Bollmann
Liegenschaften GmbH
Bochum
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.192.273,90 |
303.856,05 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
8.558,50 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
38.396,00 |
| III.
Finanzanlagen |
2.192.273,90 |
256.901,55 |
| B.
Umlaufvermögen |
7.849.023,32 |
9.937.009,63 |
| I.
Vorräte |
113.502,52 |
169.502,52 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.327.950,76 |
9.262.447,63 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
407.570,04 |
505.059,48 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.788,98 |
3.093,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
10.044.086,20 |
10.243.959,66 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
4.621.137,21 |
4.963.886,05 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.938.886,05 |
3.138.934,75 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
342.748,84 |
-1.799.951,30 |
| B.
Rückstellungen |
186.119,00 |
67.882,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
5.236.829,99 |
5.212.191,55 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
10.044.086,20 |
10.243.959,66 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN
I. Allgemeine gesetzliche Grundlagen für die
Aufstellung des Jahresabschlusses
Die Gesellschaft ist in das Handelsregister des
Amtsgerichtes Bochum unter der Nummer HRB 11139
eingetragen. Sitz des Unternehmens ist Bochum. Die
Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss
der Bollmann Liegenschaften GmbH für das
Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 ist nach
den Vorschriften des HGB, den ergänzenden Bestimmungen
des Gesellschaftsvertrags sowie den einschlägigen
Vorschriften des GmbHG aufgestellt worden. Von den
Erleichterungen bei Aufstellung der Bilanz, der Gewinn- und
Verlustrechnung und des Anhangs für kleine
Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht.
II. Gliederung von Bilanz
Die Gliederung der Bilanz erfolgt gemäß
§ 266 Abs. 2 und 3 HGB. Der vorliegende
Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung
der für den Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungsgrundsätze aufgestellt.
B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Aufstellung des Jahresabschlusses der Bollmann
Liegenschaften GmbH wurde entsprechend den
handelsrechtlichen Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften unter Going-Concern-Gesichtspunkten
sowie unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und
Bilanzierung vorgenommen.
I. Aktiva
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind zu Anschaffungskosten vermindert um
planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear über 3 Jahre
vorgenommen. Die Bilanzierung der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen
vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte
Abschreibungen. Dabei kommt grundsätzlich die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung. Soweit zulässig
werden bewegliche Sachanlagen mit den steuerlich
zulässigen Höchstsätzen degressiv
abgeschrieben. Der Wechsel zur linearen
Abschreibungsmethode erfolgt in diesen Fällen, sobald
diese zu höheren jährlichen Abschreibungen
führen. Folgende Nutzungsdauern sind den
Abschreibungen der einzelnen Sachgruppen zugrunde gelegt
worden:
|
Jahre
|
Betriebs- und
Geschäftsausstattung
|
1 - 13 Jahre
|
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert
bis € 800,00 werden im Jahr ihrer Anschaffung in
voller Höhe abgeschrieben. Das
Finanzanlagevermögen wird mit den
Anschaffungskosten bilanziert. Bei voraussichtlich
dauerhafter Wertminderung erfolgt die Bilanzierung mit den
niedrigeren beizulegenden Zeitwerten. Wurden in den
Vorjahren Wertberichtigungen vorgenommen und sind die
Gründe für diese Wertminderung in der
Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine
Wertaufholung bis höchstens zu den Anschaffungskosten.
Die
fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten
(Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst) bewertet. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden mit dem Nennwert
bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Der Ansatz der
liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert.
Kassenbestände und Bankguthaben in Fremdwährung
werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
umgerechnet.
II. Passiva
Die Posten des
Eigenkapitals sind zu Nennwerten angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des
Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um
zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
weniger als einem Jahr werden nicht abgezinst. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. ANGABEN UND ERLäUTERUNGEN ZUR BILANZ
I. Umlaufvermögen
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben sämtlich eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten kurzfristige
Forderungen gegen das Einzelunternehmen des
Geschäftsführers in Höhe von T€ 3.640
(VJ T€ 3.558) und stellen zugleich Forderungen gegen
Gesellschafter dar. Die Forderung wird mit 5,00% p.a.
verzinst. Des Weiteren enthalten die sonstigen
Vermögensgegenstände weitere kurzfristige
Forderungen gegen den Geschäftsführer in
Höhe von T€ 1.470 (VJ T€ 223). Die
Forderungen werden mit 5,00 % p.a. verzinst und stellen
zugleich Forderungen gegen Gesellschafter dar. Darüber
hinaus sind in den sonstigen
Vermögensgegenständen Forderungen gegen
verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 2.020 (VJ
T€ 4.905) enthalten.
II. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben folgende
Restlaufzeit:
|
T€
|
bis zu einem Jahr in
Höhe von
|
4.737
|
über einem Jahr in
Höhe von
|
500
|
über fünf
Jahren in Höhe von
|
0
|
Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in
Höhe von T€ 4.542 (VJ T€ 2.924).
III. Haftungsverhältnisse
Es bestehen Haftungsverhältnisse nach § 251
HGB in Höhe von T€ 10.075 aus der Bestellung von
Bürgschaften für fremde Verbindlichkeiten. Die
Bürgschaften wurden in Höhe von T€ 2.213 zu
Gunsten des Geschäftsführers eingegangen. Eine
Inanspruchnahme wird zum Bilanzstichtag als nicht
wahrscheinlich eingestuft, allerdings ist auch ein
vollständiger Ausschluss nicht möglich.
D. ERGäNZENDE ANGABEN
I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Aus einem unbefristeten Mietvertrag mit einem
Gesellschafter besteht zum Bilanzstichtag eine sonstige
finanzielle Verpflichtung in Höhe von monatlich 700,00
€. Außerdem bestehen zum Bilanzstichtag sonstige
finanzielle Verpflichtungen aus Leasingverträgen in
Höhe von T€ 100 brutto.
II. Geschäftsführung
Als Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr Peter Bollmann, Kaufmann, Bochum.
III. Weitere Angaben
Im laufenden Geschäftsjahr waren
durchschnittlich 5,0 Mitarbeiter beschäftigt.
Bochum, den 14. Juni 2019
Bollmann Liegenschaften GmbH
Peter Bollmann
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.07.2019 festgestellt.
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