Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 56707
Eingetragen
29.3.2005
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieHerstellung von Geräten und Einrichtungen der Telekommunikationstechnik
Gegenstand
der Vertrieb und die Erbringung von Serviceleistungen für Kommunikations- und Informationssysteme.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

KITS GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz zum 31. Dezember 2015

AKTIVA

  31.12.2015 31.12.2015 31.12.2014
  EUR EUR EUR
A. Umlaufvermögen      
I. Vorräte 921,00   921,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.902,26   2.603,63
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 105.769,90 109.593,16 87.635,41
SUMME AKTIVA   109.593,16 91.160,04

PASSIVA

     
  31.12.2015 31.12.2015 31.12.2014
  EUR EUR EUR
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag   47.872,61 38.845,20
III. Jahresüberschuss   8.253,59 9.027,41
B. Rückstellungen   6.967,71 6.600,00
C. Verbindlichkeiten   21.499,25 11.687,43
SUMME PASSIVA   109.593,16 91.160,04

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften / Gesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

  Geschäftsjahr davon mit
Restlaufzeit mehr
als 1 Jahr
Vorjahr davon mit
Restlaufzeit mehr
als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 3.033,74 3.033,74 1.871,89 1.871,89

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 0 ausgewiesen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen / sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen verbundene Unternehmen von € 0

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Im Posten Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag von € 47.872,61 enthalten.

Verbindlichkeiten

  Bilanzjahr davon Restlaufzeit
bis 1 Jahr
davon Restlaufzeit
mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 21.499,25 21.499,25 0
  Vorjahr davon Restlaufzeit
bis 1 Jahr
davon Restlaufzeit
mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 11.687,43 11.687,43 0

Unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von € 655,06 ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältinisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Geschäftsführung unverändert bei

 

Herrn Ralf Karl Peter Reichard, Titz

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Köln , den 15.12.2016

gez. Ralf Reichard

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