Elektro
Peucker GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.849,00 |
30.138,00 |
| I.
Sachanlagen |
18.849,00 |
30.138,00 |
| 1.
technische Anlagen und Maschinen |
0,00 |
123,00 |
| 2.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
18.849,00 |
30.015,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
247.516,57 |
306.620,79 |
| I.
Vorräte |
10.907,48 |
11.830,77 |
| 1.
fertige Erzeugnisse und Waren |
10.907,48 |
11.830,77 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
57.863,61 |
133.561,40 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
49.421,59 |
30.100,98 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
8.442,02 |
103.460,42 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
178.745,48 |
161.228,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
266.365,57 |
336.758,79 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
154.200,58 |
141.311,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
115.746,57 |
100.614,26 |
| III.
Jahresüberschuss |
12.889,42 |
15.132,31 |
| B.
Rückstellungen |
91.662,93 |
172.895,56 |
| 1.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen |
72.762,00 |
152.883,00 |
| 2.
Steuerrückstellungen |
7.483,62 |
4.090,20 |
| 3.
sonstige Rückstellungen |
11.417,31 |
15.922,36 |
| C.
Verbindlichkeiten |
20.502,06 |
22.552,07 |
| 1.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
10.609,64 |
6.448,75 |
| 2.
sonstige Verbindlichkeiten |
9.892,42 |
16.103,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
266.365,57 |
336.758,79 |
Anhang
Anhang für das Geschäftsjahr 2010
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Durch die erstmalige Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich
Veränderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der
Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkosten-
verfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen
der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in
Anspruch.
Die Gesellschaft hat von den Befreiungsvorschriften
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB gebrauch gemacht und auf
die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im
Zugangsjahr 2010 voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang
wird unterstellt.
Die Anschaffungskosten der Zugänge an
beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit
Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als €
150,00 bis € 1.000,00 werden in den folgenden vier
Jahren linear aufgelöst.
Rückdeckungsversicherungen werden mit dem
geschäftsplanmäßigen Deckungskapital
bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich
der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.
Die Bewertung der Waren erfolgt zu den
Anschaffungskosten. Notwendige Abwertungen aufgrund des
strengen Niederstwertprinzip werden vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag
angesetzt.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in
Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt.
Angaben zu den einzelnen Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angaben der Abschreibungen
des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen €
49.4210,59 (Vorjahr € 30.100,98), davon mit einer
Restlaufzeit von einem Jahr € 49.420,59. Sonstige
Vermögensgegenstände € 8.067,19 (Vorjahr
€ 103.460,42), davon mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr € 6.391,94 (Vorjahr € 103.156,83).
Eigenkapital
Das Stammkapital von € 25.564,59 ist mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnlichen Verpflichtungen
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden mit dem
versicherungsmathematischen Teilwertverfahren " Richttafel
2005G" von Dr. Klaus Heubeck, Zinsfuß 5,15% bewertet.
Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht Gebrauch,
den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der
BilMoG-Umstellung in Höhe von € 37.347,00 auf 15
Jahre in Höhe von jährlich
€ 2.490,00 zu verteilen. Die
Zuführungsbeträge werden in der Gewinn- und
Verlustrechnung unter dem Posten "außerordentliche
Aufwendungen" erfasst. Zum Bilanzstichtag beträgt der
noch nicht erfasste Zuführungsbetrag (Unterdeckung)
€ 34.857,00.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern
sich wie folgt:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
€ 4.935,81 (Vorjahr € 6.448,75), davon mit einer
Restlaufzeit von einem Jahr € 4.935,81. Sonstige
Verbindlichkeiten € 9.892,42 (Vorjahr €
16.103,32) davon Verbindlichkeiten aus Lohn- und
Kirchensteuer € 7.711,13 (Vorjahr € 7.842,34).
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i.S. d. § 251 HGB
haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen
finanziellen Verpflichtungen.
Sonstige Angaben
Im abgelaufenen Geschäftsjahr lag die
Führung des Geschäftes bei Herrn Hartmut Peucker,
Geschäftsführer.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff. 284 ff HGB
angebepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
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