Bacchus
Gastro GmbH
Vlotho
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
55.256,00 |
61.378,00 |
| I.
Sachanlagen |
55.256,00 |
61.378,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.264,95 |
23.075,76 |
| I.
Vorräte |
1.038,91 |
2.152,11 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.442,18 |
11.449,74 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.783,86 |
9.473,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
892,21 |
1.060,04 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
26.342,30 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
86.755,46 |
85.513,80 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
7.916,20 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
-17.083,80 |
| III.
Bilanzverlust |
51.342,30 |
0,00 |
| davon
Verlustvortrag |
17.083,80 |
0,00 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
26.342,30 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
600,00 |
600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
86.155,46 |
76.997,60 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
86.755,46 |
85.513,80 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Bacchus Gastro GmbH wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches unter
Beachtung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach BILMOG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund
des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht
angepasst.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Aufstellung der
Bilanz erfolgt nach Berücksichtigung der
Gewinnverwendung. Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden über
die voraussichtliche Nutzungsdauer linear vorgenommen. Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens werden entsprechend der steuerlichen
Vorschriften bilanziert.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Wert von über 150,00 € und bis zu
1.000,00 € wurden im Wirtschaftsjahr des Zugangs in
einen Sammelposten eingestellt, der ab dem gleichen
Wirtschaftsjahr mit jeweils einem Fünftel
gewinnmindernd nach Maßgabe des § 6 Abs. 2a EStG
aufgelöst wird. Soweit ein Wirtschaftsgut welches in
diesem Sammelposten enthalten ist, vorzeitig ausscheidet
oder unbrauchbar wird, bleibt der Sammelposten hiervon
unberührt, mit der Folge, dass insoweit bilanziell,
und entgegen handelsrechtlichen Grundsätzen, ein nicht
vorhandener Aktivposten ausgewiesen wird.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem Anlagengitter zu entnehmen.
Dort ist auch die Abschreibung des laufenden
Geschäftsjahres in einer der Gliederung des
Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung
angegeben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nennwert bewertet. Bei
zweifelhaften Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
Liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die aktiven sowie passiven Rechnungsabgrenzungsposten
sind in Höhe der abzugrenzenden Beträge
angesetzt.
In der Position Sonstige
Vermögensgegenstände sind keine Beträge
enthalten, die erst nach dem Abschlußstichtag
rechtlich entstehen. In den Sonstigen
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene
Aufwand für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
entfällt auf das saldierte Ergebnis des
Jahresüberschusses.
Allein nach steuerrechtlichen Vorschriften
vorgenommene Abschreibungen im Anlage- und
Umlaufvermögen, sowie aus steuerlichen Gründen
unterlassene Zuschreibungen sind im Geschäftsjahr
nicht zu verzeichnen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind im branchenüblichen Umfang durch
Eigentumsvorbehalte gesichert.
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt; sie
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
Aus dem Vorjahr wurde ein Bilanzverlust in Höhe
von 17.083,80 € vorgetragen.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit bis zu einem
Jahr 83.325,05 €, Vorjahr 76.997,60 €.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
bestanden nicht.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
bestanden nicht.
Angabe aller Organmitglieder § 285 Nr. 10 HGB
Geschäftsführer
Köchin Sina Wojcik, Vlotho, Koch Björn Hartwig,
Vlotho
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.10.2011 festgestellt.
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