Froschkönig Preziosen GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Werner Dr. Hansmann seit 9.2.2021 | Prokura |
Johannes Dr. Hubert seit 5.10.2020 | Geschäftsführer |
Lutz Dr. Dümmel seit 25.6.2002 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Jasmine Investments Sàrl | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kraftwerk Obernburg GmbHErlenbach am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens 1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens Die Kraftwerk Obernburg GmbH ("KWO", "Gesellschaft") war bis 31. Juli 2014 ein Gemeinschaftsunternehmen von Mainsite GmbH & Co. KG ("Mainsite") und Bayernwerk AG (vormals E.ON Bayern AG). Mit notariellem Vertrag vom 24. Juli 2014 hat die Bayernwerk AG ihren 50%igen Anteil an die Mainsite verkauft, die fortan alleinige Anteilseignerin der Gesellschaft war. Mit Wirkung zum 30. September 2016 hat die Mainsite ihre gesamten Anteile an der KWO an die KWO Holding GmbH, deren Sitz sich in Erlenbach am Main befindet, verkauft. Seit dem Geschäftsjahr 2018 ist die KWO durch einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag dazu verpflichtet, ihr Jahresergebnis an ihre Muttergesellschaft KWO Holding GmbH abzuführen. Die Bereitstellung der verschiedenen erforderlichen Energieerzeugungsanlagen für alle Arten von Energie sowie weitere Aktivitäten auf dem Gebiet der Versorgung einschließlich der Bereitstellung von Eigenversorgungskapazitäten erfolgt im Industrie Center Obernburg ("ICO") durch die KWO und orientiert sich am Bedarf der am Standort beheimateten Unternehmen und den wirtschaftlich sinnvollen externen Vermarktungsmöglichkeiten. Das Kraftwerk nimmt außerdem am Regelenergiemarkt teil. Ferner ist die KWO seitens des Übertragungsnetzbetreibers TenneT TSO GmbH ("TenneT") als systemrelevant eingestuft und kann damit auf Anforderung im Redispatch zur Stabilisierung des öffentlichen Netzes beitragen. Die KWO unterstützt die Verbraucher am Standort Obernburg weiterhin bei der Beantwortung energiewirtschaftlicher und energierechtlicher Fragestellungen und liefert unterschiedliche Energielösungen auch an Kunden außerhalb des Standortes. Die Eigenstromerzeuger am Standort sind verpflichtet, sich für ihre Produktionshöhe an Eigenstrom die erforderlichen CO 2-Zertifikate zu beschaffen. Dieses nimmt die KWO im Auftrag ihrer Kunden wahr und verwaltet diese Zertifikate treuhänderisch. Die Schwestergesellschaft, Mainsite, stellt als Standortbetreiber des ICO die gesamte Infrastruktur (Energieverteilung, Wasser, Abwasser) zur Verfügung. Das von ihr betriebene Netz der allgemeinen Versorgung ermöglicht eine Durchleitung der erzeugten Strommengen. Darüber hinaus umfasst das Leistungsangebot der Mainsite Telekommunikations- und IT-Dienstleistungen, Logistikleistungen, Umweltschutz- und Sicherheitsleistungen, Werkschutz, Werkfeuerwehrleistungen und Leistungen des Werksärztlichen Dienstes. Ferner gehören der Erwerb, Besitz und die Verwaltung und Vermietung von Grundstücken einschließlich aller damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zum Angebotsspektrum der Mainsite. 1.2 Energieanlagen Die KWO betreibt eine Gasturbine mit Abhitzekessel im Verbund mit weiteren bestehenden Energieanlagen auf dem Gelände des ICO als Gas- und Dampfturbinen (GuD)-Kraftwerk. Die sichere Energieversorgung - gepaart mit einem effizienten Betrieb der Energieerzeugungsanlagen zu wettbewerbsfähigen Konditionen - ist für alle produzierenden Unternehmen am ICO, für den Standortbetreiber Mainsite und für die KWO die Grundlage und Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg und für eine stabile Entwicklung des gesamten ICO in der Zukunft. Die KWO hat deshalb in der Vergangenheit umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen der bestehenden Energieerzeugungsanlagen vorgenommen und erhält mit Zulassungsbescheid des "Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ("BAFA") seit Ende 2019, KWK-Modernisierungsförderung gemäß § 10 i. V. m. § 35 (16) KWKG. In den Monaten Juli und August 2023 wurden an der Gasturbine mit Generator, Abhitzekessel und weiteren Nebenanlagen des Kraftwerks die turnusmäßigen (4-Jahres-Zeitraum) Revisionsarbeiten durchgeführt. Dadurch ist weiterhin gewährleistet, dass die gesamte Anlageneinheit in den folgenden Jahren, bis zur nächsten Revision, sicher und mit hoher Verfügbarkeit betrieben werden kann. Durch die Verwertung der Abwärme der Gasturbine im Abhitzekessel wird mit der dadurch realisierten Kraft-Wärme-Kopplung ein Nutzungsgrad des KWK-Prozesses im Auslegungszustand von 90 % erreicht. Die Erzeugungsanlagen bestehen aus einer Gasturbine mit 62,9 MWel. installierter Leistung und aus vier Turbosätzen mit insgesamt 45,4 MWel. installierter Leistung. Alle zum bestimmungsgemäßen Betrieb der Energieanlagen vorgeschriebenen sicherheitstechnischen und behördlichen Auflagen wurden auch in 2023 strengstens beachtet und voll umfänglich erfüllt. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das Wachstum des weltweiten Bruttoinlandsprodukts gegenüber dem Vorjahr lag laut Statista in 2023 bei rund 3,1 % (i. Vj. 3,5 %), beeinflusst nach wie vor von restriktiveren Finanzierungsbedingungen, schwachen Handelswachstum und geringerem Geschäfts- und Verbrauchervertrauen sowie weiterhin erhöhten geopolitischen Spannungen, wie dem Krieg gegen die Ukraine oder den Terroranschlägen der Hamas auf Israel. Die weltweite Inflationsrate ging im Jahr 2023 auf 6,9 % (i. Vj. 8,7 %) zurück. Um die Inflation einzudämmen, hatten Zentralbanken die Leitzinsen im Jahr 2023 angehoben, was zu höheren Kreditkosten und schwächeren Unternehmensinvestitionen führte. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt ging, gemäß einer Destatis-Prognose, im Geschäftsjahr 2023 preisbereinigt um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr zurück. Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war geprägt von einer wirtschaftlichen Stagnation, begleitet von anhaltend schwierigen weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Inflationsrate in Deutschland lag zum Jahresende weiterhin auf hohem Niveau mit 5,9 %, jedoch geringer als im Vorjahr (7,9 %). Dies lag zum einen daran, dass sich Nahrungsmittel im Jahresdurchschnitt besonders stark verteuert haben. Auch die Preise für Energieprodukte erhöhten sich im Jahresdurchschnitt immer noch um ca. 5,3 %, teilweise jedoch abgemildert durch die staatlichen Entlastungsmaßnahmen. Der Arbeitsmarkt verzeichnete im Vorjahresvergleich einen langsamen Aufwärtstrend. In Deutschland konnte ein Zuwachs der Erwerbstätigen um 0,4 % im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet werden. 2.2 Energiepolitisches Umfeld Europäische Union Klimawandel und Umweltzerstörung sind wesentliche Bedrohungen für Europa und die gesamte Welt. Die EU hat sich daher mehrere Ziele und Maßnahmen vorgenommen, um ihre Energieeffizienz zu verbessern, ihre Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und ihre Klimaziele zu erreichen. Die wichtigsten Entwicklungen hierzu waren in 2023: Mit dem inzwischen vollständig angenommenen Paket "Fit für 55" wird die EU auf den Weg, ihre Klimaziele bis 2030 fair, kosteneffizient und unter Aufrechterhaltung des Wettbewerbs zu erreichen, geführt. So wurden wichtige Kommissionsvorschläge, wie z. B. die Reform des EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) und die Erneuerbare Energien-Richtlinie angenommen. Im Februar 2023 wurde von der Europäischen Kommission der Green Deal Industrial Plan vorgestellt. Dieser Plan ist ein wichtiger Teil des europäischen Green Deals und von REPowerEU und zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen CO 2 -neutralen Industrie zu stärken und einen raschen Übergang zur Klimaneutralität zu unterstützen. Das Europäische Parlament hat im März 2023 eine vorläufige politische Einigung mit dem Rat getroffen, den Endenergieverbrauch auf EU-Ebene um 11,7 % bis 2030 zu senken. