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Business Solution GmbHEttlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013Business Solution GmbH, Ettlingen
Der Jahresabschluss der Business Solution GmbH für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie der Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie wendet jedoch freiwillig die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB an. Die gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG auszuweisenden Forderungen gegen Gesellschafter bzw. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern werden gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG im Anhang angegeben.
Die Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 - 256 HGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 279 - 283 HGB vorgenommen. Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und/oder Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Die immateriellen Vermögensgegenstände und die des Sachanlagevermögens wurden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen wurden in der abgelaufenen Periode nicht vorgenommen, da voraussichtlich dauernde Wertminderungen am Abschlussstichtag nicht bekannt waren. Geringwertige Vermögensgegenstände werden gemäss den Vorschriften der § 6 Abs. 2 und 2 a) EStG erfaßt, wonach Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EURO 410,-- direkt abgeschrieben wurden. Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Außerplanmässige Abschreibungen aufgrund dauerhafter Wertminderungen waren zum vorigen Stichtag in Höhe von EURO 39.999,-- zu bilden. Rückdeckungsversicherungen werden mit dem geschäftsplanmässigen Deckungskapital bewertet, sofern keine Verrechnung mit ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit ihren Nennwerten angesetzt worden. Einzelwertberichtigungen für spezielle Ausfallrisiken wurden in Höhe von EURO 10.614,25 gebildet. Pauschalwertberichtigungen zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wurden hingegen zum Stichtag nicht zu gebildet. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nominalbeträgen ausgewiesen worden. Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die zu Aufwendungen in künftigen Perioden führen. Das Gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag angesetzt worden. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken und sind in Höhe des Betrages dotiert, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu deren Abdeckung notwendig ist. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie der Geschäftsjahresabschreibung für jeden einzelnen Posten des Anlagevermögens ist § 268 Abs. 2 HGB entsprechend im Anlagegitter dargestellt.
Die nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über die Restlaufzeit der Forderungen:
Vorjahr:
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet gezahlte Gebühren, welche die folgende Periode betreffen. Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung resultiert aus der Verrechnung des Rückkaufwertes einer Lebensversicherung mit einer Pensionsrückstellung für einen leitenden Angestellten. Dabei wurde im Geschäftsjahr ein Planvermögen mit Anschaffungskosten von EURO 516.616,32 mit einem beizulegenden Zeitwert von EURO 478.598,94 mit dem Erfüllungsbetrag für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen von EURO 339.089,-- verrechnet. Ebenfalls verrechnet wurden Aufwendungen und Erträge aus solchen Vermögensgegenständen und Schulden in Höhe von EURO 9.176,66. Der Bestimmung des Zeitwertes wurden die allgemeinen versicherungsmathematischen Grundsätze zur Bestimmung des Aktivwertes einer Rückdeckungsversicherung zugrunde gelegt. Eine Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 Satz 3 HGB ist nicht gegeben, da der Zeitwert des sog. Planvermögens (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB) die Anschaffungskosten übersteigt. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde mit dem versicherungsmathematischen modifizierten Teilwertverfahren bewertet. Dabei wurde ein Zinssatz von 4,88 % sowie eine erwartete Lohn- und Gehaltssteigerung von 0 % zugrunde gelegt. Zudem wurde die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr 2005 verwendet. Der 'Nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag' von EURO 3.672,57 zum Bilanzstichtag resultiert aus dem Umstand, dass der erzielte Jahresüberschuss von EURO 60.330,74 zum Vorjahresstichtag existierenden Eigenkapitalfehlbetrag von EURO 64.003,31 gemindert hat. Die hierdurch nach wie vor bestehende bilanzielle Überschuldung wurde dadurch faktisch beseitigt, indem die Muttergesellschaft über die von ihr der Business Solution GmbH bis einschließlich des Geschäftsjahres 2011 zur Verfügung gestellten Darlehen mit Datum vom 20. Dezember 2011 eine Rangrücktrittsvereinbarung abgeschlossen hat, wonach die Darlehensgeberin im Rang hinter alle übrigen Gläubiger in der Weise zurück tritt, dass die Ansprüche der Darlehensgeberin aus den zwischen ihr und der Darlehensnehmerin abgeschlossenen Darlehensverträgen gegenüber den Ansprüchen aller gegenwärtigen und künftigen Gläubiger erst dann befriedigt werden, wenn sämtliche anderen Gläubiger der Gesellschafter befriedigt worden sind. Zudem können Tilgungen, Zinsen und Kosten lediglich aus künftigen Bilanzgewinnen oder einem Liquidationsüberschuß geleistet werden. Die Darlehensgeberin hat sich zudem verpflichtet, die Ansprüche gegen die Schuldnerin so lange und in dem Umfang nicht geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige Befriedigung der Gesamtforderung zu einer rechnerischen Überschuldung in der Handelsbilanz der Schuldnerin führt. Das Gezeichnete Kapital ist voll erbracht. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten ungewisse Verbindlichkeiten i.Z.m. zum Stichtag offenen Urlaubsansprüchen von Mitarbeitern, Gewährleistungen, der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht von Geschäftsunterlagen sowie der Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen für das abgelaufene Geschäftsjahr. Die nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten:
