrotechnik GmbH hat ihren Sitz in Tönisvorst. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 7628 eingetragen.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetz buches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung (§§ 264, 274a, 288 I HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss wurde gemäß § 268 HGB unter vollständiger Ergebnisverwendung aufgestellt.

Gemäß § 42 III GmbHG wurde die Bilanz um den Posten Forderungen gegen Gesellschafter erweitert.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt.

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Die Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode, mit Abschreibungssätzen, die auch den steuerlichen Vorschriften entsprechen.

Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00 wurden entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen, werden mit dem Zeitwert bewertet und mit den Verpflichtungen aus Altersversorgung verrechnet.

Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt (253 I HGB).

Rückstellungen für Pensionen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt (§ 253 I 2 HGB). Die Bewertung erfolgt nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren. Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechendem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB).

Sonstige Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert (§ 253 I 2 HGB).

Angaben zur Bilanz

Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

In die Position Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 27,0 (Vorjahr TEUR 61,8) einbezogen worden.

Die Rückstellung für Pensionen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode (PUC-Methode) gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):

- durchschnittlicher Marktzins von 1,82 % für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekannt gemacht wurde

- Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G"

Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 1,7. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt (§ 253 VI HGB).

Gemäß § 246 II 2 HGB erfolgte eine Verrechnung mit Vermögensgegenständen, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung der Rückstellung für Pensionen dienen. Bei diesen Vermögensgegenständen handelt es sich um verpfändete Rückdeckungsversicherungen, die in Höhe des Zeitwertes verrechnet wurden.

Es ergibt sich folgender beizulegender Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände und Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden:

Erfüllungsbetrag aufgrund der Pensionszusagen 275.536,00
Zeitwert der Rückdeckungsversicherungen (saldierungsfähiges Vermögen) 199.096,32
Pensionsrückstellung 76.439,68

Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen TEUR 23,4 (Vorjahr TEUR 21,1).

Von den Verbindlichkeiten hatten TEUR 132,7 (Vorjahr: TEUR 156,6) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt TEUR 65,7 (Vorjahr TEUR 70,5)

durch Sicherungsübereignungen von Fahrzeugen gesichert. Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2022/2023 wurden durchschnittlich 12 Arbeitnehmer beschäftigt.

Geschäftsführer der Gesellschaft ist:

Frank Opteroodt, staatlich geprüfter Elektrotechniker, Tönisvorst.

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Tönisvorst, den 30. Oktober 2024

gez. Frank Opteroodt

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Oktober 2024

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