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die Mitgliedstaaten gemeinsam nationale Beiträge und Zielpfade festlegen, die auf ihrer Energieintensität, ihrem Pro-Kopf-BIP, ihrer Entwicklung erneuerbarer Energien und ihrem Energieeinsparpotenzial basieren. Die Erneuerbare-Richtlinie REDIII ist eine neue EU-Richtlinie, die den Ausbau von erneuerbaren Energien in der EU fördern soll. Sie wurde am 31. Oktober 2023 vom EU-Ministerrat beschlossen und ist am 20. November 2023 in Kraft getreten. Sie enthält das verbindliche EU-Ziel den Anteil von erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch von 32 % auf 42,5 % bis 2030 zu erhöhen. Des Weiteren fördert die Richtlinie den Einsatz von Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen, insbesondere den grünen Wasserstoff. Bis 2030 sollen 42 % des in der Industrie verwendeten Wasserstoffs aus strombasierten erneuerbaren Kraftstoffen stammen. Außerdem sieht sie vor, dass die Mitgliedstaaten Gebiete ausweisen, in denen Projekte für erneuerbare Energien einem vereinfachten Genehmigungsprozess unterzogen werden können. Als Teil des "Fit for 55"-Pakets wurde auch die seit 2012 bestehende Energieeffizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive, EED) grundlegend überarbeitet; am 10. Oktober 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/1791 in Kraft getreten. Mit der Richtlinie werden insbesondere Ziele für eine Verringerung des Primär- und Endenergieverbrauchs in den Mitgliedstaaten verschärft. Außerdem stärkt die EED die Rolle des "Energy Efficiency First"-Grundsatzes, indem sie z. B. eine praktische Integration von Energieeffizienz-Anstrengungen in Planungsprozesse ab einem gewissen Investitionsvolumen fordert. Am 5. Januar 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten. Mit der neuen Richtlinie werden detailliertere Berichtspflichten eingeführt und dadurch sichergestellt, dass bestimmte Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte wie Umweltrechte, soziale Rechte, Menschenrechte und Governance-Faktoren Bericht erstatten müssen. Für die KWO gilt dies ab dem Geschäftsjahr 2025. Am 31. Juli 2023 hat die EU-Kommission die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) angenommen. Diese Standards können von allen Unternehmen angewendet werden, die der CSRD unterliegen. Die Umsetzung der Richtlinienvorgaben in nationales Recht hat bis spätestens Juli 2024 zu erfolgen. Deutschland Im Jahr 2023 wurden in Deutschland verschiedene energiepolitische Gesetze und Verordnungen verabschiedet. Dazu gehört u. a. das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene, novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023, welches die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten ist und die Grundlagen für ein klimaneutrales Deutschland legt. Mit einem konsequenten, deutlich schnelleren Ausbau soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 % steigen. Die gesetzlichen Energiepreisbremsen, die bereits Ende 2022 in Kraft getreten sind, galten nunmehr seit Januar 2023 und stellten eine Maßnahme der Bundesregierung zur Entlastung von den stark gestiegenen Strom- und Gaspreisen dar. Mit Datum vom 16. November 2023 hat der Bundestag eigentlich den Weg für eine Verlängerung der Preisbremsen bis zum 31. März 2024 freigemacht. Diese Entscheidung wurde durch das Urteil des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 überholt, so dass die Entlastungen zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen sind. Der Ausbruch des Russland-Ukraine-Krieges stellte die starke Abhängigkeit Deutschlands von russischen Gaslieferungen heraus. Die Energiemärkte reagierten darauf im Vorjahr mit starken Preisanstiegen. Außerdem wurde im Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas durch die Bundesnetzagentur ausgerufen. Die Gasflüsse nach Deutschland sind jedoch stabil und ausgeglichen. Der Gesamtspeicherstand in Deutschland lag im Dezember 2023 bei ca. 91 %. Nach einem milden Winter liegen die Füllstände auch Anfang April 2024 noch bei 68 %. Um eine mögliche Gasmangellage abzuwenden, durften durch das Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz etliche Kohle- und Ölkraftwerke bis zum 31. März 2024 weiterlaufen. Am 13. November 2023 ist das Energieeffizienzgesetz in Kraft getreten, das der Umsetzung der EU-EED dient. Adressiert werden die öffentliche Hand, Unternehmen und Betreiber von Rechenzentren. Unternehmen werden verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem (EMS/UMS) zu betreiben und konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen. Zudem müssen Unternehmen zukünftig vermeiden, dass bei Produktionsprozessen Abwärme entsteht. Falls das nicht möglich ist, müssen sie die Abwärme sinnvoll nutzen. Diese Verpflichtungen werden insbesondere bei Genehmigungsprozessen für neue Anlagen berücksichtigt. Bestehende Abwärmepotenziale sind ab 2024 jährlich an ein Abwärmeregister zu melden, das beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle geführt wird. Am 29. Dezember 2023 sind grundlegende Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft getreten, deren Auswirkungen sich aber erst in den kommenden Jahren in vollem Umfang zeigen werden. Mit der Novelle werden insbesondere die Verordnungen unterhalb des EnWG perspektivisch abgeschafft und durch sog. Festlegungen der Bundesnetzagentur ersetzt, mit dem Ziel die Rolle der Regulierungsbehörden unabhängiger zu machen. Potenziell kann die Bundesnetzagentur jedoch zukünftig gänzlich andere Regelungen z. B. über die Kalkulation von Netzentgelten oder die Voraussetzungen für Sondernetzentgelte treffen, als dies bislang der Fall war. Daran wären dann voraussichtlich auch die Landesregulierungsbehörden wie die Regulierungskammer Bayern gebunden. Mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz für 2024 wird der Steuersatz für Strom für das produzierende Gewerbe von 20,50 Euro/Megawattstunde (MWh) auf den europäischen Mindeststeuersatz für Strom von 0,50 Euro/MWh abgesenkt. Gleichzeitig wird die Möglichkeit des Spitzenausgleichs abgeschafft, da eine Steuerermäßigung unterhalb des europäischen Mindeststeuersatz hinaus nicht möglich ist. Die Stromsteuerabsenkung wird zunächst auf zwei Jahre befristet. Neben dem Spitzenausgleich nach § 10 Stromsteuergesetz wird auch die Steuerentlastung nach § 55 Energiesteuergesetz ersatzlos gestrichen. 2.3 Energiepreisentwicklung Im Berichtsjahr 2023 gaben die Energiemärkte in Europa zu Jahresbeginn einen Teil der Risikoprämien des Vorjahres ab. Der milde Winter 2022/23 trug dazu bei, dass die Erdgasspeicher sehr gut gefüllt blieben und zahlreiche LNG-Lieferungen stützten die Versorgungsseite. Die Entwicklung der Strompreise korrelierte weiterhin eng mit der Entwicklung der Gaspreise. Im Gegensatz zum Vorjahr war die Verfügbarkeit der französischen Kernkraftwerke sehr hoch und stützte somit die Erzeugungsseite. Deutschland wurde mit dem Abschalten der letzten drei Kernkraftwerke zum 15. April 2023 zum Netto-Importeur von Strom. Zum Jahreswechsel fiel der Strompreis für die Gesellschaft auf ein Niveau von etwa 95 EUR/MWh (im Vorjahr ca. 235 EUR/MWh). Im Jahresdurchschnitt lagen die Gaspreise für die Gesellschaft in 2023 mit ca. 41 EUR/MWh (i. VJ. 124 EUR/MWh) fast wieder auf dem Niveau von 2021. Im Jahresdurchschnitt 2023 kosteten CO 2 -Emissionszertifikate rund 83 EUR/t CO 2 gegenüber rund 81 EUR/t CO 2 im Vorjahr. In 2023 lagen die Entgelte für Übertragungsnetze aufgrund eines vom Bund gewährten Zuschusses bei 3,12 Cent/kWh. Aufgrund des wegfallenden Zuschusses aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfond werden die Übertragungsnetzentgelte in 2024 im Mittel bei 6,43 Cent pro Kilowattstunde (kWh) liegen. 