Stammdaten

Register
Amtsgericht Leipzig HRB 16728
Eingetragen
29.3.2000
Branche
Güterbeförderung im StraßenverkehrPersonenbeförderung im Linienverkehr auf der StraßeBetrieb von Verkehrswegen für Straßenfahrzeuge
Gegenstand
Betrieb eines Güterkraftverkehrsunternehmens im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Frank Schinke
seit 3.4.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

50.00% identifiziert50.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
50.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Erbengemeinschaft Schinke
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Frank Schinke
04509 Delitzsch
12.500 €
50.00%
Erbengemeinschaft Schinke
Germany
12.500 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

persch-trans GmbH

Delitzsch

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

EUR
A. Anlagevermögen
II. Sachanlagen
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 77.504,00
B. Umlaufvermögen
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 68.731,71
4. sonstige Vermögensgegenstände 224.897,62
IV. Kassenbestand, Guthaben b. Kreditinstituten, Postgiro 78.787,95
Summe Aktiva 449.921,28

PASSIVA

EUR
A. Eigenkapital
I. Kapital
Gezeichnetes Kapital 25.000,00
IV. Gewinn- und Verlustvortrag 170.277,89
V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 6.385,77
C. Rückstellungen
3. sonstige Rückstellungen 52.772,92
D. Verbindlichkeiten
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 49.272,00
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 23.568,00
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen u. Leistungen 23.656,73
8. sonstige Verbindlichkeiten 98.987,97
Summe Passiva 449.921,28

ANHANG

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschiften des Handelsgesetzbuches unter Beachtung der ergänzenden Vorschriften in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 a Abs. 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften wurde im Anhang Gebrauch gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Maßgebend für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die folgenden, im Vergleich zum Vorjahr im Prinzip gleichbleibenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 nF HGB sowie §§ 268 bis 274a und §§ 276 bis 278 HGB nF erstellt.

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 bis 275 nF HGB. Es kommt das Gesamtkostenverfahren zur Anwendung.

Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten angesetzt und um die plan- mäßige Abschreibung vermindert.

Technische Anlagen und Maschinen sind mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungs- Nebenkosten abzüglich Skonti bewertet. Die Herstellungskosten enthalten alle steuerlich aktivierungspflichtiger Kostenbestandteil. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear zu steuerlich zulässigen Höchstsätzen.

Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sind mit den Anschaffungskosten zu- züglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Skonti bewertet. Die Herstellungskosten enthalten alle steuerlich aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear zu steuerlich zulässigen Höchstsätzen.

Geringwertige Anlagengegenstände wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Handelswaren sind zu Anschaffungskosten angesetzt.

Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sind unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips mit Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Fertigungs- und Materialeinzelkosten sowie steuerlich aktivierungspflichtige Gemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihrem Nominalwert angesetzt.

Kassenbestand, Bankguthaben sind zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert bzw. zu Anschaffungskosten angesetzt.

Rückstellungen sind in ihrer Höhe nach den voraussichtlichen Verpflichtungen nach dem Grundsatz vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

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