Gemaco
GmbH
Mönchengladbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
BILANZ
AKTIVA
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Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
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Euro
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Vorjahr
Euro
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A. Anlagevermögen
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223.096,90
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148.242,00
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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97.338,00
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125.430,00
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II. Sachanlagen
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125.758,90
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22.812,00
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B. Umlaufvermögen
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2.062.220,25
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2.031987,94
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I. Vorräte
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727.928,94
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539.624,53
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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1.251.866,59
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1.430.969,46
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III. Kassenbestand,
Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten
und Schecks
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82.424,72
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61.393,95
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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2.117,53
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7.269,87
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D. Aktive latente Steuern
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310.873,00
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298.739,00
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E. nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
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354.858,52
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329.287,80
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Summe Aktiva
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2.953.166,20
|
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2.815.526,61
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PASSIVA
|
Euro
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Gesamtjahr/Stand
Euro
|
Euro
|
Vorjahr
Euro
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A. Eigenkapital
|
|
0,00
|
|
0,00
|
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I. Gezeichnetes Kapital
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300.000,00
|
|
300.000,00
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II. Verlustvortrag
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629.287,80
|
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736.721,35
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III.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
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-25.570,72
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107.433,55
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IV. nicht gedeckter
Fehlbetrag
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354.858,52
|
|
329.287,80
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B. Rückstellungen
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136.364,20
|
|
51.400,00
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C. Verbindlichkeiten
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2.816.802,00
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2.764.126,61
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|
davon mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr
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1.255.776,15
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1.806.981,55
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Summe Passiva
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2.953.166,20
|
|
2.815.526,61
|
ANHANG
| 1. |
I. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss 2017 entspricht den
Rechnungslegungsvorschriften des HGB für kleine
Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
erstellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für
den Vorjahresabschluss angewendeteten Gliederungs-
und Bewertungsgrundsätzen nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§265
I 2, 266 ff. HGB).
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögens- und
Schuldposten trägt alle erkennbaren Risiken nach
den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Immaterielle Vermögensgegenstände
(Nutzungsrechte, Software) werden mit den
Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend der
vertraglichen oder voraussichtlichen Nutzungsdauer
linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten zuzüglich
Anschaffungsnebenkosten, vermindert um Zuschüsse
und planmäßige Abschreibungen, bewertet.
Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden
planmäßig, und zwar nach Maßgabe der
jeweils steuerlich zulässigen
Höchstsätze, vorgenommen. Dabei wird die
lineare und degressive Abschreibungsmethode
angewandt; bei Anwendung der degressiven
Abschreibungsmethode wird auf die lineare
übergegangen, sobald diese die degressive
Abschreibung überschreitet.
Geringwertige Anlagegüter mit einem
Anschaffungswert von netto unter € 150,- wurden
direkt im Aufwand ohne gesonderte Erfassung verbucht.
Bei geringwertigen Anlagegütern mit einem
Anschaffungswert zwischen netto unter € 150,-
€ und 1.000,00, die selbständig nutzbar
sind, wurden bis zum Geschäftsjahr 2013 gem.
§ 6 Abs. 2a EStG einem Sammelposten
zugeführt, der über 5 Jahre linear
abgeschrieben wird.
Ab dem Geschäftsjahr 2014 wurden die
geringwertigen Wirtschaftsgüter mit einem
Anschaffungswert unter 410,- € gem. § 6
Abs. 2 EStG voll abgeschrieben.
Steuerrechtliche Sonderabschreibungen wurden
nicht vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bewertet. Den in den Forderungen aus Lieferung und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der
nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist (§253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Geschäftsjahre abgezinst
(§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zum Nominalwerten
angesetzt (§253 I HGB).
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Bilanz wurde nach der umfassenden
Gliederungsvorschrift des § 266 Abs. 2 und 3 HGB
aufgestellt.
