KRATZKE GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022 EUR |
31.12.2021 EUR |
| A. Anlagevermögen |
256.792,00 |
228.771,00 |
| I. Sachanlagen |
256.792,00 |
228.771,00 |
| B. Umlaufvermögen |
1.445.401,91 |
689.884,49 |
| I. Vorräte |
987.573,58 |
529.400,00 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
441.693,01 |
146.225,58 |
| davon gegen Gesellschafter |
1.358,94 |
37.263,14 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
16.135,32 |
14.258,91 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
4.083,90 |
2.933,72 |
| Aktiva |
1.706.277,81
|
921.589,21 |
Passiva
|
|
31.12.2022 EUR |
31.12.2021 EUR |
| A. Eigenkapital |
225.168,06 |
193.858,84 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II. Gewinnvortrag |
168.858,84 |
123.800,20 |
| III. Jahresüberschuss |
31.309,22 |
45.058,64 |
| B. Rückstellungen |
928.228,00 |
325.819,69 |
| C. Verbindlichkeiten |
552.881,75 |
401.910,68 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
552.881,75 |
401.910,68 |
| Summe Passiva |
1.706.277,81 |
921.589,21 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2022
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale der kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 264, 267 HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften
geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden gem. § 246 I 4 HGB i.V.m.
§ 253 I 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem. § 253 III 1, 2 HGB auf
ihre voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.
Die Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter
werden linear und degressiv abgeschrieben.
Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 IIa HGB
mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen
den Vollkosten (§ 255 II HGB).
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 (ab 2018 bis € 410) wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Soweit vom Wahlrecht zur Bildung eines Sammelpostens im Sinne des § 6 IIa EStG für
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 Gebrauch
gemacht wurde erfolgt die Abschreibung mit 20%.
Die Bewertung von Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB), soweit keine dauernden Wertminderungen
Teilwertabschreibungen erforderlich machten.
Die Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war
(§ 253 IV HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse / Aufträge in Arbeit werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die leistungs-/ produktionsbezogenen
Vollkosten (§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten,
werden, soweit vorhanden, zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II
HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB).
Vom Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastung nach § 274 I S.2 HGB wird kein Gebrauch
gemacht.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).
III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB)
aufgestellt.
Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 III 3 HGB wegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden,
soweit diese notwendig waren, in der GuV ausgewiesen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
IV. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens – unverändert
– geführt durch
Evgenij Kratzke
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft
mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Das Ergebnis wird, bis auf weiteres, auf neue Rechnung vorgetragen.
München, _________________
__________________________ Kratzke GmbH Evgenij Kratzke Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
München, den 25.9.2025 gezeichnet Evgenij Kratzke Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.09.2025 festgestellt.
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