Flemming
& Partner GmbH
Tostedt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.903,08 |
3.491,08 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
591,00 |
2.310,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.312,08 |
1.181,08 |
| B.
Umlaufvermögen |
201.045,39 |
203.228,58 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
173.393,25 |
172.647,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
6.076,51 |
6.076,51 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
27.652,14 |
30.581,58 |
| Summe
Aktiva |
203.948,47 |
206.719,66 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
77.969,03 |
77.699,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Gewinnvortrag |
26.570,35 |
21.611,67 |
| III.
Jahresüberschuss |
269,49 |
4.958,68 |
| B.
Rückstellungen |
545,00 |
545,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
125.434,44 |
128.475,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
25.434,44 |
28.475,12 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
100.000,00 |
100.000,00 |
| Summe
Passiva |
203.948,47 |
206.719,66 |
Anhang zur
Bilanz auf den 31.12. 2020
der Flemming & Partner GmbH
Anwendung von Vorschriften
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Vorschriften des Deutschen Handelsgesetzbuches und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 Abs. 1 HGB.
Dementsprechend ist auf die Aufstellung eines Lageberichtes
gem. § 264 Abs. 1 HGB verzichtet worden.
Von dem gem. Art. 64 Abs. 4 EGHGB eingeräumten
Wahlrecht in Bezug auf die Fortführung
steuerrechtlicher Abschreibungen im Jahr der Erstanwendung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) wurde
Gebrauch gemacht.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
den Vorschriften des Deutschen Handelsgesetzbuches.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der branchenüblichen
Nutzungsdauer. Anschaffungspreisminderungen wurden
abgesetzt.
Den Geringwertigen Anlagegütern kommt keine
wesentliche Bedeutung für die VFE-Lage der
Gesellschaft zu. Diese bis zu einem Netto-Einzelwert von
EUR 150,00, bzw. bei Anschaffungen nach dem 31.12.2017 bis
zu einem Netto-Einzelwert von EUR 250,00, im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden;
ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für
selbständig nutzbare Anlagegüter mit einem
Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00,
die nach dem 31.12.2007 angeschafft worden sind, bzw.
für selbständig nutzbare Anlagegüter mit
einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 250,00 bis EUR
1.000,00, die nach dem 31.12.2017 und vor dem 01.01.2019
angeschafft worden sind, wurde grundsätzlich ein
entsprechender Sammelposten (§ 6 Abs. 2a EStG)
gebildet. Dieser Sammelposten wird linear über
fünf Jahre abgeschrieben. Für selbständig
nutzbare Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von
mehr als EUR 250,00 bis EUR 800,00, die nach dem 31.12.2018
angeschafft worden sind, erfolgte Sofortabschreibung
(§ 6 Abs. 2 EStG).
Die Vorräte wurden in der Regel mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Abwertungen
auf den niedrigeren Zeitwert waren nicht erforderlich.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden alle erkennbaren
Risiken durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in der Höhe
bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt:
davon sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen in Höhe von EUR 2.579,73
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in
Höhe von EUR 2.579,73
davon sind sonstige Verbindlichkeiten in Höhe
von EUR 122.854,71
davon gegenüber Gesellschaftern und
Nahestehenden in Höhe von 122.754,71
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in
Höhe von EUR 22.854,71
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
in Höhe von EUR 100.000,00
enthalten.
Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr 2020 bestellt:
Herr Axel Flemming, Tostedt.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Tostedt, den 29.03.2022
gez. Axel Flemming, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 17.02.2022
festgestellt.
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