2.4 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Die bei der KWO eingesetzten finanziellen Steuerungsgrößen stellen die Basis für eine wertorientierte Unternehmensführung dar. Als steuerungsrelevante Ergebnisgrößen für die Gesellschaft wird, neben dem Umsatz und dem Betriebsergebnis (EBIT) auch der Free Cashflow herangezogen. Die Gesellschaft bereinigt zur operativen Steuerung der Gesellschaft bestimmte Sondereffekte: Sicherungsgeschäfte Stromverkäufe und Gaseinkäufe Aus der Absicherung der im Geschäftsjahr getätigten Stromver- und Gaseinkäufe ergaben sich insgesamt Aufwendungen in Höhe von EUR 2,9 Mio (i. Vj. EUR 4,8 Mio). Die Erfassung erfolgte in den Umsatzerlösen (Verringerung um EUR 8,6 Mio; i. Vj. EUR 35,8 Mio) und Materialaufwendungen (Verringerung um EUR 5,7 Mio; i. Vj. EUR 31,0 Mio). Sonstige Bereinigungen Im Geschäftsjahr 2023 sind keine sonstigen Bereinigungen vorgenommen worden. Im Vorjahr wurden aufgrund eines Insolvenzverfahrens Forderungen in Höhe von EUR 0,4 Mio abgeschrieben und gemäß bestehendem Medienliefervertrag zwischen der KWO und der Mainsite Teile des Zahlungsausfalls der Mainsite in Höhe von EUR 0,9 Mio als Umsatzminderung bereinigt. Gegenläufig wurde in 2022 aus einem Vergleich auch ein Ertrag von EUR 2,7 Mio bereinigt. 2.4.1 Ertragslage Erzeugung und Energieabsatz Das Geschäft der KWO ist im Wesentlichen durch den Energieabsatz über die Mainsite an die produzierenden Unternehmen am ICO sowie durch den Stromabsatz an die Endverbraucher in das öffentliche Netz des Bayernwerkes getragen. Abhängig von der Wärmeabnahme am Standort ICO werden zusätzliche Erzeugungsmengen am Strommarkt platziert. Im Berichtsjahr 2023 wurden 414 GWh (i. Vj. 456 GWh) Strom erzeugt und in das virtuelle Energiemengenkonto (Bilanzkreis) der KWO eingespeist. Die Erzeugung, der Absatz und der Stromhandel wird über den KWO-Bilanzkreis abgewickelt. Die physikalische Lieferung erfolgt über die Stromnetze des Netzes der allgemeinen Versorgung der Mainsite an die Letztverbraucher. Die Umsatzerlöse der KWO setzen sich wie folgt zusammen:
In Summe sind die Umsatzerlöse der KWO im Vergleich zum Vorjahr 2022 um EUR 37,0 Mio gefallen. Ohne Berücksichtigung der Sondereffekte hätte der Umsatz bei EUR 89,8 Mio (i. Vj. EUR 154,9 Mio) gelegen. Durch den Energieverkauf von Strom, Dampf und weiteren Energiearten an Standortunternehmen des ICO generierte KWO einen Umsatz von EUR 58,4 Mio (i. Vj. EUR 77,1 Mio). Die niedrigeren Umsatzerlöse gegenüber Vorjahr resultieren zum einen aus den gesunkenen Energiepreisen und zum anderen aus zurückgegangenen Mengenabnahmen der Standortunternehmen. Weiterhin sind in den Umsatzerlösen mit Standortunternehmen auch Umsätze aus Forderungen auf Übereignung von Emissionszertifikaten mit den großen Faserproduzenten in Höhe von EUR -0,6 Mio (i. Vj. EUR 4,5 Mio) enthalten. Dabei handelt es sich um die Spitze aus Rücknahmen des Vorjahres saldiert mit der Bildung der Forderungen des aktuellen Geschäftsjahres. Die wesentlichen Kunden im Bereich der produzierenden Unternehmen sind Indorama Ventures Mobility Obernburg GmbH (ehemals PHP) sowie CORDENKA GmbH & Co KG. Beide Unternehmen sind weltweit tätige und bedeutende Chemiefaser-Produzenten. Die Fasern (Rayon, Polyamid- und Polyesterfilamentgarne sowie Polymere) finden in der Automobilindustrie bei der Produktion von Hochleistungsreifen und Airbags sowie Sicherheitsgurten und anderen technischen Produkten Anwendung. Im Jahr 2023 wurden EUR 13,3 Mio Umsatz durch die Ausspeisung ins externe Netz erzielt (i. Vj. EUR 29,7 Mio). Auch hier resultierten die gesunkenen Umsatzerlöse aus den zurückgegangen Energiepreisen und einer niedrigeren Ausspeisung. Weiterhin vermarktet die KWO, je nach Marktsituation, Erzeugungsmengen im Rahmen von Regelenergie und im Intraday-Markt. Diese Erlöse sind in den Ausspeiseerlösen enthalten. Entsprechend der geringeren Strommengen ist, im Vergleich zum Jahr 2022, der Anspruch auf KWK-Modernisierungsförderung um EUR 1,9 Mio auf EUR 9,5 Mio gefallen. Der Rückgang der Materialaufwendungen von EUR 99,2 Mio um EUR 31,4 Mio auf EUR 67,8 Mio korrespondiert aufgrund zurückgegangener Bezugspreise und der geringeren Mengenabnahme mit dem Rückgang der Umsatzerlöse. So reduzierte sich der Gaseinkauf von EUR 83,1 Mio auf EUR 56,0 Mio. Gegenläufig erhöhten sich die Instandhaltungsaufwendungen im Wesentlichen aufgrund der turnusmäßig durchgeführten Revision um EUR 2,0 Mio. Ein Gegenposten zu den Umsatzerlösen aus Übereignung von Emissionszertifikaten ist in den Materialaufwendungen in gleicher Höhe enthalten.Ohne Berücksichtigung der Sondereffekte hätten die Materialaufwendung bei EUR 73,5 Mio (i. Vj. EUR 130,2 Mio) gelegen. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind im Vergleich zum Vorjahr um EUR 2,6 Mio auf EUR 0,4 Mio gefallen. Im Wesentlichen resultiert der Rückgang aus dem Ertrag einer Vergleichsvereinbarung, welchen die Gesellschaft im Vorjahr erhalten hatte. Der Personalaufwand lag mit EUR 4,8 Mio knapp unter dem Vorjahresniveau. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betrugen EUR 5,8 Mio und lagen damit um EUR 0,2 Mio leicht über Vorjahresniveau. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf EUR 3,6 Mio (i. Vj. EUR 4,0 Mio). Der Rückgang resultiert überwiegend aus der Einzelwertberichtigung von Forderungen im Vorjahr in Höhe von 0,4 Mio. Das Finanzergebnis enthält im Wesentlichen Zinsen aus Finanzierung und aus Intercompany Darlehen und lag in 2023 bei EUR -2,5 Mio (i. Vj. EUR -1,8 Mio). Der Anstieg resultiert insbesondere aus den in 2023 erstmalig angefallenen Bürgschaftskosten aus der Garantie im Zusammenhang mit dem Gasliefervertrag. Vor Ausführung des Ergebnisabführungsvertrags zwischen der KWO und der alleinigen Anteilseignerin, der KWO Holding GmbH, verbleibt ein Verlust von EUR -2,8 Mio (i. Vj. Gewinn EUR 5,7 Mio). 2.4.2 Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme gliedert sich wie folgt:
Der Anteil der langfristigen Vermögenswerte an der Bilanzsumme beträgt 70 % (i. Vj. 63 %). Die Veränderung im Sachanlagevermögen resultiert aus Zugängen in Höhe von EUR 2,7 Mio und gegenläufig aus planmäßigen Abschreibungen von EUR 5,8 Mio. Die Veränderung der kurzfristigen Vermögenswerte gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus einem Rückgang der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (EUR - 10,7 Mio), korrespondierend zu der Entwicklung der Umsatzerlöse und den geringeren Forderungen gegenüber Kunden auf Übereignung von CO 2 -Zertifikaten. Die Veränderung der sonstigen Vermögensgenstände/Rechnungsabgrenzungsposten um EUR -2,5 Mio auf EUR 1,2 Mio resultiert im Wesentlichen aus einer Restforderung der Vergleichszahlung aus Kundeninsolvenz in Höhe von EUR 2,0 Mio, die im Vorjahr noch enthalten war. Die Zahlungsmittel unterliegen in Höhe von EUR 9,4 Mio (i. Vj. EUR 7,1 Mio) Verfügungsbeschränkungen und sind zur Absicherung der Finanzierung auf gesonderten Bankkonten festgelegt.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 2,8 Mio wurde im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der KWO Holding GmbH übernommen, sodass das Eigenkapital unverändert zum 31. Dezember 2023 bei EUR 12,5 Mio lag. Die Eigenkapitalquote beträgt 12 % (i. Vj. 11 %). Der Rückgang der Rückstellungen um EUR 4,4 Mio auf EUR 12,3 Mio resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Rückstellung für Emissionsrechte (EUR -4,4 Mio) beeinflusst von deren Marktpreis am Bilanzstichtag. Die Verbindlichkeiten der Gesellschaft sind im Vergleich zum Vorjahr um EUR 6,8 Mio zurückgegangen. Dies ist zum einen im Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aufgrund Tilgungsleistungen um EUR 4,2 Mio auf EUR 46,4 Mio begründet. Zum anderen reduzierten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um EUR 5,2 Mio auf EUR 5,9 Mio. Zur Stellung einer Bankbürgschaft für Gaslieferanten wurde mit der UniCredit Bank AG und der IKB Deutsche Industriebank AG ein Akkreditiv Rahmenvertrag (Letter of Credit Facility Agreement) mit einem Maximalbetrag von EUR 19 Mio abgeschlossen. Die Inanspruchnahme des Avalkredits erfolgte am 21. Februar 2023 in Höhe von EUR 19 Mio. Die Bankgarantie der UniCredit Bank AG wird zu 80 % durch eine Ausfallbürgschaft der LfA Förderbank Bayern gemäß den LfA-Finanzierungsbedingungen abgesichert. Mit Vertrag vom 20. Februar 2023 wurden die bestehenden Kreditverträge entsprechend angepasst. