MK-Auto
GmbH
Coesfeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
7.058,00 |
11.154,00 |
| I.
Sachanlagen |
7.058,00 |
11.154,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
180.133,23 |
223.208,26 |
| I.
Vorräte |
117.167,32 |
165.179,43 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
48.438,47 |
53.322,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.527,44 |
4.706,46 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
353,00 |
421,99 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
187.544,23 |
234.784,25 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
13.407,43 |
56.768,96 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
30.768,96 |
51.048,78 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
43.361,53 |
20.279,82 |
| B.
Rückstellungen |
3.700,00 |
4.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
170.436,80 |
174.015,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
187.544,23 |
234.784,25 |
Anhang
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung
des Jahresabschlusses
Die MK-Auto GmbH ist als kleine Gesellschaft im Sinne
des § 267 HGB verpflichtet, gemäß §
264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen
Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines
Lageberichtes konnte verzichtet werden.
Die Aufstellung erfolgte unter erstmaliger Anwendung
der gesamten Vorschriften zum
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Art. 66 III. S.
6 EGHGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf.
die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.
Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem
Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB
gegliedert.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden
einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und
dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt
geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn
sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres werden
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf
den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze
sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich
vergleichbar.
Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen aufgrund
der erstmaligen Anwendung von BilMoG wurde nicht
vorgenommen (Art. 67 VIII S. 2 EGHGB).
Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert.
Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Als Abschreibungsmethode kommt sowohl die degressive
als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur
Anwendung.
Die
Vorräte sind nach den folgenden
Grundsätzen aktiviert worden:
Fertige Erzeugnisse und Waren wurden mit den
Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.
Der
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Die
Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
und drohende Verluste aus schwe- benden Geschäften
werden für alle bei vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung erkennbaren Risiken nur in der Höhe
angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Anlagevermögen
Als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten sind die
historischen Werte angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb
eines Jahres fällig.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.
Verbindlichkeiten
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind in Höhe
von € 170.436,80 (Vorjahr: € 174.015,29)
innerhalb eines Jahres fällig.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung ist bestellt:
Herr Norbert Kuhlmann - alleinvertretungsberechtigt.
Angaben zur Vergütung der
Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die
Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.
Coesfeld, den 19. Januar
2012
gez. Norbert Kuhlmann
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.01.2012 festgestellt.
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