DATAGROUP Bremen GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Joyce Pool seit 23.1.2025 | Prokura |
Torsten Grabendorff seit 22.10.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
S-Kundenservice GmbHBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang zum Jahresabschluss auf den 31.12.20231. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die S-Kundenservice GmbH (im Folgenden SKS) ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Sitz der SKS ist Bremen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bremen unter der Nummer HRB 21192 HB eingetragen. Das Mutterunternehmen, Die Sparkasse Bremen AG, Bremen, stellt keinen Teilkonzernabschluss auf. Der Jahresabschluss auf den 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Bei Zugängen von Gegenständen des beweglichen Anlagevermögens wird im Jahr der Anschaffung zeitanteilig abgeschrieben (d.h. inklusive des Monats der Anschaffung). Geringwertige Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden gemäß § 6 Abs. 2a EStG als Sammelposten im Jahr der Anschaffung und in den folgenden 4 Jahren gleichmäßig mit 20 % abgeschrieben. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden grundsätzlich streng bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Die für ungewisse Verbindlichkeiten gebildeten Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Für Jubiläumsrückstellungen wird die Vereinfachungsregelung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB angewandt. Die Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen wurden nach aktualisierten Grundlagen (Heubeck-Richttafeln 2018 G) unter Anwendung der Projected-Unit-Credit-Methode ermittelt. Sie wurden unter Wahrnehmung des Wahlrechts gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB und des Artikels 75 Abs. 7 EGHGB mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzins der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Auf diesen Zinssatz wurde infolge eines vorgezogenen Bewertungsstichtags eine Projektion des Zinssatzes auf den Abschlussstichtag vorgenommen und ein sich daraus ergebender Zinssatz von 1,83 % zugrunde gelegt. Darüber hinaus wurde eine langfristige Rentensteigerung von 2,50 % sowie eine Rentensteigerung zum 01.07.2024 von 18,00 % berücksichtigt. Es wurde zudem eine Steigerung der sozialversicherungsrechtlichen Bemessungsgröße von 2,70 % zugrunde gelegt. Langfristig wurden 2,00 % Gehaltssteigerung zugrunde gelegt. In den Jahren 2024 bis 2027 wurden aufgrund zu erwartender höherer Tarifabschlüsse hiervon abweichend rückläufige Steigerungsraten von 4,00% bis 3,00% zugrunde gelegt. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB, der sich aus dem Ansatz der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und dem Ansatz der Pensionsrückstellungen mit dem entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt, beträgt zum 31.12.2023 EUR 21.644,00. In Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wird der sich im Zuge der Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen ergebende Zuführungsbetrag bis spätestens zum 31.12.2024 in jedem Geschäftsjahr zu mindestens einem Fünfzehntel angesammelt. Zum 31.12.2023 beträgt der noch zuzuführende Betrag EUR 29.121,00. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. 3. Sonstige Angaben Die Sparkasse Bremen AG, Bremen ist zu 100% Anteilseignerin. Geschäftsführer Torsten Grabendorff, Sparkassenbetriebswirt Prokurist der Die Sparkasse Bremen AG Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt
Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 haben sich keine wesentlichen Vorgänge ereignet.
Bremen, den 23.04.2025 S-Kundenservice GmbH Torsten Grabendorff Sonstige Berichtsbestandteile Angaben zur Feststellung Die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 erfolgte am 07.05.2025. |
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