MFB-Laser-Meßservice GmbHLiquidiert
33699 Bielefeld, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manfred Dipl.-Ing. Fuhrmann seit 8.2.2012 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MFB-Laser-Meßservice GmbHBielefeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGA. Angaben zu Bilanzierungs- , Bewertungs- und Umrechnungsmethoden nach § 284 HGB Der vorstehende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um die planmäßige Abschreibung gem. § 7 Abs. 1 und Abs. 2 EStG, bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen. Abnutzbare bewegliche selbständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu € 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen, um die Vermögensgegenstände mit einem Wert anzusetzen, der am Bilanzstichtag beizulegen war, waren nicht erforderlich. Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden - unter Beachtung des Imparitätsprinzips § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB - mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Als Grundlage für die Umrechnung von DM in Euro
wurde der amtliche Umrechnungskurs in Höhe von 1 Euro
= 1,955830 DM in Ansatz gebracht.
Besondere Umstände gem. § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen nicht vor. Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz: Es fällt kein Vermögensgegenstand und keine Schuld unter mehrere Posten der Bilanz. § 265 Abs. 3 Satz 1 HGB Sonstige Vermögensgegenstände: Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Bilanzierungshilfen enthalten. § 268 Abs. 4 Satz 2 HGB Verbindlichkeiten: Per 31.12.2010 sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren vorhanden. § 285 Nr. 1 a HGB Darstellung der Ergebnisverwendung: Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Ergebnisses erstellt. § 268 Abs. 1 Satz 2 HGB C. Sonstige Pflichtangaben Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. § 251 HGB i. V. mit § 268 Abs. 7 HGB: Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten liegen nicht vor. Organkredite und Aufwendungen für Organe: Den Organen der Gesellschaft wurden im Jahr 2010 keine Kredite gewährt. § 285 Nr. 9 c HGB Weitere Angaben: Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Pflichtangaben gem. § 284 (2) Nr. 4 und § 285 Satz 1 Nr. 2 bis 8 a, Nr. 9 a und b, Nr. 12, 17 und 18 entfallen gem. § 288 HGB. Geschäftsführer ist Herr Dipl. Ing. Manfred Fuhrmann. § 285 Nr. 10 HGB.
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