Belam-Riga SIA Deutschland
Selbe AdresseBau von Bahnverkehrsstrecken
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Arjel Budka seit 18.1.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HVS Stahlhandel GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss per 31.12. 2013A. Auftrag und Auftragsdurchführung B. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse Gesellschaftsrechtliche Verhältnisse Größenmerkmale Steuerliche Verhältnisse C. Angaben zur Buchführung, Bilanzierung und Bewertung Vorjahresabschluss Jahresabschluss Buchführung Bilanzierung Bewertungsgrundsätze A. Auftrag und Auftragsdurchführung Die Steuerberaterin Dipl. Kauffrau Katharina Kochanowska wurde beauftragt, den Jahresabschluss mit den entsprechenden Erläuterungen zu erstellen. Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit waren, auch im Verhältnis zu Dritten, die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften maßgebend. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte im Rahmen des erteilten Auftrags. Auskünfte erteilte die Geschäftsführung. B. Rechtliche und steuerliche Verhältnisse Rechtliche Verhältnisse
Die Gesellschaft ist gemäß den Größenklassen des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den §§ 266, 268 und 275, 277 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Steuerrechtlic he Verhältnisse Die Kapitalgesellschaft unterlag der Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG. Der Gewerbebetrieb unterlag der Gewerbesteuerpflicht gemäß § 2 Abs. 1 GewStG. Im Rahmen der Abschlusserstellung wurde die Berechnung der Körperschaft- und der Gewerbesteuer vorgenommen. Das Unternehmen unterlag der Regelbesteuerung gemäß den §§ 16 - 18 des UStG. Buchführung Für das Unternehmen bestand nach § 238 ff HGB i.V. mit § 140 ff AO Buchführungspflicht. Die Buchführung wurde durch unser Büro auf Grund der uns übergebenen Buchungsbelege und der erhaltenen Auskünfte erstellt. Die Kontierung und die Auswertung erfolgten nach dem DATEV-Kontenrahmen SKR 03. Prüfungsvermerk zur Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Programms "FIBU" Vorliegender Jahresabschluss wurde mit Hilfe des DATEV-Buchführungs- und Jahresabschlussprogramms Kanzlei-Rechnungswesen erstellt. Die Ordnungsmäßigkeit des DATEV-Buchführungsprogrammes wurde durch Einzelsystemprüfung der ERNST & YOUNG Deutsche Allgemeine Treuhand AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Nürnberg bestätigt. C. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag auswiesen, wurden gem. § 265(8) HGB nicht angegeben. Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände ist in einer Anlage zum Anhang dargestellt. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgte der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führte. Sonderabschreibungen gem. § 7g EStG wurden nicht vorgenommen. Bewegliche Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 410,- (geringwertige Wirtschaftsgüter - GWG) wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Aus Vereinfachungsgründen werden die im Berichtsjahr zugegangenen GWG im Anlagenspiegel des Geschäftsjahres als Abgang ausgewiesen. Finanzanlagen wurden mit Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Enthaltene Fremdwährungsbeträge wurden mit dem Wechselkurs im Zeitpunkt der Anschaffung bewertet. Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag, dem niedrigeren beizulegenden Wert bzw. mit dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital der Versicherungsgesellschaft angesetzt. Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Diese wurden aus Vereinfachungsgründen nur gebildet, soweit der abzugrenzende Einzelposten € 410,- überstieg. Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte bei den Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem niedrigeren Kurs am Abschlussstichtag sowie bei den Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem höheren Kurs am Abschlussstichtag. Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresüberschusses. Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss wurde ohne Berücksichtigung einer Gewinnverwendung aufgestellt. In Übereinstimmung mit Gesetz und Satzung wurde der nachfolgende Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses gefasst: Der Jahresüberschuss wird auf € 2.727,46 festgestellt. Der Bilanzgewinn wird auf € 357,35 festgestellt. Die Gesellschafter beschließen, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. Sonstige Pflichtangaben Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage zutreffend wieder. sonstige Berichtsbestandteile
23.07.2014 Ariel Budka Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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