Stammdaten

Register
Amtsgericht Straubing HRB 11409
Eingetragen
16.1.2009
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Baustoffen und AnstrichmittelnGroßhandel mit AnstrichmittelnGroßhandel mit Flachglas
Gegenstand
Die Handelsvertretung sowie der Vertrieb, insbesondere von bautechnischen Produkten.

Historie

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Management

NameRolle
Robert Prem
seit 16.1.2009
Geschäftsführer

Beteiligungen

NameAnteil
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Robert Prem GmbH

Aiterhofen

Jahresabschluss zum 31.12.2010

Bilanz zum 31.12.2010

AKTIVA
 
Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 47.524,00 18.527,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 94.671,98 93.496,03
davon gegen Gesellschafter
Euro 69.941,37 (Euro 50.691,23)
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben,
Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 36.887,25 25.427,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.902,38 1.666,70
180.985,61 139.117,61
PASSIVA
Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 28.024,88 28.024,88
III. Gewinnvortrag 29.317,00 0,00
IV. Jahresüberschuss 17.509,59 29.317,00
B. Rückstellungen 34.926,50 40.517,00
C. Verbindlichkeiten 46.207,64 16.258,73
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
Euro 46.207,64 (Euro 16.258,73)
180.985,61 139.117,61

Anhang

 

I.              Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.

Als kleine Kapitalgesellschaft macht die Gesellschaft von der Befreiungsvorschrift zur Erstellung eines Lageberichts gemäß§ 264 Abs. 1 HGB sowie von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch.

 

 

II.            Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB aktiviert.

Die beweglichen Gegenstände des Sachanlagevermögens werden unter Zugrundelegung der entsprechenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear bzw. degressiv abgeschrieben. Bei Bemessung der planmäßigen Abschreibung wurde von folgenden Nutzungsdauern ausgegangen: 

Fuhrpark                                                            5  Jahre

Betriebs- und Geschäftsausstattung               3 - 10 Jahre

Für die Anschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern von jeweils bis zu € 410 wurde die Sofort-Abschreibung gemäß § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen. Bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern von jeweils zwischen € 150 bis € 1.000 wurde in den Vorjahren gemäß § 6 Abs. 2a EStG ein Sammelposten gebildet. Die Abschreibung dieses Sammelpostens erfolgt unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer dieser Wirtschaftsgüter mit 20 vom Hundert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips und erkennbarer Risiken mit ihren Nominalwerten aktiviert worden. Forderungen, welche mit einem Ausfallrisiko behaftet sind, wurden im erforderlichen Maße einzeln wertberichtigt.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert bilanziert.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Ausgaben, die Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen.  

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen wurden in Höhe der zu erwartenden Abschlusszahlungen gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

 

III.           Erläuterungen zur Bilanz

 

1.    Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Ansprüche mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Ansprüche gegenüber Gesellschaftern von € 69.941,37 (Vj. € 50.691,23).

 

2.    Sonstige Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschluss und für steuerliche Beratung sowie offene Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern.

 

3.    Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten sind von ungesicherter Natur.

 

 

IV.          Sonstige Angaben

 

1.    Haftungsverhältnisse gemäß 251 HGB

Vermerkpflichtige Haftungsverhältnisse gemäß 251 HGB bestanden zum Stichtag nicht.

 

2.    Geschäftsführung

Die Geschäftsführung der Gesellschaft lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei:

·        Herrn Robert Prem, Aiterhofen

Die Gesellschaft macht von der Befreiungsvorschrift des§ 286 Abs. 4 HGB zur Angabe des Geschäftsführergehalts Gebrauch.

 

3.    Gewinnverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss von € 17.509,59 auf neue Rechnung vorzutragen.

                                   

                                   

Aiterhofen, im Dezember 2011

 

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