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen stiegen um EUR 3,3 Mio auf EUR 27,0 Mio an. Die Veränderung resultiert aus dem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber der Mainsite, was u. a. an der Erhöhung der Verbindlichkeiten aus der Modernisierungsförderung für das laufende Geschäftsjahr liegt. Gegenläufig wirkte sich der Rückgang der Verbindlichkeiten im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft mit der KWO Holding GmbH (EUR -1,2 Mio) aus. Die sonstigen Verbindlichkeiten/Rechnungsabgrenzungsposten von EUR 1,4 Mio (i. Vj. EUR 2,1 Mio) enthalten hauptsächlich Verbindlichkeiten aus Kunden mit Habensalden in Höhe von EUR 0,7 Mio (i. Vj. EUR 1,3 Mio) sowie Verbindlichkeiten aus Energiesteuern von EUR 0,4 Mio (i. Vj. EUR 0,6 Mio) und Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern und Personal. 2.4.3 Personal Der Personalstand zum 31. Dezember 2023 beträgt 63 Mitarbeiter (i. Vj. 62). Hierin enthalten sind, wie im Vorjahr, drei Mitarbeiter in Teilzeit. 2.4.4 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Trotz Krieg in der Ukraine und Nahost-Konflikt verlief das vergangene Geschäftsjahr im Vergleich zum Vorjahr entspannter, da sich die Preise im Energiesektor im Jahresverlauf auf einem konstanten Niveau eingependelt hatten. Auch die Gasspeicher waren ausreichend gefüllt, sodass das Risiko einer Gasmangellage nicht gegeben war. In vielen Märkten haben jedoch höhere Teuerungsraten, begleitet von einem gestiegenen Zinsniveau, das Konsumklima belastet. Der Geschäftsverlauf der KWO war daher geprägt von einem leichten Rückgang der Energieverbräuche der Standortkunden sowie durch die stärker als geplant fallenden Energiepreise. Die Umsatzerlöse lagen deshalb deutlich unter dem Vorjahr und leicht unter den angepassten Erwartungen. Das Betriebsergebnis blieb mit EUR -0,3 Mio deutlich hinter den angepassten Erwartungen und unter dem Vorjahr (i. Vj. EUR 7,5 Mio) zurück. Das niedrigere Betriebsergebnis im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus höheren Instandhaltungsaufwendung in Zusammenhang mit der im Geschäftsjahr planmäßig durchgeführten turnusmäßigen Großrevision von EUR 2,3 Mio. Weiterhin wurde im Vorjahr ein Einmalertrag aus einer Vergleichsvereinbarung von EUR 2,7 Mio realisiert. Weitere Ursachen für die Abweichung zum Vorjahr und den Erwartungen resultierten im Wesentlichen aus dem schlechteren Verhältnis der Strom- zu Gaspreisen und der geringeren Modernisierungsförderung. Der Free Cashflow lag moderat über dem Vorjahr, jedoch deutlich unter den Erwartungen. 3. Chancen- und Risikobericht Die nachfolgend aufgeführten Chancen und Risiken werden in der Reihenfolge ihrer Bedeutung für die Gesellschaft vor Risikobegrenzungsmaßnahmen erläutert. 3.1 Chancenbericht Eine wesentliche Chance auf der Marktseite stellen nach wie vor mögliche Neuansiedlungen am Standort bzw. eine Ausweitung der Kapazitäten der Standortkunden dar. Die Neuansiedlungen von Kunden werden im Wesentlichen mit dem Projekt ICO Süderweiterung der Mainsite verfolgt. Dazu sollen brachliegende Flächen, die im Flächennutzungsplan seit langem als Industriegebiet ausgewiesen sind, wieder nutzbar gemacht werden. So können zusätzliche Betriebe dort angesiedelt werden, wo bereits Infrastruktur vorhanden ist. Die Vorbereitungen für das Bebauungsplanverfahren Süderweiterung ICO schreiten planmäßig voran. Über die Einrichtung eines Runden Tisches unter Federführung des Bürgermeisters der Stadt Erlenbach konnte ein konsensorientiertes Vorgehen zum Dialog mit der Bevölkerung etabliert werden. Im Januar 2024 wurden über ein Scopingverfahren erste Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt. Die Vermarktung von Regelenergie und von Strom am Day-Ahead-Markt ergänzt das Stromportfolio der KWO in optimaler Weise und wird durch die Teilnahme an bisher wenig genutzten Märkten noch weiter intensiviert und ausgebaut. Durch die Abhängigkeit der Stromerlöse von Erdgas- und CO 2 -Kosten ergibt sich die Chance, zusätzliche Erlöse zu generieren. Insbesondere dann, wenn die Einspeisung von erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz fehlt. Diese Zeiträume werden unter Zuhilfenahme kurzfristiger Prognosen genutzt, um die sich bietenden Chancen am Markt optimal für die Ergebnissituation der Kraftwerk Obernburg GmbH zu nutzen. In 2024 soll dieser Prozess weiter automatisiert werden, so dass die Vorlaufzeit für die Anmeldung der Regelenergie verkürzt und der Intraday-Handel erweitert werden kann. Damit kann auch bei Strompreisen die unterhalb der Herstellungskosten liegen automatisch Strom zugekauft und die Gasturbine entsprechend zurückgefahren werden. Der starke Fokus auf erneuerbare Energien, die Abschaltung von Kernkraftwerken, sowie der geplante Kohleausstieg begünstigen die positive Entwicklung der Gaskraftwerke. Erdgas ist durch einen geringeren CO 2 -Ausstoß klimafreundlicher als andere fossile Brennstoffe und somit die ideale Brückentechnologie in eine grüne Energie-Zukunft. Mit dem Bezug und Einsatz von Biogas kann der Carbon Footprint weiter reduziert werden. Der Gaslieferant der KWO, die Uniper Energy Sales GmbH, beabsichtigt ab dem Jahr 2026 der KWO zunächst ca. 30 % Biogas als Ersatz für herkömmliches Erdgas zu liefern. Die Mainsite, als Netzbetreiber, gehört dem Wasserstoff-Bündnis Bayern an und prüft den Einstieg in die Wasserstoff (H2)-Produktion. H2 ist dabei ein wichtiger Baustein in der Energiewende. Dank der Lage und Verkehrsanbindung hat das ICO hervorragende Bedingungen hierfür. Durch den Bau einer H2-Tankstelle für den ÖPNV und andere KFZ kann sich das ICO zur Drehscheibe Schiene-Straße auf H2-Basis entwickeln. Der Einsatz von H2 ist aber auch im ICO selbst denkbar: die Gasturbine aber auch Logistik und Transportsysteme könnten teilweise umgestellt werden. Dazu hat die Mainsiteden zukünftigen Wasserstoffbedarf bereits in die Netzentwicklungsplanung der Fernleitungsnetzbetreiber aufnehmen lassen. Die vollständige Versorgung des ICO mit grünem Wasserstoff wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund können moderne Energiespeicher ein Schlüssel für die erfolgreiche Transformation in die CO 2- freie Wirtschaft sein, da diese eine voneinander unabhängigere Dampf- und Stromproduktion ermöglichen. Das Kraftwerk erfüllt die technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen für den Einsatz eines Hochtemperaturspeichers. Mainsite und KWO führen aktuell Gespräche mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie über Fördermöglichkeiten eines Einsatzes dieser zukunftsträchtigen Technologie im ICO. Unterstützt wird die zukünftige Ergebnisentwicklung auch durch die fortgesetzte KWK-Modernisierungsförderung der modernisierten und zugelassenen KWK-Energieerzeugungsanlage. 3.2 Risikobericht 3.2.1 Risikomanagement Das Kraftwerk ist bereits seit vielen Jahren nach ISO 14001, ISO 50001, OHRIS und als Fachbetrieb gemäß dem WHG zertifiziert. Durch vielfältige zusätzliche Maßnahmen ist darüber hinaus gewährleistet, dass die Sensibilität gegenüber Umweltschutz und Arbeitssicherheit sowohl auf Geschäftsführungs- als auch auf Mitarbeiterebene unverändert sehr hoch ist. Der im Unternehmen verankerte Budgeterstellungs- und Liquiditätssteuerungsprozess einschließlich einer auf Quartalsbasis durchgeführten prospektiven Neueinschätzung (sog. "Rolling Forecast") und die monatliche Ermittlung der relevanten Leistungskennzahlen stellen eine frühzeitige Erkennung möglicher Fehlentwicklungen sicher und ermöglichen es, gegensteuernde Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen (Risikofrüherkennungssystem). 