FSE
CATERING- UND SERVICE gGmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2024
EUR |
31.12.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.836,00 |
13.846,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.236,00 |
13.846,00 |
| II.
Finanzanlagen |
2.600,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
475.805,90 |
478.522,90 |
| I.
Vorräte |
34.935,30 |
23.615,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
307.165,37 |
359.114,29 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
69.975,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
133.705,23 |
95.793,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
95,00 |
| Aktiva |
479.641,90 |
492.463,90 |
Passiva
|
|
31.12.2024
EUR |
31.12.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
180.035,77 |
71.304,09 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
46.304,09 |
|
| III.
Gewinn-/Verlustvortrag |
|
19.008,47 |
| IV.
Jahresüberschuss |
108.731,68 |
27.295,62 |
| B.
Rückstellungen |
144.184,51 |
46.919,24 |
| C.
Verbindlichkeiten |
155.421,62 |
374.240,57 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
155.421,62 |
374.240,57 |
| Summe
Passiva |
479.641,90 |
492.463,90 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der FSE CATERING- UND SERVICE
gGmbH, Berlin (Gesellschaft) eingetragen im Handelsregister
des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 128331 für
das Geschäftsjahr 2024 ist nach den Vorschriften des
HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt. Unsere Gesellschaft erfüllt im
Berichtsjahr die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage.
Die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung
des Jahresabschlusses, entspricht den gesetzlichen
Regelungen. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2
HGB) gewählt.
Die Grundsätze und Methoden der Gliederung und
Bewertung wurden im Vergleich zum Vorjahr unverändert
fortgeführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Bei abnutzbarem
Anlagevermögen wird es nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer, die anhand der amtlichen
AfA-Tabellen bemessen wird, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Bewegliche
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis
€ 800,00 (sog. Geringwertige Wirtschaftsgüter)
werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
zum Nennwert angesetzt.
Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt.
Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden, zum Nennwert
angesetzt, auf der Aktivseite der Bilanz Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Als gezeichnetes Kapital wurde das Stammkapital
entsprechend dem Gesellschaftsvertrag ausgewiesen.
Ein Beschluss über die Verwendung des
Jahresüberschusses 2024 wurde bisher nicht gefasst.
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel (Anlage zu
diesem Anhang) dargestellt.
Die Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von € 296.769,47 (Vorjahr:
€ 282.362,47) beinhalten Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen in Höhe von €
294.818,29 (Vorjahr: € 281.292,04). Die enthaltenen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen in
Höhe von € 140.609,78 (Vorjahr: €
138.563,52) gegenüber der FSE Förderung sozialer
Einrichtungen gGmbH, in Höhe von
€ 148.938,69 (Vorjahr: € 136.465,54)
gegenüber der FSE Pflegeeinrichtungen gGmbH sowie in
Höhe von € 5.269,82 (Vorjahr: €
5.263,08) gegenüber der Stiftung zur Förderung
sozialer Dienste (FSD Stiftung). Die Forderungen
gegenüber der FSE Förderung sozialer
Einrichtungen gGmbH stellen, wie im Vorjahr, gleichzeitig
Forderungen gegenüber Gesellschaftern dar.
Das Stammkapital beträgt € 25.000,00
(Nennbetrag der Geschäftsanteile) und wurde in voller
Höhe eingezahlt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden im
Wesentlichen für beschlossene Spendengewährung
(T€ 100,00) gebildet.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen stellen, wie im Vorjahr, gleichzeitig
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen dar. Von
den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen stellen € 0,00 (Vorjahr: € 5.659,59)
gleichzeitig Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern dar.
Sämtliche Verbindlichkeiten weisen, wie im
Vorjahr, eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr auf.
Zum Bilanzstichtag bestanden keine
Eventualverbindlichkeiten.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Im Berichtsjahr wurden keine Abschreibungen allein
nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen (§281
Abs. 2 Nr. 1 HGB).
Der Ertragssteueraufwand des Geschäftsjahres
beträgt T€ 1,2.
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
fielen im Geschäftsjahr nicht an.
Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer waren bestellt:
Herr Ernst Sandmann
Herr Jürgen Brockmeyer
Die durchschnittliche Zahl der beschäftigten
Arbeitnehmer betrug im Berichtsjahr 52 (Vorjahr: 57).
Berlin, 7. März
2025
gez.
Ernst Sandmann, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.04.2025
festgestellt.
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