Automobile
Wagner GmbH
Hilden
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
41.084,00 |
57.344,00 |
| I.
Sachanlagen |
41.084,00 |
57.344,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.018.265,42 |
2.647.837,81 |
| I.
Vorräte |
1.369.920,45 |
884.476,84 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
290.440,88 |
292.378,62 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
230.050,00 |
230.050,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.357.904,09 |
1.470.982,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.348,48 |
6.625,21 |
| Aktiva |
3.063.697,90 |
2.711.807,02 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.205.556,80 |
1.163.791,11 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.138.226,52 |
977.531,38 |
| III.
Jahresüberschuss |
41.765,69 |
160.695,14 |
| B.
Rückstellungen |
212.146,10 |
164.069,10 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.645.995,00 |
1.383.946,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.306.932,50 |
1.033.946,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
339.062,50 |
350.000,00 |
| Passiva |
3.063.697,90 |
2.711.807,02 |
Anhang
Automobile Wagner GmbH, Hilden
Anhang für das Geschäftsjahr 2022
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Automobile Wagner GmbH zum
31. Dezember 2022 ist nach
den Vorschriften der §§ 242 ff. und der
§§ 264 ff. Handelsgesetzbuches ( HGB )
i.V.m. § 42 GmbHG aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Von den gesetzlichen
Vereinfachungsvorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden haben wir entsprechend den handelsrechtlichen
Vorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Beachtung
der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung und Bilanzierung vorgenommen.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Entsprechend den
steuerlichen Vorschriften wurden beim beweglichen
Anlagevermögen die Abschreibungen linear vorgenommen.
Das Anlagevermögen wird im nachfolgenden Anlagespiegel
gem. § 268 Abs. 2 HGB dargestellt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert
von bis zu € 800,00 werden im Jahr der Anschaffung
abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
einem Wert vom € 250,00 bis € 1.000,00 wurden in
einen Sammelposten eingestellt und über die
Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten.
Die Bewertung der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen erfolgt
grundsätzlich mit ihrem Nominalbetrag. Zweifelhafte
Forderungen werden mit ihrem
wahrscheinlichen Wert angesetzt, uneinbringliche
Forderungen werden abgeschrieben.
Guthaben bei Kreditinstituten und
Rechnungsabgrenzungsposten werden jeweils mit ihrem
Nominalbetrag angesetzt.
Das
gezeichnete Kapital ist zum Nominalwert angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und
Gewinn-
und Verlustrechnung
Es werden keine Fremdwährungskonten
geführt.
Unter dem Posten
Sonstige Rückstellungen, sind
Rückstellungen für Tantieme,
Gewährleistungen, Jahresabschlusserstellung und
Prüfung und die
Aufbewahrungsrückstellung.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren.
4. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr Herr Thomas Lohkamp bestellt.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 HGB befreit.
Hilden, den 12. Januar 2024
....................................................Automobile
Wagner GmbH
( Thomas Lohkamp )
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.01.2024
festgestellt.
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