3.2.2 Markt, Absatz- und Ausfallrisiken Ein Risiko und zugleich Chance ist die volatile Marktentwicklung an den Strom- und Gasmärkten. Werttreiber, wie Gas-, Strom- und CO 2 -Preise die das Energiegeschäft betreffen können wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis haben. Zur Steuerung dieser Marktrisiken wurden Finanztermingeschäfte für die überwiegend geplanten Strom- und korrespondierenden Gasmengen (rd. 70 %) bis Ende 2025 abgeschlossen. Weiterhin wurden für die benötigten Emissionsrechte Terminkontrakte bis einschließlich 2025 gezeichnet. Neben der Planungssicherheit führt dies zu einer Absicherung der zukünftigen Marge im Bereich der externen Strom- und Wärmevermarktung. Sämtliche Transaktionen erfolgen innerhalb der Richtlinien des Risikomanagements. Wie in der Vergangenheit bleibt die bestehende Abhängigkeit von den beiden Großkunden unverändert bestehen. Die Standortkunden sind stark von der Automobilindustrie abhängig, die auch im Jahr 2023 noch nicht das Vorkrisenniveau von 2019 erreicht hat. Mit Abschluss der Finanzierungsverträge im Dezember 2017, im Rahmen der Modernisierung des Kraftwerks, wurden jedoch die Energieverträge mit den wichtigsten Standortkunden bis Ende 2032 verlängert. Auch Temperaturschwankungen führen zu Mehr- oder Minderabsatz im Wärmebereich. Ein ausgereiftes Portfoliomanagement beobachtet laufend die Marktsituation und optimiert die Erzeugung entsprechend. Auch die weitere Entwicklung der geopolitischen Spannungen und ihr Einfluss auf die Energiepreise und -versorgung wird vom Management laufend beobachtet. Die Gesellschaft kann jedoch, aufgrund von Preisanpassungsklauseln, die Gasbezugspreise an ihre Standortkunden weitergeben. Auch bei einer, nach heutigem Stand nicht zu erwartenden Gasmangellage, sieht sich das Gaskraftwerk Obernburg durch den Status als systemrelevantes Kraftwerk bis Ende 2025 geschützt. In Bezug auf latente Forderungsausfallrisiken sind Vorgaben für vorgelagerte Kreditwürdigkeitsprüfungen sowie darauf aufbauend Festlegungen kundenspezifischer Ratings und Kreditlimits im Unternehmen etabliert. Das aktive Mahnwesen und der direkte Kontakt zu unseren Kunden reduzieren das Kreditrisiko deutlich. 3.2.3 Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass die Gesellschaft möglicherweise nicht in der Lage ist, ihre finanziellen Verbindlichkeiten vertragsgemäß durch Lieferung von Zahlungsmitteln oder anderen finanziellen Vermögenswerten zu erfüllen. Die Steuerung der Liquidität in der Gesellschaft soll sicherstellen, dass - soweit möglich - stets ausreichend liquide Mittel verfügbar sind, um unter normalen wie auch unter angespannten Bedingungen den Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit nachkommen zu können, ohne untragbare Verluste zu erleiden oder die Reputation der Gesellschaft zu schädigen. Die Gesellschaft hat einen geeigneten Rahmen für die Steuerung von Liquiditätsrisiken in Bezug auf die kurz-, mittel- und langfristige Liquidität festgelegt. Die Gesellschaft steuert ihr Liquiditätsrisiko durch die regelmäßige Überwachung der prognostizierten Cashflows. Im Geschäftsjahr verfügte die Gesellschaft über ausreichende Liquidität um den vereinbarten Zins- und Tilgungszahlen nachzukommen und die vereinbarten Finanzkennzahlen einzuhalten. Der Schuldendienstdeckungsgrad (Senior backward looking debt service coverage ratio, definiert als Cashflow für vorrangingen Schuldendienst / vorrangigen Schuldendienst zu einem Bewertungsstichtag) als wesentlichste Financial Covenants lag bei 1,11 zum 31. Dezember 2023 und somit über dem vertraglichen festgelegten Deckungsgrad von 1,05. Die in der Bilanz ausgewiesenen langfristigen Finanzschulden aus Namensschuldverschreibung und gegenüber Kreditinstituten belaufen sich insgesamt auf EUR 38,6 Mio. Aufgrund der bestehenden Kreditvereinbarungen haben die Banken grundsätzlich das Recht eine frühere Rückzahlung zu verlangen, sofern die vereinbarten Finanzkennzahlen zu einem Bewertungsstichtag nicht erreicht werden können. Neben dem Free Cash Flow zur Bediendung der vereinbarten Zins- und Tilgungszahlungen, liegen zum Bilanzstichtag Zahlungsmittel mit Verfügungsbeschränkung in Höhe von EUR 11,4 Mio zur Absicherung der Finanzierung auf gesonderten Bankkonten der Konzerngruppe. Gemäß den Kreditvereinbarungen besteht darüber hinaus die Möglichkeit bei Nichteinhaltung einer vereinbarten Finanzkennzahl eine Heilung durch eine Eigenkapitaleinlage zu erreichen. 3.2.4 Risiken im Zusammenhang mit der KWK-Bestandsförderung Am 30. Dezember 2016 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ("BAFA") durch Zulassungsgrundbescheid auf Antrag der KWO die KWK-Bestandsanlage der KWO zur Bestandsanlagenförderung nach § 13 des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ("KWKG") zugelassen. Auf dieser Grundlage sind für die Jahre 2017 bis 2019 Abschlagszahlungen seitens der Mainsite in ihrer Funktion als Verteilernetzbetreiber an die KWO erfolgt sowie entsprechende Ausgleichsbeträge durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH an die Mainsite gezahlt worden. Das BAFA hat mit Bescheid vom 2. Februar 2018 den Antrag abgelehnt und KWO hiergegen Widerspruch erhoben. Seit Herbst 2020 ruht das Widerspruchsverfahren im gegenseitigen Einverständnis bis eine endgültige und verbindliche Entscheidung in einem anderen Musterverfahren eines ähnlichen Falls getroffen worden ist. Auf die mündliche Verhandlung vom 30. November 2023 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main ("VG") am 11. April 2024 die vollständige Urteilsausfertigung im Musterverfahren den klägerischen Rechtsanwälten BBH/Berlin zugestellt. Nach deren Einschätzung ist das BAFA in allen wesentlichen Punkten unterlegen. Das BAFA hat Berufung eingelegt.Abzuwarten bleibt nun die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel als Berufungsinstanz. Aktuell ist daher immer noch nicht absehbar, wann das Widerspruchsverfahren der KWO rechtskräftig beendet wird. Allerdings haben sich durch das erstinstanzliche Urteil die Chancen erhöht, dass dem Widerspruch der KWO abgeholfen wird. Dies auch vor dem Hintergrund, das die Beihilfenfreiheit vom Gericht der EU im Urteil vom 24. Januar 2024 (Rs. T-409/21, E-CLI:EU:T:2024:34 - Deutschland/Kommission) ausdrücklich bestätigt wurde (Rechtsmittelfrist endet Anfang April 2024). Zum Bilanzstichtag wurden daher die erhaltenen Vorauszahlungen passiviert. 4. Prognosebericht Die erwarteten wirtschaftlichen, politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen sind im Kapitel "Wirtschaftsbericht". Potenzielle Einflussfaktoren für die Prognose werden im Chancen- und Risikobericht dargestellt. Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet für das globale Wachstum im Jahr 2024 eine Rate von +3,1 %. Die größte Belastung für die Weltwirtschaft im Jahr 2024 sind die geopolitischen Konflikte und die Auswirkungen der strafferen Geldpolitik in vielen Ländern. Die höheren Zinsen belasten den Konsum und die Investitionen und damit die konjunkturelle Entwicklung. Für Deutschland sieht der IWF das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) in diesem Jahr um 0,5 % wachsen. Es ist davon auszugehen, dass sich die Inflation sowohl in den USA als auch in Europa weiterhin rückläufig entwickeln wird. Aus diesem Grund wird nicht mit weiteren Zinsanhebungen der Notenbanken gerechnet. Zunehmende Unwägbarkeiten bei den makroökonomischen und geopolitischen Rahmenbedingungen können jedoch dazu führen, dass die Konjunkturentwicklung von erwarteten Trends und Entwicklungen abweicht. Vor diesem Hintergrund und ohne die Auswirkungen der durchgeführten Revision im Geschäftsjahr erwartet die Gesellschaft in 2024 bei niedrigeren Energiepreisen, eine gleichbleibende Energiemengenabnahme der Standortkunden, eine externe Ausspeisung auf Vorjahresniveau und eine höhere Modernisierungsförderung. Die Umsatzerlöse werden daher moderat unter dem Vorjahr liegen. Das Betriebsergebnis und der Free Cashflow werden deutlich über dem Vorjahr erwartet.
