FLEX INKLUSIVE SERVICE gGmbH
Bielefeld
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2022
Bilanz zum 31. Dezember 2022
FLEX INKLUSIVE SERVICE gGmbH,
Bielefeld
A K T I V A
|
31.12.2022
€ |
31.12.2021
€ |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
3.077,00 |
48.629,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.077,00 |
48.629,00 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
275.416,14 |
169.615,75 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
4.756,49 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.008,41 |
68.190,45 |
| III.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten |
273.407,73 |
96.668,81 |
|
278.493,14 |
218.244,75 |
P A S S I V A
|
31.12.2022
€ |
31.12.2021
€ |
|
A. EIGENKAPITAL
|
92.287,80 |
92.287,80 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
67.287,80 |
37.254,55 |
| III.
Jahresüberschuss |
0,00 |
30.033,25 |
|
B. SONDERPOSTEN FÜR
INVESTITIONSZUSCHÜSSE
|
0,00 |
31.536,49 |
|
C. RÜCKSTELLUNGEN
|
14.549,00 |
32.693,00 |
|
D. VERBINDLICHKEITEN
|
171.656,34 |
61.727,46 |
| -
davon gegenüber Gesellschaftern: €
163.925,86 (Vorjahr: € 0,00) |
|
|
| -
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr:
€ 171.656,34 (Vorjahr: € 61.727,46) |
|
|
|
278.493,14 |
218.244,75 |
FLEX
INKLUSIVE SERVICE gGmbH, Bielefeld
Anhang für das Geschäftsjahr 2022
I. ALLGEMEINE ANGABEN
Die FLEX INKLUSIVE SERVICE gGmbH hat ihren Sitz in
Bielefeld. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Bielefeld unter HR B 39937 geführt.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ist nach den
Bestimmungen der §§ 242 bis 288 HGB und dem GmbHG
erstellt. Nach der in § 267 HGB angegebenen
Größenklasse ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Von den
größenabhängigen Erleichterungen des §
288 Abs. 1 HGB ist teilweise Gebrauch gemacht worden.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften
§ 266 Abs. 2 und Abs. 3 HGB und wurde um die Position
"Sonderposten für Investitionszuschüsse"
erweitert.
II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der generellen
Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251 HGB und der
Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256 HGB
erstellt. Sie sind gegenüber dem Vorjahr
unverändert beibehalten worden.
Die Bewertung des Jahresabschlusses geht gem. § 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB von einer Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aus.
III. ANGABEN ZUR BILANZ
1. Anlagevermögen
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet und
werden nach der Maßgabe der Nutzungsdauer linear
abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
beträgt für technische Anlagen und Maschinen
zwischen zehn und fünfzehn Jahren und für andere
Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen
fünf und fünfzehn Jahren.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten von mehr als € 250,00 bis zu€
1.000,00 (ohne Umsatzsteuer) sind jeweils in einen
Sammelposten für das betreffende Geschäftsjahr
eingestellt. Die Sammelposten werden im Geschäftsjahr
der Bildung und in den folgenden vier Jahren jeweils mit
einem Fünftel aufgelöst. Für entsprechende
Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu €
250,00 (ohne Umsatzsteuer) werden die Anschaffungskosten
als Aufwand erfasst.
2. Umlaufvermögen
Die Vorräte sind zu Marktpreisen am Bilanzstichtag
ermittelt. Als Verbrauchsfolge wird unterstellt, dass die
zuerst beschafften Güter auch zuerst verbraucht werden
(FIFO-Methode).
Die Kassenbestände und Guthaben bei
Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt.
3. Sonderposten
Die Sonderposten werden gemäß § 265 Abs.
5 HGB in der Bilanz ausgewiesen und als die für
aktivierungsfähige Maßnahmen verwendeten
Investitionszuschüsse eingestellt. Sie stellen den
Finanzierungsgegenwert zu den unter dem Anlagevermögen
ausgewiesenen Buchwerten jener Anlagegüter dar, die
mit den Investitionszuschüssen beschafft wurden. Die
Sonderposten werden jährlich entsprechend der
Nutzungsdauer der bezuschussten
Vermögensgegenstände bzw. der Zweckbindungsfrist
ertragswirksam aufgelöst.
4. Rückstellungen
Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit dem
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
und sonstige Verbindlichkeiten sind mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
IV. SONSTIGE PFLICHTANGABEN
In 2022 wurden durchschnittlich 14 (Vorjahr: 20)
Mitarbeiter beschäftigt.
Den Arbeitnehmern der Gesellschaft wird eine
Zusatzversorgung gewährt, die über die Kirchliche
Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen - Anstalt des
öffentlichen Rechts - (KZVK), Dortmund, abgewickelt
wird. Die Zusatzversorgung umfasst eine Alters-,
Erwerbsminderungs- sowie eine Hinterbliebenenversorgung,
für die eine Wartezeit von 60 Monaten erfüllt
sein muss. Die Beiträge zur KZVK werden für alle
ständig Beschäftigten der Gesellschaft
entrichtet. Sie belaufen sich für den Arbeitgeber
für das Jahr 2022 auf 5,25% (Vorjahr: 5,25%) der
zusatzversicherungspflichtigen Entgelte in Höhe von
T€ 323.
Bezüglich der Rentenansprüche und
Rentenanwartschaften aus Zusagen, die vor dem 1. Januar
2002 (Umstellungsstichtag auf kapitalgedeckte Zusagen) von
der Gesellschaft getätigt wurden, reicht das
Vermögen der KZVK für eine vollständige
Deckung nicht aus. Die Erfassung dieser
Rentenansprüche und Rentenanwartschaften erfolgt in
dem sogenannten Abrechnungsverband S der KZVK. Die in
diesem Abrechnungsverband bestehende Unterdeckung soll
über einen zusätzlichen Stärkungsbeitrag bis
zum Jahr 2043 geschlossen werden.
Der von der KZVK nach versicherungsmathematischen
Grundsätzen ermittelte und der Gesellschaft
mitgeteilte Barwert der Deckungslücke aus dem
Abrechnungsverband S beläuft sich auf insgesamt
T€ 22.
Bielefeld, den 24. Mai
2023
gez.
Herr Marc Korbmacher, Geschäftsführung
Angaben zur Feststellung
Die Gesellschafterversammlung stellte den
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 zum
26.06.2023 fest.
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