EBS Dachdecker GmbHLiquidiert

98587 Steinbach-Hallenberg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 301715
Eingetragen
24.6.1992
Branche
Dachdeckerei und BauspenglereiHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenSchornstein-, Feuerungs- und Industrieofenbau
Gegenstand
Herstellung von Dacheindeckungen und Fassaden aller Art einschließlich der dazugehörigen Dachspengler-, Zimmerersowie Schornsteinerneuerungsarbeiten

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

EBS Dachdecker GmbH

Steinbach-Hallenberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Anlagevermögen 37.800,51 50.180,51
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 420,00 472,00
II. Sachanlagen 29.380,51 41.708,51
III. Finanzanlagen 8.000,00 8.000,00
B. Umlaufvermögen 116.086,02 118.185,84
I. Vorräte 7.522,00 11.534,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 20.094,20 32.462,09
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 88.469,82 74.189,75
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.663,33 3.162,80
Bilanzsumme, Summe Aktiva 159.549,86 171.529,15

Passiva

   
  31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 103.118,46 100.457,81
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 74.893,22 75.342,26
III. Jahresüberschuss 2.660,65 -449,04
B. Rückstellungen 12.162,61 11.760,00
C. Verbindlichkeiten 44.268,79 59.311,34
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 18.325,29 26.936,33
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 25.943,50 32.375,01
Bilanzsumme, Summe Passiva 159.549,86 171.529,15

Anhang für das Geschäftsjahr 2016

Firmenname laut Registergericht: EBS Dachdecker GmbH

Ort des Firmensitzes: Steinbach-Hallenberg

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Jena

Register-Nummer: HRB 301715

A. ALLGEMEINE ANGABEN

I . Grundangaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.

Nach den in den § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Unter Anwendung des Art. 75 Abs. 2 EGHGB werden die durch das Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz (BilRUG) geänderten Vorschriften erstmals auf den vorliegenden Jahresabschluss angewendet.

II. Bilanzierungs und Bewertungsmethoden

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen.

Die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens werden linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden sofort abgeschrieben.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Waren werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Posten mit verminderter Marktgängigkeit werden auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die unfertigen Erzeugnissen werden mit den Herstellungkosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den Einzelkosten auch anteilige Fertigungs- und Materialgemeinkosten.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Die Bewertungsgrundsätze blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Die Vorjahresvergleichszahlen wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung angepasst.

B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr enthalten.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen im wesentlichen Lieferantenboni, Zuschüsse Steuerrückforderungen und sonstige Rückforderungen (TEuro 18).

2. Rechnungsabgrenzungsposten

Von den Rechnungsabgrenzungsposten betreffen TEuro 4 KFZ-Steuer und Versicherungen sowie TEuro 2 Finanzierungskosten.

3. Rückstellungen

Die Steuerrückstellung besteht für erwartete Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuernachzahlungen mit T€ 1.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Garantierückstellungen und Archivierungs- und Abschlusskosten (T€11).

4. Verbindlichkeiten

Abgesehen von branchenüblichen Eigentumsvorbehalten sind die ausgewiesenen Verbindlichkeiten nicht weiter besichert.

C. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Nach § 251 und § 268 Abs. 7 HGB sind folgende Haftungsverhältnisse zu vermerken:

Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln TEuro 0
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften TEuro 0
Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen TEuro 18
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten TEuro 0

Die Inanspruchnahme aus diesen Haftungsverhältnissen schätzen wir aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen, liegen uns nicht vor.

2. Geschäftsführung

Geschäftsführer

Herr Ralf-Peter Burkhardt

Herr Frank Stegmann

3. Arbeitnehmer

Im Jahresdurchschnitt waren bei der Gesellschaft 11 Mitarbeiter beschäftigt.

 

Steinbach-Hallenberg, den 02.08.2017

Ralf-Peter Burkhardt

Frank Stegmann

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 02.08.2017 festgestellt.

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