Erlenbach am Main, 10. Juni 2024 Kraftwerk Obernburg GmbH Die Geschäftsführung Dr. Johannes Huber Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Allgemeines Die Kraftwerk Obernburg GmbH, Erlenbach am Main ("KWO", "Gesellschaft"), ist im Handelsregister des Amtsgerichts Aschaffenburg unter HRB 5939 eingetragen. Sie ist ein Energieversorgungsunternehmen (EVU) im Sinne des § 3 Nr. 18 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb einer Gasturbine mit Abhitzekessel und der gesamten Energie- und Nebenanlagen auf dem Gelände des Industrie Center Obernburg ("ICO") sowie weitere Aktivitäten auf dem Gebiet der Ver- und Entsorgung einschließlich der Bereitstellung von Eigenversorgungskapazitäten. Die KWO stellt damit die Versorgung der im ICO beheimateten Produzenten und anderer Unternehmen mit Strom, Wärme, Kälte, Druckluft und weiteren Energiearten sicher. Daneben wird ein erheblicher Teil der in der Gasturbine erzeugten elektrischen Energie zur Vermarktung in das öffentliche Netz eingespeist. Außerdem nimmt das Kraftwerk am Regelenergiemarkt teil. Seitens des Übertragungsnetzbetreibers TenneT TSO GmbH ("TenneT") ist die KWO als systemrelevant eingestuft und kann damit auf Anforderung im Redispatch zur Stabilisierung des öffentlichen Netzes beitragen. Die Mainsite GmbH & Co. KG (Schwesterunternehmen, "Mainsite") stellt als Standortbetreiber des ICO die gesamte Infrastruktur (Energieverteilung, Wasser, Abwasser) zur Verfügung und ermöglicht so eine Durchleitung der vom KWO erzeugten Strommengen. Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung der KWO wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte in EUR. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die für die Erstellung dieses Jahresabschlusses angewendeten wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze werden im Folgenden beschrieben. Die Gesellschaft hat die nachstehenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf alle in diesem Jahresabschluss dargestellten Perioden stetig angewendet, es sei denn, es ist anders angegeben. Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Letztere umfassen die nach § 255 Abs. 2 HGB aktivierungspflichtigen Kosten. Bei abnutzbaren Sachanlagen nehmen wir planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen vor. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Den einzelnen Anlagegruppen legen wir folgende Abschreibungsmethoden und Nutzungsdauern zugrunde:
Die zugrundeliegenden Abschreibungssätze orientieren sich an der jeweiligen betrieblichen Nutzungsdauer und liegen im branchenüblichen Rahmen. Die Ersatzteile im Anlagevermögen werden unter Maschinen und maschinellen Anlagen bilanziert. Eine körperliche Bestandsaufnahme erfolgt jährlich. Unter den Vorräten werden Emissionsrechte und -zertifikate sowie Ersatzteile ausgewiesen. Entgeltlich erworbene Emissionsrechte, die im Rahmen von nationalen Emissionsrechtesystemen zur Erfüllung der Abgabeverpflichtungen gehalten werden, werden mit dem Zeitwert zum Zeitpunkt der Ausgabe zuzüglich etwaiger Anschaffungsnebenkosten bzw. dem niedrigeren Stichtagskurs bewertet (strenges Niederstwertprinzip § 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB). Bei staatlich zugeteilten Emissionszertifikaten (unentgeltlicher Erwerb) wird vom Wahlrecht des Ansatzes zum Erinnerungswert von EUR 1,00 Gebrauch gemacht. Dieses Vorgehen gilt auch für die Vorabübereignungen von Emissionszertifikaten durch Kunden. Das Gleiche gilt für die Zertifikate, die im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) ausgegeben werden und die zur Deckung der sogenannten "CO 2 -Steuer" in Form von nEH-Zertifikaten verwendet werden. Als Anschaffungsnebenkosten gelten hier die Transaktionskosten, die an der EEX-Börse anfallen. Innerhalb der Einführungsphase 2021 bis 2025 werden die Emissionsrechte zu einem stetig steigenden Festpreis ausgegeben. Ab 2026 wird die Preisfindung durch einen Börsenpreis im Rahmen eines festgelegten Preiskorridors stattfinden. Voraussichtlich ab dem Jahr 2027 soll eine freie Preisbildung am Markt erfolgen. Getätigte Emissionen werden durch Bildung einer Rückstellung zum Buchwert der gehaltenen Emissionsrechte/-zertifikate beziehungsweise bei Unterdeckung zum erwarteten Erfüllungsbetrag berücksichtigt. Die Anteile an einem Ersatzteilpool für den Gasturbinentyp Siemens V. 64.3 werden zum Bilanzstichtag jeweils zur Hälfte von der KWO und der Stadtwerke Leipzig GmbH gehalten. Der Wert des Anteils bemisst sich nach einem Wert, der von den Poolpartnern in der Vergangenheit für die einzelnen Teile festgelegt wurde. Jährlich erfolgt eine Bestandsaufnahme der Partner. Die Bilanzierung erfolgt unter den Vorräten, da jeder Poolpartner berechtigt ist, jederzeit Ersatzteile zu entnehmen bzw. weil jederzeit auch ein Teil aus dem Pool an Dritte verkauft werden kann. Bei den Forderungenund sonstige Vermögensgegenständen, die grundsätzlich zum Nennwert angesetzt werden, nehmen wir, soweit erforderlich, Einzelwertberichtigungen vor. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert bilanziert. In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Vorauszahlungen für nicht durch Aufwendungen gedeckte, zukünftige Zeiträume zeitanteilig abgegrenzt. Die Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen in angemessener Höhe. Die Bewertung erfolgte mit dem Betrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um künftige Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung des Erfüllungsbetrages und künftiger Kostensteigerungen auf Basis der "Richttafeln RT 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck als Barwert der zukünftigen Pensionsleistungen ermittelt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2023 veröffentlichten Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Zinssatz beträgt zum Bilanzstichtag 1,82 % (i. Vj. 1,78 %). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt EUR 46.768,00 (i. Vj. EUR 210.433,00). Für diesen Betrag besteht eine Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,00 % (i. Vj. 2,25 %) und Rentensteigerungen von jährlich 2,25 % (i. Vj. 2,25 %), zugrunde gelegt. Aufgrund von Erfahrungswerten wurde der Parameter für Lohn- und Gehaltssteigerungen um 0,75 Prozentpunkte erhöht. Vertraglich separat abgeschlossene Pensionsverträge wurden in 2004 auf beitragsorientierte Verträge umgestellt. Für diese wurden die Rentensteigerungen wie in den Vorjahren jährlich mit 1 % (i. Vj. 1 %) berechnet. Innerhalb der Rückstellung für Pensionen sind auch mittelbare Pensionsverpflichtungen ausgewiesen, wenn eine anteilige Deckungslücke zwischen dem Kassenvermögen der Jordan-Vits-Stiftung e.V., über die die Pensionen abgewickelt werden und dem versicherungsmathematisch notwendigen Deckungskapital entsteht. In diesen Fällen bildet das Trägerunternehmen KWO eine entsprechende Rückstellung. Die Verpflichtungen aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Als Deckungsvermögen werden verpfändete Rückdeckungsversicherungen klassifiziert, die die Voraussetzungen der Zweckexklusivität und des Insolvenzschutzes erfüllen. Der beizulegende Zeitwert des aus verpfändeten Rückdeckungsversicherungen bestehenden Deckungsvermögens entsprach im Vorjahr den fortgeführten Anschaffungskosten in Höhe der durch Bestätigungen der Versicherungsgesellschaft nachgewiesenen Aktivwerte zum Bilanzstichtag, die neben den verzinslichen Sparanteilen der Versicherungsprämien auch etwaige Überschussanteile umfassen. Durch die Erstanwendung des IDW Rechnungslegungshinweises (IDW RH) FAB 1.021 bestimmt sich seit dem 1. Januar 2022 der Wert des Rückdeckungsversicherungsanspruchs nach der Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags der korrespondierenden Pensionsrückstellung, um eine kongruente Bewertung zu erreichen. Die Differenz aus der erstmaligen Umsetzung des Standards wurde ergebniswirksam im Vorjahr erfasst. Die Rückstellungen für tarifliche Altersversorgung und Deferred Compensation wurden mit den Aktivwerten kongruenter Rückdeckungsversicherungen, für die laufende Beiträge gezahlt werden, verrechnet. Da letztere ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen wurden, sind sie somit als Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB zu qualifizieren. Bedingt durch die mit Wirkung zum 30. September 2016 erfolgte Übernahme der Gesellschaftsanteile der KWO von der Mainsite durch die KWO Holding GmbH wurde vereinbart, dass auch alle Verpflichtungen aus Zusagen für die betriebliche Altersversorgung und auch die anteiligen Mittel aus dem Kassenvermögen der JVS auf die KWO übertragen werden. Dies ist mit Datum zum 31. März 2017 erfolgt. Unter den sonstigen Rückstellungen passiviert das Unternehmen Rückstellungen für rechtsverbindlich zugesagte Jubiläumszuwendungen, die versicherungsmathematisch mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre gemäß § 253 Abs. 2 HGB und einer Betriebszugehörigkeit von mindestens zehn Jahren berechnet werden. