Klinkert Bioenergie GmbHLiquidiert

85435 Erding, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 179851
Eingetragen
16.6.2009
Branche
Gaserzeugung aus erneuerbaren EnergieträgernBetrieb von KläranlagenElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern ohne Verteilung
Gegenstand
Betreiben von Biogasanlagen und Durchführung von Beratungen zu erneuerbaren Energien.

Historie

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Management

NameRolle
Frank Klinkert
seit 8.1.2021
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Anja Ebrecht
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Anja Ebrecht
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Klinkert Bioenergie GmbH

Erding

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 1.118.826,00 1.039.998,00
I. Sachanlagen 1.117.476,00 1.038.648,00
II. Finanzanlagen 1.350,00 1.350,00
B. Umlaufvermögen 163.442,68 98.377,84
I. Vorräte 7.491,00 4.781,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 53.404,87 93.034,61
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 102.546,81 562,23
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.519,46 4.015,21
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.283.788,14 1.142.391,05

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 147.136,93 117.389,40
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 137.000,00 137.000,00
III. Verlustvortrag 44.610,60 34.331,33
IV. Jahresüberschuss 29.747,53 -10.279,27
B. Rückstellungen 6.214,00 4.515,00
C. Verbindlichkeiten 1.130.437,21 1.020.486,65
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.283.788,14 1.142.391,05

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen des § 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden

- sofern vorhanden - linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer

Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden - sofern erforderlich - Bewertungsabschläge vorgenommen.

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden - sofern vorhanden - abgezinst.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach

diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden kurzfristige Forderungen gegen Gesellschafter von 2.276,23 € ausgewiesen.

Eigenkapital

Stammkapital und Kapitalrücklagen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die Gesellschaft hat einen Pachtvertrag mit einer Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen. Auf dem Grundstück ist eine Biogasanlage errichtet worden. Der Pachtvertrag beinhaltet eine Rückbauverpflichtung nach Ablauf des Pachtvertrages. Entsprechend ist in dem Posten sonstige Rückstellungen eine abgezinste Rückbauverpflichtung Höhe von 1.764 € ausgewiesen. Der Ansatz erfolgte nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB.

Die übrigen sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für die Erstellung der Finanzbuchführung, des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen.

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Zur Finanzierung der Errichtung einer Biogasanlage hat die Gesellschaft einen Darlehensvertrag über 910.300 € abgeschlossen. Am 31.12.2011 betrug die Restschuld 786.160 €. Der anfängliche nominale Darlehenszins ist bis zum 30.06.2019 fest vereinbart. Die Rückzahlung erfolgt in nachträglichen gleichen Halbjahresraten. Die Schlussrate ist am 30.06.2021 fällig.

Ein weiterer Darlehensvertrag über 100.000 € zur Nachtragsfinanzierung wurde am 30.10.2011 abgeschlossen. Am 31.12.2011 betrug die Restschuld 98.150 €. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Tilgungsraten von 925 €.

Als Sicherheiten dienen

-die Abtretung der im Grundbuch zu Gunsten der Gesellschaft eingetragenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeit aus dem Pachtvertrag und die persönliche Dienstbarkeit aus der Errichtung und dem Betrieb einer Biogasanlage,

-die offene erstrangige Abtretung der Einspeiseerlöse,

-die Raumsicherungsübereignung der beweglichen Teile der Biogasanlage incl. BHKW nebst sämtlichen Nebenanlagen,

-Abtretung sämtlicher Ansprüche aus dem Generalunternehmervertrag über die Herstellung einer Biogasanlage sowie weiterer Verträge zu den wesentlichen Gewerken,

-Abtretung sämtlicher Ansprüche aus dem Wartungsvertrag für das BHKW

-offene Abtretung der Ansprüche aus den für das Projekt abgeschlossenen Versicherungsverträgen,

-Abtretung der Rechte und Ansprüche aus den Substratliefer- und Abnahme- bzw. Nutzungsverträgen,

-Verpflichtung zur Bildung und zur Verpfändung einer Kapitaldienstreserve bis zur Höhe von 76.000 €, anzusparen bis zum 30.12.2010. Die Verpflichtung war am 31.12.2011 in Höhe von 71.000 € erfüllt.

-Verpflichtung zur Bildung und zur Verpfändung einer Ansparrücklage für den Austausch bzw. die Überholung des Gasmotors bis zur Höhe von 30.000 €, anzusparen innerhalb von 6 Jahren in Raten von je 5.000 €,

-Verpflichtung zur Bildung und zur Verpfändung einer Instandhaltungsreserve bis zur Höhe von 48.000 €, anzusparen innerhalb von 6 Jahren in Raten von je 8.000 €.

Sonstige Verbindlichkeiten

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von 2.514,52 € ausgewiesen sowie eine Darlehensverbindlichkeit von 79.721,00 €, zu verzinsen mit 5 % p. a., rückzahlbar bis 31.12.2015.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben am Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr wurde 1 Arbeitnehmer beschäftigt.

Geschäftsführung

Im Geschäftsjahr war Herr Dipl.-Ing. agrar Frank Klinkert, Erding, alleiniger Geschäftsführer. Er war von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Erding, den 05. April 2012

gez. Dipl.-Ing. agrar Frank Klinkert, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 9.4.2012.

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