Stammdaten

Register
Amtsgericht Coesfeld HRB 11324
Eingetragen
8.7.2008
Branche
Sonstige Überlassung von ArbeitskräftenVermittlung von ArbeitskräftenBefristete Überlassung von Arbeitskräften
Gegenstand
Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie die Arbeitsvermittlung. Zur Erreichung dieses Zieles verfolgt die Gesellschaft die nachstehenden Aufgaben: Begründung von Arbeitsverhältnissen zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung Projektmanagement Inhouse sowie On-Site Management Personalauswahl und Training Geschäftsführung anderer Gesellschaften als Dienstleistung der Aufbau von Unternehmen sowie Geschäftsfeldern für Dritte der An- und Verkauf von Hardware, Software, Dienstleistungen sowie Waren, die im Zusammenhang mit dem o. g. Geschäftsfeld stehen Schulungen aller Art.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Gabriele Pfeiffer
seit 8.7.2008
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

G. Pfeiffer GmbH

Bocholt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 5.801,00 8.979,00
I. Sachanlagen 5.801,00 8.979,00
B. Umlaufvermögen 319.145,85 295.193,88
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 126.022,29 197.397,55
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.400,00  
davon gegen Gesellschafter 0,00 60.000,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 193.123,56 97.796,33
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.258,50 2.263,14
Aktiva 326.205,35 306.436,02

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 88.117,60 41.910,54
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 63.117,60 16.910,54
davon Gewinnvortrag 16.910,54 -34.951,26
B. Rückstellungen 113.569,23 144.031,14
C. Verbindlichkeiten 124.518,52 120.494,34
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 124.518,52 120.494,34
Passiva 326.205,35 306.436,02

Anhang

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen

Allgemeine Angaben

Das Unternehmen verfügt über eine Geschäftsbuchhaltung, die den handels- und steuerrechtlichen Ordnungsmäßigkeitserfordernissen entspricht.

Der Sachkontenbereich ist entsprechend dem Kontenplan ausreichend und übersichtlich gegliedert. Im Debitoren- und Kreditorenbereich sind einzelne Personenkonten vorhanden.

Die Konten der Buchhaltung wurden chronologisch, klar und richtig geführt; die Eintragungen enthalten Hinweise auf die ihnen zu Grunde liegenden Belege und Gegenbuchungen.

Die Belege wurden systematisch abgelegt und sind jederzeit auffindbar.

Die Bilanz wurde ordnungsgemäß aus dem Inventar und den Büchern entwickelt. Sie enthält alle ausweispflichtigen Vermögensgegenstände und Schulden.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gesellschaft weist am Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den größenabhängigen Erleichterungsvorschriften des HGB bezüglich der Aufstellung des Anhangs wurde Gebrauch gemacht. Ferner werden die größenabhängigen Erleichterungen hinsichtlich der Prüfungs- und Offenlegungspflichten beansprucht.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 wurde unter Anwendung der handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Ergänzend wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes berücksichtigt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Geschäftsjahr nach dem Gesamtkostenverfahren laut § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bewegliche Anlagegegenstände werden seit 2010 ausschließlich linear abgeschrieben. Vor dem 1. Januar 2010 angeschaffte bewegliche Anlagegegenstände werden linear oder soweit steuerlich zulässig auch degressiv abgeschrieben. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 250,00 Euro wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Gegenstände mit Anschaffungskosten größer 250,00 Euro bis 800,00 Euro wurden im Wirtschaftsjahr 2022 gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Die Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG wurde somit in Anspruch genommen.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, bilanziert. Soweit der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit höher als der Ausgabebetrag ist, so ist der Unterschiedsbetrag in einen Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen worden.

Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Sonstige Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet; sie berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind.

Die Rückstellungen sind in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Soweit gesetzlich zulässig, wurden Angaben zu bestimmten Posten in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen.

Verbindlichkeiten

Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten wurde zulässig in der Bilanz vorgenommen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

Latente Steuern

Hinsichtlich latenter Steuern wird von der größenabhängigen Erleichterung des § 274a Nr. 4 HGB Gebrauch gemacht und die Vorschrift des § 274 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern nicht angewendet.

Haftungsverhältnisse und sonstige Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gem. § 251 HGB bestehen nicht.

Ferner bestehen Verpflichtungen aus Leasing- und Mietverträgen.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Geschäftsführerin:  Gabriele Pfeiffer

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Gabriele Pfeiffer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.02.2024 festgestellt.

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