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten im Konzernverbund, soweit die Kriterien der Aufrechnungslage erfüllt sind, werden entsprechend saldiert bilanziert. Latente Steuern werden aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft zwischen der KWO und der KWO Holding GmbH, sofern diese zu bilanzieren sind, beim Organträger, der KWO Holding GmbH ausgewiesen und nicht bei der KWO (Organgesellschaft). Wie bereits in den Vorjahren werden die sonstigen Steuern unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen. In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind die bereits von Kunden im Berichtsjahr bzw. in Vorjahren vereinnahmten Zahlungen für nach Fertigstellung der Anlagen zu leistende Aufwandszuschüsse enthalten, deren Verwendung kommenden Geschäftsjahren zuzuordnen ist. Als Umsatzerlöse werden die Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern ausgewiesen. Erläuterungen zum Jahresabschluss Bilanz Aktiva Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Jahr 2023 ist in einer gesonderten Übersicht dargestellt. Vorräte
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich entsprechend ihren Restlaufzeiten zum 31. Dezember 2023 (31. Dezember 2022) wie folgt zusammen:
Fälligkeiten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten im Geschäftsjahr Forderungen gegen die Mainsite und die KWO Holding. Bei den Forderungen gegen die Mainsite in Höhe von EUR 5.557.817,97 (i. Vj. EUR 7.976.354,79) handelt es sich um Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr in Höhe von EUR 4.032.011,97 (i. Vj. EUR 5.290.468,46) sowie aus der Übernahme der Pensionsverpflichtungen. Die Forderungen in Höhe von EUR 2.793.765,41 (i. Vj. EUR 0,00) gegen die KWO Holding betreffen die Ergebnisabführung 2023. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende Posten enthalten:
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Bilanz Passiva Eigenkapital, Konzernzugehörigkeit
Die KWO ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der KWO Holding GmbH, Erlenbach am Main und wird in deren Konzernabschluss nach IFRS wie sie in der EU anzuwenden sind zur Vollkonsolidierung (kleinster Konsolidierungskreis) sowie in den Konzernabschluss der Amaranth International Investments Sàrl, Luxemburg (größter Konsolidierungskreis), einbezogen. Der Konzernabschluss der KWO Holding GmbH wird beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht. Der Konzernabschluss der Amaranth International Investments Sàrl ist an ihrem Unternehmenssitz erhältlich. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Im Falle von Zahlungen auf die von der Mainsite übernommenen Pensionsverpflichtungen werden diese im Innenverhältnis bis zu einer Höhe von EUR 1.525.806,00 (i. Vj. EUR 1.610.806,00) von der Mainsite getragen. Die Zuführung zu den Pensionsverpflichtungen gliedert sich wie folgt:
In den Erträgen aus Deckungsvermögen ist die Veränderung des IDW-Rechnungslegungshinweises (IDW RH) FAB 1.021 mit einer Auswirkung von EUR -789,00 (i. Vj. EUR 25.103,00) enthalten. Ebenfalls nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB saldiert werden die Rückstellungen für tarifliche Altersversorgung und für Deferred Compensation mit ihrem jeweiligen Aktivwert der zur Erfüllung dieser Verpflichtungen bestehenden Vermögensgegenstände.
Steuerrückstellungen Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft mit der KWO Holding GmbH sind in der Gesellschaft keine laufenden Steuerrückstellungen für Ertragsteuern zu bilden. Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten der KWO weisen per 31. Dezember 2023 (31. Dezember 2022) folgende Fristen auf:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten teilen sich folgendermaßen auf:
Die KWO hatte mit Vertrag vom 20. Dezember 2017 mit der SEQUOIA IDF ASSET HOLDING S.A und RIVAGE EURO DEBT INFRASTRUCTURE HIGH RETURN einen Darlehensvertrag in Höhe von EUR 20,0 Mio abgeschlossen. Die Auszahlung erfolgte am 22. Dezember 2017 mit jeweils EUR 10,0 Mio. Diese Namensschuldverschreibungen werden mit 7,5 % p. a. (Zinszahlung) und 9,5 % (Abgrenzung) verzinst. Die Rückzahlung muss laut Darlehensvertrag Anfang 2027 erfolgen. Der KfW-Anteil des Modernisierungsdarlehens wird fix mit einem Zinssatz von 2,85 % p. a. verzinst. Der UCB-Anteil wird variabel verzinst (z. Zt. Euribor + 2,75 %). Laut aktueller Planung ist die Tilgung des UCB-Anteils bis zum 31. Dezember 2025 und die Tilgung des KfW-Anteils des Modernisierungsdarlehens bis 30. Juni 2026 angedacht. Anfang November wurde mit Uniper Energy Sales GmbH ("Uniper") ein neuer Gasliefervertrag für das Jahr 2023 abgeschlossen. Als Bedingung des Vertrages wurde die Bereitstellung einer Sicherheit in Form einer unwiderruflichen selbstschuldnerischen Bankgarantie gefordert. Zur Stellung der Bankbürgschaft für Uniper wurde mit der UniCredit Bank AG und der IKB Deutsche Industriebank AG ein Akkreditiv Rahmenvertrag (Letter of Credit Facility Agreement) mit einem Maximalbetrag von EUR 19 Mio abgeschlossen. Die Inanspruchnahme des Avalkredits erfolgte am 21. Februar 2023 in Höhe von EUR 19 Mio. Die Bankgarantie der UniCredit Bank AG wird zu 80 % durch eine Ausfallbürgschaft der LfA Förderbank Bayern gemäß den LfA-Finanzierungsbedingungen abgesichert. Die KWO zahlt eine Akkreditivgebühr in Höhe von 3,40 % p.a. auf die Summe der jeweils anwendbaren Akkreditivrahmen für den Verfügbarkeitszeitraum. Mit Vertrag vom 20. Februar 2023 wurden die bestehenden Kreditverträge entsprechend angepasst. Zur Besicherung des aufgenommenen Kredits wurden die Finanzmittel auf den Konten der KWO verpfändet, eine Grundschuld auf die der KWO gehörigen Grundstücke bestellt und alle zu der KWO gehörenden Anlagen wurden verpfändet. Die Forderungen aus den Versicherungsverträgen wurden ebenfalls abgetreten. Weiterhin wurde für alle Forderungen der KWO eine Globalzession abgeschlossen. Die Rückzahlungsverpflichtungen der KWO im Falle der Inanspruchnahme der Bankgarantie werden durch eine von Mainsite GmbH & Co. KG gewährte Garantie in Höhe von EUR 10 Mio sowie einer zweitrangigen Verpfändung der Geschäftsanteile an der KWO abgesichert. Zudem wurden als weitere Sicherheit bestimmte Finanzmittel auf den Konten der KWO und der KWO Holding GmbH sowie die Ansprüche unter den Zinssicherungsverträgen verpfändet. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber der KWO Holding GmbH gliedern sich wie folgt auf:
