Donicht
Stahlbau GmbH
Oberhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
159.040,98 |
200.838,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
42.688,00 |
46.013,00 |
| II.
Sachanlagen |
116.192,98 |
154.665,00 |
| III.
Finanzanlagen |
160,00 |
160,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
47.407,07 |
86.750,99 |
| I.
Vorräte |
4.360,00 |
61.075,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
43.016,21 |
15.687,07 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
30,86 |
9.988,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.164,00 |
9.916,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
163.609,29 |
5.967,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
381.221,34 |
303.472,90 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
30.967,91 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
157.641,38 |
30.967,91 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
163.609,29 |
5.967,91 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
0,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
379.721,34 |
303.472,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
381.221,34 |
303.472,90 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Donicht Stahlbau GmbH
für das Geschäftsjahr 2009 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des
GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB
und damit zur Einhaltung der Bilanzierungsvorschriften
sowie der Gliederungsvorschriften der §§ 266 und
275 HGB für kleine Kapitalgesellschaften verpflichtet.
II. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Ergänzend zu den handelsrechtlichen Vorschriften
waren die Regelungen des § 42 a GmbH-Gesetz zu
beachten.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip
gemäß § 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB)
ausgegangen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Wesentlichen unverändert gegenüber dem Vorjahr
fortgeführt.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens
werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten
abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die
planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der
steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und
degressiv vorgenommen. Bei beweglichen
Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu
höheren Jahresabschreibungen führt. Abnutzbare
bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von
bis zu € 150,00 werden im Jahr der Anschaffung sofort
abgeschrieben. Für abnutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von €
151,00 bis € 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet,
welcher im Jahr der Anschaffung und auf den darauffolgenden
4 Jahre abgeschrieben wird.
Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten
bewertet.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des laufenden
Geschäftsjahres sind im beiliegenden Anlagenspiegel
gesondert dargestellt.
Vorräte werden grundsätzlich mit den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu niedrigeren
Tageswerten bewertet. Die unfertigen Erzeugnisse wurden zu
den Herstellungskosten bewertet. Diese beinhalten Material-
und Fertigungseinzelkosten, Materialgemein- und
Fertigungsgemeinkosten und Verwaltungskosten.
Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht nach §
268 Abs. 5 Satz 2 HGB Gebrauch, wonach erhaltene
Anzahlungen auf Bestellungen von Vorräten offen von
dem Posten "Vorräte" abgesetzt werden können.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das
allgemeine Kreditrisiko bewertet. Bei Erfordernis werden
bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des
Jahresabschlusses.
III. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Zum Geschäftsführer wurde bestellt:
Herr Jörg Donicht
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt. Der Geschäftsführer
ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der Geschäftsführer
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