MFB-Laser-Meßservice GmbHLiquidiert

33699 Bielefeld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bielefeld HRB 35199
Eingetragen
26.6.1995
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Maschinenspannzeugen und sonstigem Zubehör für Werkzeugmaschinen
Gegenstand
Vermessung und Kalibrierung insbesondere von Werkzeug- und Meßmaschinen mittels Laserinterferometer.

Historie

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Management

NameRolle
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

MFB-Laser-Meßservice GmbH

Bielefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

404,12

11,12

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

953,73

9.609,07

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

77.890,98

78.844,71

98.518,56

108.127,63

C. Rechnungsabgrenzungsposten

203,08

Summe Aktiva

79.451,91

108.138,75



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Gewinnvortrag

79.757,14

81.317,10

III. Jahresfehlbetrag

28.580,70-

1.589,96-

B. Rückstellungen

1.000,00

1.400,00

C. Verbindlichkeiten

1.740,88

1.447,02

Summe Passiva

79.451,91

108.138,75

ANHANG

A. Angaben zu Bilanzierungs- , Bewertungs- und Umrechnungsmethoden nach § 284 HGB

Der vorstehende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um die planmäßige Abschreibung gem. § 7 Abs. 1 und Abs. 2 EStG, bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlicher Vorschriften linear vorgenommen.

Abnutzbare bewegliche selbständig nutzungsfähige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu € 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Außerplanmäßige Abschreibungen, um die Vermögensgegenstände mit einem Wert anzusetzen, der am Bilanzstichtag beizulegen war, waren nicht erforderlich.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten wurden - unter Beachtung des Imparitätsprinzips § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB - mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Als Grundlage für die Umrechnung von DM in Euro wurde der amtliche Umrechnungskurs in Höhe von 1 Euro = 1,955830 DM in Ansatz gebracht.


B. Erläuterung der Bilanz

Besondere Umstände gem. § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen nicht vor.

Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz:

Es fällt kein Vermögensgegenstand und keine Schuld unter mehrere Posten der Bilanz.

§ 265 Abs. 3 Satz 1 HGB

Sonstige Vermögensgegenstände:

Die Abgrenzung dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Bilanzierungshilfen enthalten.

§ 268 Abs. 4 Satz 2 HGB

Verbindlichkeiten:

Per 31.12.2010 sind keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren vorhanden. § 285 Nr. 1 a HGB

Darstellung der Ergebnisverwendung:

Die Bilanz ist unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Ergebnisses erstellt.

§ 268 Abs. 1 Satz 2 HGB

C. Sonstige Pflichtangaben

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. § 251 HGB i. V. mit § 268 Abs. 7 HGB:

Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten liegen nicht vor.

Organkredite und Aufwendungen für Organe:

Den Organen der Gesellschaft wurden im Jahr 2010 keine Kredite gewährt.

§ 285 Nr. 9 c HGB

Weitere Angaben:

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Pflichtangaben gem. § 284 (2) Nr. 4 und § 285 Satz 1 Nr. 2 bis 8 a, Nr. 9 a und b, Nr. 12, 17 und 18 entfallen gem. § 288 HGB.

Geschäftsführer ist Herr Dipl. Ing. Manfred Fuhrmann. § 285 Nr. 10 HGB.

 

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