Zum 31.12.2017 bestehen
ausschüttungsgesperrte Beträge in Höhe
von insgesamt € 310.873,00 (§ 285 Nr. 28
HGB) die auf die Aktivierung von latenten Steuern
entfallen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen sind grundsätzlich mit
dem Nominalwert aktiviert. Die Forderungen
resultieren im Wesentlichen aus dem Liefer- und
Leistungsverkehr.
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen in
Höhe von T€ 0,0.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als 1 Jahr = T€ 0,0.
Liquide Mittel
Die liquiden Mittel sind jeweils zum Nennwert
ausgewiesen.
Aktive Rechnungsabgrenzung
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden
mit dem jeweiligen Nennwert ausgewiesen.
Die Berechnung der
latenten Steuern beruht auf temporären
Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher
Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich
ergebenden Steuerbe- und Steuerentlastungen werden
verrechnet angesetzt (§274 I 3 HGB). Der zur
Berechnung der latenten Steuern verwendete
Ertragsteuersatz liegt bei 32,455%. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 475%.
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Wertansatz in €
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handeslrechtlich
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steuerrechtlich
|
Differenz
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Aktivische Steuerlatenzen
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Aktivposten: (-) Passivposten: (+)
|
(+) (-)
|
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steuerlicher Verlustvortrag
|
957.858,47
|
|
957.858,47
|
Die aktiven latenten Steuern betragen nach Anwendung
des Ertragssteuersatzes € 310.873,00.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt €
300.000,00 und ist voll eingezahlt.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag
beträgt € 354.858,52.
Im Geschäftsjahr 2017 wurde keine
Ausschüttung beschlossen.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden im
Wesentlichen gebildet für
Kunden-Rückvergütungen (T€ 94,0),
Ausstehende Lieferantenrechnungen (T€ 10,0), sowie
für Resturlaubs- und Überstundenanprüche der
Arbeitnehmer (T€ 11,7).
Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen
erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren = T€ 0,0.
bis zu 1 Jahr = T€ 2.060,8
von 1 bis 5 Jahre = T€ 1.000,00
gegen Gesellschafter = T€ 1.299,5
aus Steuern = T€ 60,0.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bewertet.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§285 Nr. 6 HGB).
V. Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 19,42
( Vorjahr: 20,75) Arbeitnehmer beschäftigt. Davon
waren 0 gewerbliche Arbeitnehmer und 20 Angestellte. Die
Auszubildenden wurden nicht berücksichtigt
(§285 Nr. 7 HGB).
1. Haftungsverhältnisse
Es bestehen keine nicht bilanzierten
Haftungsverpflichtungen.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Grundstücke der gewerblichen Nutzung
befinden sich in Fremdeigentum. Über die Nutzung
wurden Miet- und Pachtverträge abgeschlossen. Der
jährliche Pachtaufwand liegt bei T€ 56,0.
Des Weiteren wurden Miet- und Leasingverträge
über Fahrzeuge mit einem jährlichen Gesamtaufwand
von T€ 32,2 abgeschlossen.
3. Namen der Organmitglieder der Gemaco GmbH
Die Geschäftsführung und Vertretung der
Gesellschaft erfolgt durch:
b) Herr Alex Lodwijk de Geus (*27.02.1964), Muttenz/
Schweiz
(vom 22.10.2015 - 05.04.2016; ab 30.01.2017)
c) Herr Lukas Schad (*23.10.1965), Geestland
(vom 05.04.2016 - 30.01.2017)
d) Herr Jörg Volker Bukowski (*12.12.1966),
Odenthal
(ab 30.01.2017)
Die Angabe der Vergütung unterbleibt gem.
§ 286 Abs. 4 HGB. Von den Erleichterungen des §
288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Mönchengladbach, den 01. Juni 2018
gez. Jörg Volker Bukowski
- Geschäftsführer-
Mönchengladbach, den
01. Juni 2018
gez.
Jörg Volker Bukowski
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 08. Juni 2018
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