G. Pfeiffer
GmbH
Bocholt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.801,00 |
8.979,00 |
| I.
Sachanlagen |
5.801,00 |
8.979,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
319.145,85 |
295.193,88 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
126.022,29 |
197.397,55 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.400,00 |
|
| davon
gegen Gesellschafter |
0,00 |
60.000,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
193.123,56 |
97.796,33 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.258,50 |
2.263,14 |
| Aktiva |
326.205,35 |
306.436,02 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
88.117,60 |
41.910,54 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
63.117,60 |
16.910,54 |
| davon
Gewinnvortrag |
16.910,54 |
-34.951,26 |
| B.
Rückstellungen |
113.569,23 |
144.031,14 |
| C.
Verbindlichkeiten |
124.518,52 |
120.494,34 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
124.518,52 |
120.494,34 |
| Passiva |
326.205,35 |
306.436,02 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Allgemeine Angaben
Das Unternehmen verfügt über eine
Geschäftsbuchhaltung, die den handels- und
steuerrechtlichen
Ordnungsmäßigkeitserfordernissen entspricht.
Der Sachkontenbereich ist entsprechend dem Kontenplan
ausreichend und übersichtlich gegliedert. Im
Debitoren- und Kreditorenbereich sind einzelne
Personenkonten vorhanden.
Die Konten der Buchhaltung wurden chronologisch, klar
und richtig geführt; die Eintragungen enthalten
Hinweise auf die ihnen zu Grunde liegenden Belege und
Gegenbuchungen.
Die Belege wurden systematisch abgelegt und sind
jederzeit auffindbar.
Die Bilanz wurde ordnungsgemäß aus dem
Inventar und den Büchern entwickelt. Sie enthält
alle ausweispflichtigen Vermögensgegenstände und
Schulden.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft weist am Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
des HGB bezüglich der Aufstellung des Anhangs wurde
Gebrauch gemacht. Ferner werden die
größenabhängigen Erleichterungen
hinsichtlich der Prüfungs- und Offenlegungspflichten
beansprucht.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2022 wurde unter Anwendung der handelsrechtlichen
Vorschriften aufgestellt. Ergänzend wurden die
Vorschriften des GmbH-Gesetzes berücksichtigt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im
Geschäftsjahr nach dem Gesamtkostenverfahren laut
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Bewegliche Anlagegegenstände werden seit
2010 ausschließlich linear abgeschrieben. Vor dem 1.
Januar 2010 angeschaffte bewegliche Anlagegegenstände
werden linear oder soweit steuerlich zulässig auch
degressiv abgeschrieben. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald dies
zu höheren Jahresabschreibungen führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 250,00 Euro wurden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben. Gegenstände mit Anschaffungskosten
größer 250,00 Euro bis 800,00 Euro wurden im
Wirtschaftsjahr 2022 gem. § 6 Abs. 2 EStG voll
abgeschrieben. Die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2
und Abs. 2a EStG wurde somit in Anspruch genommen.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
ausreichend Rechnung getragen. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, bilanziert.
Soweit der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit
höher als der Ausgabebetrag ist, so ist der
Unterschiedsbetrag in einen Rechnungsabgrenzungsposten auf
der Aktivseite aufgenommen worden.
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Sonstige Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet; sie
berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die bis
zum Abschlussstichtag entstanden sind.
Die Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Soweit gesetzlich zulässig, wurden Angaben zu
bestimmten Posten in der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung vorgenommen.
Verbindlichkeiten
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten wurde
zulässig in der Bilanz vorgenommen. Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren
bestehen nicht.
Latente Steuern
Hinsichtlich latenter Steuern wird von der
größenabhängigen Erleichterung des §
274a Nr. 4 HGB Gebrauch gemacht und die Vorschrift des
§ 274 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern
nicht angewendet.
Haftungsverhältnisse und sonstige
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB bestehen nicht.
Ferner bestehen Verpflichtungen aus Leasing- und
Mietverträgen.
Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführerin: Gabriele
Pfeiffer
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Gabriele Pfeiffer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.02.2024
festgestellt.
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