Aluvit Vitrinen-Systeme GmbHLiquidiert

Glockenstahlstraße 1, 42855 Remscheid, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 12094
Eingetragen
22.8.2003
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
die Herstellung und der Vertrieb von Vitrinen-Systemen und sonstigen Werbemitteln. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand beteiligen und/oder deren Geschäftsführung übernehmen. Sie kann andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand erwerben.

Historie

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Management

NameRolle
Harry Schütt
seit 20.4.2010
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Aluvit Vitrinen-Systeme GmbH

Remscheid

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

Bilanz

Aktiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 7,00
I. Sachanlagen 0,00 7,00
B. Umlaufvermögen 5.729,54 6.191,01
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 56,24 94,05
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.673,30 6.096,96
Bilanzsumme, Summe Aktiva 5.729,54 6.198,01

Passiva

31.12.2009
EUR
31.12.2008
EUR
A. Eigenkapital 5.437,89 5.998,01
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 19.001,99 18.560,44
III. Jahresfehlbetrag 560,12 441,55
B. Rückstellungen 250,00 200,00
C. Verbindlichkeiten 41,65 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 5.729,54 6.198,01

Anhang

Anwendung des Handelsgesetzbuches

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der auf den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der steuerlich zulässigen Höchstsätze degressiv oder linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 150,00 € werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unter-stellt.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150,01 € und 1.000,00 € wird gem. der steuergesetzlichen Vorgabe eine Poolabschreibung über fünf Jahre vorgenommen.

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten aktiviert.

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug angemessener Wertberichtigungen angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen und ergänzende Angaben zu Bilanz und GuV

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in Anlage 3 dargestellt, aus der sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben. Anlage 3 ist Bestandteil dieses Anhangs.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr.

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Harry Schütt.

Der Jahresfehlbetrag von EUR 560,12 wird mit dem bestehenden Verlustvortrag in Höhe von EUR 19.001,99 verrechnet, so dass ein Verlustvortrag von EUR 19.562,11 entsteht.

Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Remscheid, den

..........................................................................

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