Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 40980
Vorher
Sunday-Solar GmbH
Eingetragen
3.7.2007
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie und wirtschaftliche Beratungsleistungen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, Marketingberatung, Verwaltung eigener Kapitalanlagen (Objekte).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Petri
seit 3.7.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Michael Petri
Nackenheim
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Capstone GmbH

Nackenheim (vormals: Bodenheim)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 1.969.842,47 2.077.151,47
I. Sachanlagen 1.969.842,47 2.077.151,47
B. Umlaufvermögen 60.513,50 58.983,44
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 55.735,01 55.007,97
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.778,49 3.975,47
C. Rechnungsabgrenzungsposten 591,00 847,30
Aktiva 2.030.946,97 2.136.982,21

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 979.267,73 676.565,87
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 25.000,00  
III. Bilanzgewinn 929.267,73 651.565,87
davon Gewinnvortrag 651.565,87 650.919,39
B. Rückstellungen 14.922,79 13.633,22
C. Verbindlichkeiten 1.036.756,45 1.446.783,12
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 21.932,88 384.265,59
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.014.823,57 1.062.517,53
Passiva 2.030.946,97 2.136.982,21

Anhang

1.  Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur Bilanzierung

Der vorliegende Jahresabschluss der Capstone GmbH, Nackenheim (Mainz, HRB 40980) zum 31.12.2022 wurde auf Grundlage der aktuellen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind hier grundsätzlich im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß § 264 Abs. 2 S. 2 HGB sind nicht erforderlich.

Änderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträchtigung der Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht vorgenommen.

Gegenstand des Unternehmens ist Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie und wirtschaftliche Beratungsleistungen sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.

2.  Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

2.1  Bilanzierungsvorschriften

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Saldierungsverbot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB sowie das Saldierungsgebot i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurden beachtet.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

2.2  Bewertungsvorschriften

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum 31.12.2022 entstanden sind, wurden berücksichtigt, selbst wenn diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung des Abschlusses - bekanntgeworden sind.

Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

2.3  Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Bei den immateriellen Vermögensgegenständen sowie bei den abnutzbaren unbeweglichen und beweglichen Sachanlagen wurden im steuerlich zulässigen Rahmen planmäßige lineare Abschreibungen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich auf die Geschäftsjahre, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.

Bei Vermögensgegenständen (Geringwertige Wirtschaftsgüter) im Einzel-Anschaffungswert bis zu Euro 800,00 wurde für die aktuellen Zugänge von der Möglichkeit der steuerlichen Sofortabschreibung i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung Ihrer Verwertbarkeit angesetzt.

Soweit erforderlich wurden auf Vorräte mit eingeschränkter Verwertbarkeit (Überbestände, Lagerhüter) angemessene Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt zu Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Fertigungsgrades. Die in Ausführung befindlichen Aufträge wurden ohne anteilige Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie entsprechende Fremdkapitalzinsen berücksichtigt.

In die Bewertung der Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die flüssigen Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

Erkennbaren Risiken im Forderungsbestand wurde durch angemessene Einzel- und/oder Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit sie Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag betreffen, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen i.S.d. § 249 HGB wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten werden gemäß § 253 Abs.1 HGB zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Soweit dabei am Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr besteht, ist eine Abzinsung unter Zugrundelegung der nach Restlaufzeit geltenden Marktzinssätze der Deutschen Bundesbank vorgenommen worden. Weiterhin wurde dabei eine Aufzinsung für statistische Kostensteigerungen berücksichtigt.

Außerplanmäßige Abschreibungen sind nicht vorgenommen worden.

2.4  Angaben zu Bewertungsvereinfachungen

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung sind grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet worden. Soweit hier allerdings bei den Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit überhalb eines Jahres nach dem Abschlussstichtag der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist er nur in diesen Fällen angesetzt; das Höchstwertprinzip i.S.d. § 253 Abs. 1 S. 1 HGB wurde hier beachtet.

3.  Erläuterungen zur Bilanz

3.1  Eigenkapital

Über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2022 ist wie folgt beschlossen worden:

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:


Gewinnvortrag
01.01.2022

EUR
651.565,87

Kapitalzuführung per Verschmelzung "Gewinnvotrag"
Sunday Market GmbH
01.01.2022


265.033,47
+
Jahresüberschuss
2022

EUR
12.668,39
=
Bilanzgewinn
31.12.2022

EUR
929.267,73
=
Vortrag
31.12.2022

EUR
929.267,73


Mit notariellem Vertrag vom 27.07.2022 (Urkundenrolle-Nr.: 1220/2022 Notar Dilling, Oppenheim) hat die Firma Sunday-Market GmbH ihr Vermögen als Ganzes unter Ausschluss einer Abwicklung auf die Firma Capstone GmbH im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme übertragen. Die Vermögensübertragung erfolgte mit Wirkung zum 01.01.2022 zu steuerlichen Buchwerten.
Gemäß §§ 125, 54 I. S.3 UmwG wurde dabei auf die Gewährung von Geschäftsanteilen verzichtet.
Vom 01.01.2022 an gelten alle  Handlungen und Geschäfte der Sunday-Market GmbH als für Rechnung der Capstone GmbH (Rechtsnachfolgerin) vorgenommen.

3.2  Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten des Gesamtbetrages der in Höhe von EUR 1.036.756,45 passivierten Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:


Restlaufzeit bis zu einem Jahr:
EUR
51.930,10
(Vorjahr: EUR
384.265,59
)

Restlaufzeit über einem Jahr:
EUR
0,00
(Vorjahr: EUR
0,00
)

Restlaufzeit mit mehr als fünf Jahren:
EUR
984.826,35
(Vorjahr: EUR
1.062.517,53
)



4.  Erläuterungen zur Gewinn und- Verlustrechnung

4.1  Sonstige betriebliche Erträge, sonstige betriebliche Aufwendungen

Innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge und sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine außergewöhnlichen Erträge bzw. außergewöhnliche Aufwendungen enthalten.

5.  Ergänzende Angaben

5.1  Mitglieder der Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung sind:
·  Herr Michael Petri   - alleinvertretungsberechtigt -

5.2  Anzahl der Mitarbeiter

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 2,0 Arbeitnehmer beschäftigt.

5.3  Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern
 gemäß § 285 Nr. 9c HGB und § 42 Abs. 3 GmbHG

·  Forderungen aus Verrechnungskonto Gesellschafter #1592.1: EUR 37.832,19 €

5.4  Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des Geschäftsjahres
 gemäß § 285 Nr. 33 HGB

Wesentliche Geschäftsvorfälle nach Ablauf des Geschäftsjahres i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB, die zu einer Auswirkung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des lfd. Geschäftsjahres führen, sind nicht zu verzeichnen.

5.5  Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB betragen EUR 40.000 € und beinhalten Verpflichtungen aus vertraglich laufenden Miet- und Leasingverträgen.
Darüber hinaus besteht eine vertragliche Verpflichtung zum Abbau einer Solaranlage nach Ablauf der vertraglichen Pachtzeit in Höhe von 40.000 € Schätzungsbetrag (zum Stichtag Restlaufzeit 5 Jahre).

Nackenheim, 07.12.2023

Geschäftsführung: __________________________

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2023 festgestellt.

Nachrichten & Medien

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