Vorjahr:
Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen existieren die üblichen verlängerten Eigentumsvorbehalte. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EURO 255.826,76 (Vorjahr: EURO 359.968,33). IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die erzielten Umsatzerlöse in Höhe von TEURO 1.444 (Vorjahr: TEURO 1.607) stehen in Zusammenhang zum einen mit Dienstleistungen betreffend die Entwicklung, den Vertrieb und die Betreuung von Software im kaufmännischen Bereich. Die Materialaufwendungen beliefen sich auf TEURO 622 (Vorjahr: TEURO 409). Im Verhältnis zur Gesamtleistung ergeben sich für das abgelaufene Geschäftsjahr Prozentsätze von 43,1 % und für das vorige Geschäftsjahr von 25,5 %. Die Personalaufwendungen beliefen sich auf TEURO 503 (Vorjahr: TEURO 752) und entfielen auf durchschnittlich zehn (Vorjahr: 14,5) entgeltlich beschäftigte Mitarbeiter. Im Verhältnis zur Gesamtleistung ergeben sich für das abgelaufene Geschäftsjahr Prozentsätze von 34,8 % und für das vorige Geschäftsjahr von 46,8 %. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf TEURO 280 (Vorjahr: TEURO 338). Hiervon entfallen in der Hauptsache TEURO 42 (Vorjahr: TEURO 38) auf Raumkosten, TEURO 36 (Vorjahr: TEURO 46) auf Versicherungen, Beiträge und Abgaben, TEURO 54 (Vorjahr: TEURO 64) auf Fahrzeugkosten, TEURO 40 (Vorjahr: TEURO 62) auf Werbe- und Reisekosten TEURO 2 (Vorjahr: TEURO 37) auf Kosten der Warenabgabe und TEURO 62 (Vorjahr: TEURO 86) auf verschiedene betriebliche Kosten. Die Zinserträge betragen TEURO 24 (Vorjahr: TEURO 14). Diese resultieren im Wesentlichen aus der Erhöhung des Rückkaufwertes einer Rückdeckungsversicherung i.Z.m. einer Pensionszusage und den Aufwendungen aus der Abzinsung der damit in Zusammenhang stehenden Pensionsrückstellung. Die Zinsaufwendungen betragen ./. TEURO 16 (Vorjahr: ./. TEURO 50). Im Wesentlichen entfallen diese mit TEURO 16 (Vorjahr: TEURO 26) auf Zinsen für von der Muttergesellschaft ausgereichte Darlehen und mit TEURO 0,4 (Vorjahr: TEURO 24) auf Zinsen gemäß § 233a AO. Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss von + TEURO 1 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von ./. TEURO 21) erzielt. Infolge des Vorhandenseins von ertragsteuerlichen Verlustvorträgen ergibt sich für die abgelaufene Periode trotz des erzielten Jahresüberschusses keine Ertragsteuerbelastung. Infolge von temporären Bewertungsunterschieden beim Ansatz von ungewissen Verbindlichkeiten (Pensionsrückstellung) im handels- und dem steuerrechtlichen Jahresabschluss haben sich zum Stichtag aktive latente Steuern von EURO 7.000,80 (Vorjahr: EURO 2.540,70) ergeben. Es wurde ein durchschnittlicher Ertragsteuersatz von 30 % p.a. der Berechnung zugrunde gelegt. V. Sonstige Angaben Angabe des Gesamtbetrages der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bzw. der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrecht e oder ähnliche Rechte gesichert sind unter Angabe von Art und Form der Sicherheiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren existieren zum Stichtag nicht. In Zusammenhang mit der Darlehensgewährung durch die Muttergesellschaft erfolgte bis auf Weiteres keine Sicherheitengestellung. Angaben der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr waren im Durchschnitt beschäftigt:
Angaben zu den Bezügen der Geschäftsführung Auf die Angabe zu den Bezügen der Geschäftsführung wird gemäss § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Forderungen gegen Geschäftsführer belaufen sich auf insgesamt EURO 209,83 (Vorjahr: EURO 900,--) und betreffen Verrechnungskonten. Eine Verzinsung findet infolge der Kurzfristigkeit der Forderungen (Restlaufzeit < 1 Jahr) nicht statt. Angaben der Namen der Mitglieder der Geschäftsführung Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft: · Herr Paul Cvilak (Kaufmann), Waldbronn; alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit · Herr Heinz Bölling (Softwareentwickler), Simonswald; alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit Angaben zum Mutterunternehmen Das Mutterunternehmen der Gesellschaft stellt infolge der Befreiung aufgrund des Unterschreitens von Größenmerkmalen keinen Konzernabschluss auf, so dass eine Einbeziehung in einen Konzernabschluss nicht erfolgt.
Ettlingen, den 6. März 2014 Herr Paul Cvilak Herr Heinz Bölling
Ettlingen, den 08. März 2014 Alexander Höger Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 08.03.2014 |
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