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GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
BILANZ
AKTIVA
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Aktiva
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31.12.2010
EUR
|
31.12.2009
EUR
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A. Anlagevermögen
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31.471,50
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20.384,50
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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1,00
|
1,00
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II. Sachanlagen
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31.470,50
|
20.383,50
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B. Umlaufvermögen
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56.503,28
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57.982,88
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I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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52.582,71
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52.786,03
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II. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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3.920,57
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5.196,85
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
0,00
|
570,34
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Bilanzsumme, Summe Aktiva
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87.974,78
|
78.937,72
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PASSIVA
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Passiva
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31.12.2010
EUR
|
31.12.2009
EUR
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A. Eigenkapital
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7.167,09
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2.683,46
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I. gezeichnetes Kapital
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25.000,00
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25.000,00
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II. Verlustvortrag
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22.316,54
|
22.571,71
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III. Jahresüberschuss
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4.483,63
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255,17
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B. Rückstellungen
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7.752,69
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10.614,56
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C. Verbindlichkeiten
|
72.361,66
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65.179,34
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davon mit Restlaufzeit bis 1
Jahr
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41.130,36
|
44.756,34
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D.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
693,34
|
460,36
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Bilanzsumme, Summe Passiva
|
87.974,78
|
78.937,72
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ANHANG
Allgemein
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches und den besonderen steuerrechtlichen
Vorschriften aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten,
Gegenüber dem Vorjahr wurde aufgrund der
erstmaligen Anwendung vom BilMoG die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethode im folgenden Fall geändert:
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr wurden abgezinst.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen des HGB. Die
Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in
Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Anlagevermögen
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden entsprechend der
steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer
voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und
entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Alle in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen sind
innerhalb eines Jahres fällig.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von Euro
26.831,04 enthalten.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Rückstellungen
Falls ungewisse Verbindlichkeiten vorhanden waren,
wurden für diese Rückstellungen gebildet.
Sonstige Rückstellungen und
Steuerrückstellungen werden in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig. ist.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren waren nicht vorhanden.
Latente Steuern
Latente Steuern wurden aufgrund der
Erleichterungsvorschrift des § 274 a Nr. 5 HGB nicht
abgegrenzt.
Haftungsverhältnisse
Angabepflichtige Haftungsverhältnisse bestehen
zum Bilanzstichtag nicht.
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Der Geschäftsführung gehörten
während des abgelaufenen Geschäftsjahres folgende
Personen an:
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•
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Herr Stefan Brunzen,
München
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Der Geschäftsführer vertritt die
Gesellschaft stets einzeln.
Anzahl der Mitarbeiter
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter belief
sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 2.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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