Die Intercompany Darlehen haben eine Laufzeit von 4 bis 5 Jahren und sind inklusive Zinsen in einer Summe zurückzuzahlen. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen die Umsatzsteuerzahllast der Monate November und Dezember 2023 sowie gegenläufig die Umsatzsteuersondervorauszahlung für das Jahr 2023 gegenüber der KWO Holding GmbH als umsatzsteuerlichem Organträger. Die Verbindlichkeiten gegenüber der Mainsite setzen sich in erster Linie zusammen aus der anteiligen Bestandsförderung sowie der Modernisierungsförderung für das Jahr 2022 und 2023. Am 30. Dezember 2016 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ("BAFA") durch Zulassungsgrundbescheid auf Antrag der KWO die KWK-Bestandsanlage der KWO zur Bestandsanlagenförderung nach § 13 des Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung ("KWKG") zugelassen. Auf dieser Grundlage sind für die Jahre 2017 bis 2019 Abschlagszahlungen seitens der Mainsite in ihrer Funktion als Verteilernetzbetreiber an die KWO erfolgt sowie entsprechende Ausgleichsbeträge durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH an die Mainsite gezahlt worden. Das BAFA hat mit Bescheid vom 2. Februar 2018 den Antrag abgelehnt und KWO hiergegen Widerspruch erhoben. Seit Herbst 2020 ruht das Widerspruchsverfahren im gegenseitigen Einverständnis bis eine endgültige und verbindliche Entscheidung in einem anderen Musterverfahren eines ähnlichen Falls getroffen worden ist. Auf die mündliche Verhandlung vom 30. November 2023 hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main ("VG") am 11. April 2024 die vollständige Urteilsausfertigung im Musterverfahren den klägerischen Rechtsanwälten BBH/Berlin zugestellt. Nach deren Einschätzung ist das BAFA in allen wesentlichen Punkten unterlegen. Das BAFA hat Berufung eingelegt.Abzuwarten bleibt nun die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel als Berufungsinstanz. Aktuell ist daher immer noch nicht absehbar, wann das Widerspruchsverfahren der KWO rechtskräftig beendet wird. Allerdings haben sich durch das erstinstanzliche Urteil die Chancen erhöht, dass dem Widerspruch der KWO abgeholfen wird. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Beihilfenfreiheit vom Gericht der EU im Urteil vom 24. Januar 2024 (Rs. T-409/21, E-CLI:EU:T:2024:34 - Deutschland/Kommission) ausdrücklich bestätigt wurde (Rechtsmittelfrist endet Anfang April 2024). Zum Bilanzstichtag wurden daher die erhaltenen Vorauszahlungen weiterhin passiviert. Sonstigen Verbindlichkeiten:
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung der KWO wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse enthalten Aufwendungen in Höhe von EUR 8.620.556,44 (i. Vj. EUR 35.820.875,72) aus der Absicherung der im Geschäftsjahr getätigten Stromverkäufe (vgl. Sonstige Angaben - Derivative Finanzinstrumente). Sonstige betriebliche Erträge
Die periodenfremden Erträge belaufen sich auf EUR 346.042,09 (i. Vj. EUR 83.118,71) und resultieren im Wesentlichen aus den betreffenden Endabrechnungen Energien der Jahre 2020 bis 2022 mit insgesamt EUR 227.971,09, aus Erträgen aus Schadensfällen in Höhe von EUR 55.000,00, der Auflösung von Rückstellungen von EUR 19.329,00 sowie einer Gutschrift der Berufsgenossenschaft in Höhe von EUR 15.697,41. Materialaufwand
Die Materialaufwendungen enthalten Erträge in Höhe von EUR 5.684.633,27 (i. Vj. EUR 31.008.328,25) aus der Absicherung der im Geschäftsjahr getätigten Gaseinkäufe (vgl. Sonstige Angaben - Derivative Finanzinstrumente). Personalaufwand
Im Vorjahr ist in den Aufwendungen für Altersversorgung ein Aufwand in Höhe von EUR 318.775,00 enthalten, welcher aus einer Parameteranpassung bei der Rentendynamik bei den Pensionsverpflichtungen resultierte. Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die periodenfremden sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen in 2023 EUR 278.175,29 (i. Vj. EUR 98.392,74). Sie betrafen vor allem Vermittlungsprovisionen der Jahre 2021 und 2022 von EUR 90.663,54, eine Stromsteuerrückforderung des Jahres 2020 in Höhe von EUR 76.432,07 sowie EUR 39.052,31 aus der Endabrechnung Abwasser 2022. Finanzergebnis
Sonstige Angaben Derivative Finanzinstrumente Die Aktivitäten der Gesellschaft in derivativen Finanzgeschäften dienen der Absicherung von Preisrisiken bei Gasein- und Stromverkäufen (Hedging). Hierzu wurden im Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2025 bis zu 70 % der jährlich geplanten externen Stromverkaufsmengen sowie die zur Erzeugung der Strommengen benötigten Gasmengen durch eine Rohstoffpreisabsicherungsvereinbarung als Finanzinstrument (keine physische Erfüllung) mit der Unicredit Bank AG, München, fixiert. Die Abweichungen zwischen den realen Börsenpreisen als monatliche Durchschnittspreise und den nominalen Festpreisen werden auf Basis der zugrundeliegenden Mengen von der Unicredit Bank AG ab 2019 gegenüber dem KWO monatlich abgerechnet. Im Ergebnis ist die KWO damit bis Ende 2025 für einen überwiegenden Teil des externen Stromgeschäftes gegen Preisrisiken am volatilen Strom- und Gasmarkt finanziell abgesichert. Zum Bilanzstichtag bestanden nachfolgend aufgeführte Hedging-Geschäfte, die sich in einer Bewertungseinheit befinden:
Die Marktwerte der Derivate werden auf Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Cashflows berechnet. Dabei werden die Zahlungsströme auf Basis der zum Stichtag gültigen Terminkurve und den daraus abgeleiteten Terminpreisen ermittelt. Aus der Absicherung der im Geschäftsjahr getätigten Stromver- und Gaseinkäufe ergaben sich insgesamt Aufwendungen in Höhe von EUR 2.935.923,17 (i. Vj. EUR 4.812.547,47) auf das Periodenergebnis. Die Erfassung erfolgte in den Umsatzerlösen (Verringerung um EUR 8.620.556,44, i. Vj. EUR 35.820.875,72) und Materialaufwendungen (Verringerung um EUR 5.684.633,27 i. Vj. EUR 31.008.328,25) zeitgleich mit der Ergebniswirkung des abgesicherten Grundgeschäfts. Die designierten Grundgeschäfte entsprechen im Wesentlichen hinsichtlich des Zeitraums sowie des Volumens den in obiger Tabelle aufgeführten Werten. Gegenläufige Zahlungsströme der durch die Bewertungseinheit jeweils abgesicherten Risiken werden sich zukünftig vollständig ausgleichen, da alle wertbestimmenden Faktoren zwischen dem abgesicherten Teil des Grundgeschäfts und dem abgesicherten Teil des Sicherungsgeschäfts stetig übereinstimmen. Zum Bilanzstichtag hat die KWO Termingeschäfte über den Kauf von Emissionszertifikaten, mit einem Volumen von 110.000 Stück (i. Vj. 200.000 Stück) und einem Nominal-Wert von EUR 3.752.300,00 (i. Vj. EUR 8.811.429,28) für künftige Rückgabeverpflichtungen der Gesellschaft getätigt. Da die Leistung in der Zukunft liegt, werden diese grundsätzlich erst bei deren Erfüllung bilanziert. Zum 31. Dezember 2023 gibt es keine Verträge, deren künftige zu zahlende Kaufpreise über dem Marktwert am Bilanzstichtag liegen. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehungen wird prospektiv über die Critical-Terms-Match-Methode nachgewiesen. Personal
Die Geschäftsführung erhält keine Bezüge für ihre Tätigkeit. Gesamthonorar Abschlussprüfung Das Gesamthonorar der Abschlussprüfungsleistungen beläuft sich auf EUR 75.136,00 (i. Vj. EUR 55.200,00) für den Abschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag liegen folgende wesentliche sonstige finanzielle Verbindlichkeiten vor:
[1] gegenüber verbundenen Unternehmen Des Weiteren bestanden zum 31. Dezember 2023 Bestellobligos in Höhe von EUR 293.084,49 (i. Vj. EUR 146.323,60). Nachtragsbericht Neben den genannten Entwicklungen im Bereich Bestandsförderung sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag bekannt. Mitglieder der Geschäftsführung Dr. Johannes Huber, Frankfurt am Main, CEO
Erlenbach am Main, den 10. Juni 2024 Kraftwerk Obernburg GmbH Die Geschäftsführung Dr. Johannes Huber Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Kraftwerk Obernburg GmbH, Erlenbach am Main Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Kraftwerk Obernburg GmbH, Erlenbach am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Kraftwerk Obernburg GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 10. Juni 202 KPMG
AG
Mangels, Wirtschaftsprüfer Amrhein, Wirtschaftsprüfer |
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